Prozess
Ex-Asta-Chef nach Pleiten-Party verurteilt
15.09.2009 | 15:16 Uhr 2009-09-15T15:16:00+0200
Bochum. Mit großen Namen wollte der ehemalige Asta-Chef der Bochumer Ruhr-Universität Tausende Besucher zur Uni-Party locken. Culcha Candela hatte er gebucht, Juli und 2Raumwohnung. Die Party floppte. Der Finanzplan war gesprengt. Jetzt wurde der 23-Jährige wegen Untreue verurteilt.
Nach der Pleiten-Party an der Bochumer Ruhr-Universität Ende 2007 und einem Defizit von 233.000 Euro ist der damalige Asta-Vorsitzende Fabian Ferber (23) vom Amtsgericht wegen Untreue verurteilt worden. Das erfuhr am Montag die WAZ. Der Jura-Student bekam 1800 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze), aber auf Bewährung. Als Auflage muss er 80 Sozialstunden ableisten.
Laut Urteil war Ferber ab Mitte 2007 maßgeblich daran beteiligt, dass für die traditionelle Mensa-Party am 8. Dezember an der Uni ein Musik-Programm organisiert wurde, das den üblichen Finanz- und Haushaltsplan völlig sprengte. Es wurden acht Bands engagiert. Die bekannteste war „Juli” - für 53.000 Euro. Außerdem: „Culcha Candela” (23.000 Euro), „Joy Denalane” (29.000 Euro) und „2raumwohnung” (29.000 Euro). Weitere 80.000 Euro gingen für Bühnentechnik, Security, Saalmieten, Versicherungen und Personal drauf.
Viel zu hohe Einnahmen einkalkuliert
Die Staatsanwaltschaft meint, dass es Ferber damals bewusst war, dass diese hohen Kosten durch den Verkauf von Eintrittskarten (35 Euro) und von Getränken wohl nicht wieder eingespielt werden konnten. Veranschlagt wurden 5000 Besucher. In Wahrheit kamen damals aber nur 1400 Gäste und spülten nur knapp 50 000 Euro zurück in die Asta-Kasse. Ferber trat damals nach dem Eklat zurück.
Strafbefehl
Das Urteil erging per Strafbefehl, ohne Prozess. Es ist noch nicht rechtskräftig. Bis Mittwochabend kann der Jura-Student noch Einspruch einlegen, so dass es dann doch zum Prozess käme. Sein Verteidiger Christoph Pindur sprach aber „angesichts des Tatvorwurfs” von einem „sehr zufriedenstellenden Ergebnis”. „Ich gehe nicht davon aus, dass von mir oder dem Angeklagten ein Rechtsmittel eingelegt wird.”
11:59
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12:55
Als Info und Ergänzung:
Der Ferber ist bei den Jusos, die damals gemeinsam mit dem RCDS (quasi-CDU) und der LHG (quasi-FDP) den AStA gestellt haben. War der rechteste AStA, den wir an der RUB je hatten. Die wurden dann von einem linken AStA (Linke Liste, Alternative Liste, Grüne und Wohnheimsliste) abgelöst... anscheinend wurde der Haushalt mittlerweile auch wieder konsolidiert.
23:02
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20:47
Wahnsinn für eine Kirmes-Band wie Juli so viel Geld zu latzen. Da hat sich der feine Jurastudent aber kräftig über den Tisch ziehen lassen.
16:48
Ist doch bestimmt ein Sozi, Grüner oder Linker. Die können halt nur Geld zum Fenster rauswerfen.
16:23
Ist er ein BWL-Student?
11:09
Die Tatsache, dass in der Verw. mit Strafvorbehalt keine weiteren Zahlungen an die Studierendenschaft auferlegt wurden, deuten daraufhin, dass sich diese Beendigung des Strafverfahrens gegen Herrn F. nicht eignet, um dies in ein Zivilverfahren zu transferieren. Von daher sollten Sie, was die Behauptung von berechtigten Forderungen betrifft, vorsichtig sein. Weder Sie noch ich gehören zu den beteiligten Parteien, noch sind wir Richter.
10:47
Der aktuelle AStA muss - vollkommen egal ob da jetzt eine Linke Liste, eine Grüne Hochschulgruppe, der RCDS oder die Mainzelmännchen drin sind - Schadensersatzansprüche wegen der Mensaparty stellen. Tuen die Vertreter das nicht, versäumen sie es, berechtigte Forderungen der Studierendenschaft einzutreiben und machen sich möglicherweise selbst strafbar. Ferber und auch sein Kumpane und ex-Finanzreferent Bullerjahn wären für solche Schadenersatzansprüche natürlich die ersten Adressaten - sie haben schließlich sämtliche Ausgaben per Unterschrift angeordnet!
10:20
Der Linken Liste geht es auch vor allem darum, jetzt nun die zivilrechtlichen Ansprüche zu klären. Ohne überhaupt auf Jahre die Aussicht zu haben, je einen Cent, ob nun berechtigt oder nicht, zurück zu erhalten. Eine richtige Aufklärung hat bisher nicht stattgefunden: Oder ist genau aufgelistet, wo genau die Verantwortlichkeiten lagen? Es kann doch nicht wahr sein, dass da eine Person alleine in einem öffentlichen Organ entscheiden kann! Und sind die ganzen Arbeiten von F. selbst erledigt worden?
Nebenbei muss man darauf hinweisen: Dieser Strafbefehl stellt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt dar. Fabian Ferber ist nicht vorbestraft und alleine der Umstand, dass angesichts des Tatvorwurfs eine Geldstrafe sogar nur zur Bewährung auferlegt wurde, zeigen doch: Die schweren Vorwürfe haben sich nicht bewahrheitet.
Und wahrscheinlich wird Herr F. erwägt haben, was ein möglicher erfolgreicher Prozess (für ihn) bedeutet im Gegensatz zu der schnellen Beendigung des Verfahrens.
08:58
Na, der Strafbefehl dürfte doch schon mal ein gutes Zeichen für das zivirechtliche Nachspiel sein. Da gehts dann darum, war die 233.000 Euro latzen muss - und der Herr Ferber dürfte da mittlerweile bei den Kandidaten recht weit vorne mitspielen ...