Ehemalige Jugendvertreterin kämpft um Übernahme bei Opel
15.02.2010 | 16:07 Uhr 2010-02-15T16:07:00+0100
Bochum. Eine ehemalige Jugendvertreterin bei Opel Bochum, Sara Beisenkamp (24), blickt am Mittwoch, 17. Februar, gespannt nach Erfurt. Dort entscheiden Bundesarbeitsrichter, ob sie zu Recht von Opel trotz besonderen Kündigungsschutzes nicht übernommen worden ist.
Am Mittwoch entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, ob eine ehemalige Jugendvertreterin im Bochumer Opel-Werk, Sara Beisenkamp (24), trotz ihres besonderen Kündigungsschutzes nicht übernommen werden muss. Opel hatte 2006 und 2007 alle Auszubildenden nach der Lehre abgewiesen - und will auch Sara Beisenkamp nicht übernehmen. Opel-Betriebsrätin Annegret Gärtner-Leymann: „Diese Maßnahme richtete sich augenscheinlich gegen weit über Opel hinaus bekannte kämpferische Jugendvertreter und Gewerkschafter, die den Kampf um die Übernahme der Auszubildenden organisierten.”
Grundsatzurteil erwartet
Opel hatte im Fall Sara Beisenkamp arbeitsgerichtlich bisher Recht bekommen. Jetzt entscheiden die obersten Arbeitsrichter. Die Opel-Betriebsrätin glaubt, es wird ein Grundsatzurteil. Entschieden werde auch darüber, ob eine Jugendvertreterin nicht übernommen werden dürfe, wenn zugleich Leiharbeiter angestellt würden.
Zurzeit hat Opel rund 200 Lehrlinge. 2008 wurde jeder Zweite wieder übernommen, 2009 jeder Fünfte. Momentan gibt es sieben Jugendvertreter. Heute ist Sara Beisenkamp Mitglied der Vertrauenskörperleitung bei Opel. Weil das Gerichtsverfahren wegen der Nicht-Übernahme noch läuft.
Vor dem Prozess in Erfurt (9.45 Uhr) findet ab 8.45 Uhr eine Kundgebung zur Unterstützung von Sara Beisenkamp statt. Dazu ruft Opel-Betriebsrätin Annegret Gärtner-Leymann auf.

14:42
Wahnsinn... Ich kann nur den Kopf schütteln.
Ich bin selbst JAV und habe vor einem halben Jahr meine Ausbildung abgeschlossen. Und natürlich habe ich mich intensiv mit dem Thema Übernahme beschäftigt.
Fest steht (und dass wissen wohl auch einige JAVler nicht), dass es keine Übernahmepflicht gibt. Natürlich hat die JAV einen besonderen Kündigungsschutz (genau, wie der Betriebsrat), ABER: Wenn der Vertrag ausläuft, dann gibt es da auch nichts zu schützen. Sprich: Pech für die Kollegin.
Natürlich gibt es da die ein oder andere Lücke durch die man schlüpfen kann um doch übernommen zu werden, aber das ist auch nur möglich, wenn man vom Betrieb 3 Monate vor Ausbildungsende noch keine Information bekommen hat, ob man übernommen wird. Aber darüber steht in diesem Artikel auch nichts.
Das erweckt bei mir den Eindruck als wolle man hier einfach nur gegen Opel (oder auch GM) hetzen...
Ich bin jedenfalls gespannt, was bei dem Prozess rauskommt...
02:07
Häufig sehen sich die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung jedoch der Gefahr ausgesetzt, vom Arbeitgeber gerade wegen ihres Engagements abgestraft zu werden. Hiervor schützt das Gesetz. So genießen Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung besonderen Schutz vor Kündigungen des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats. Fehlt die Zustimmung des Betriebsrats, ist die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung schon allein aus diesem Grunde unwirksam.
Zudem haben die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung über das Ende ihres Ausbildungsverhältnisses hinaus, § 78a Abs. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz). Möchte der Azubi nach Ende des Ausbildungsverhältnisses weiter beschäftigt werden, so muss er dies innerhalb der letzten drei Monate vor vertraglicher Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Bereits mit dem schriftlich geäußerten Verlangen gilt für die Zeit nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis als begründet, ohne dass es hierzu noch einer Zustimmung seitens des Arbeitgebers bedarf.
Fazit:
Engagieren Sie sich! Ein Engagement in der Jugend- und Auszubildendenvertretung lohnt sich doppelt. Neben der Freude, die es bereitet, sich für die Belange des Betriebs und der Kollegen einzusetzen, werden Sie noch dazu bei erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung mit der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis belohnt. Sanktionen seitens Ihres Arbeitgebers haben Sie nicht zu befürchten.
23:11
Jetzt nochmal zum Verständnis: Eine JAV Vertreterin muß dann übernommen werden, wenn nur 1. weiterer Mitazubi übernommen wird. Ist dieses nicht der Fall, besteht kein Anspruch auf Übernahme. Da in diesem Fall kein Azubi übernommen wurde, hat die genannte Dame kein Anspruch auf Übernahme ( was so wohl auch in den vorherigen Prozessen geurteilt wurde). Das ist nun mal geltendes Recht gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz. Somit frage ich mich, wofür die Gewerkschaft dieses als Grundsatzurteil aufbauscht. Es ist nicht schön, das Leiharbeiter eingestellt wurden ( für die Leiharbeiter ist es natürlich schön, sie arbeiten ) aber OPEL kann dieses frei entscheiden.
15:50
so siehts aus da kann ich #13 nur zustimmen, und jetzt mal klartext, wenn eine JAV es nicht drauf hat, und die arbeit gemacht werden muss, warum keinen leiharbeiter wenn er die arbeit besser macht!? das ist jetzt nicht auf diese junge Frau bezogen, aber es ist doch so... Außerdem, Opel MUSS sparen wie jeder weiss sonst bleiben die Tore zu, und wenn sie auf diese art und weise erhalten bleiben ist das für alle ein Gewinn, denn die arbeitsplätze fallen nicht weg sondern werdennur durch niedrige löhne ersetzt. wenn ihr firmenbesitzer wärt würdet ihr es genauso machen! Jeder ist habgierig von daher...
trotzdem drück ich ihr die daumen, dann hätten wir eine arbeitslose weniger^^ :)
15:46
Sara gilt volle Solidarität da muß ich aber lachen!!
Schade, dass in dem Artikel nicht dabei steht, dass die Dame bisher zahlreiche Abteilungen durchwandert hat und überall nicht arbeiten konnte bzw. wollte. Andere, wirklich fähige Azubis mußten gehen und diese Laumacherin klagt auf Übernahme!
Armes Deutschland!
15:42
Wenn der Chef sagt, hier geht das Licht aus, braucht man auch keine Jugendvertreter mehr.
15:16
Ich selbst bin Jugendvertreter und bin verwundert - Es ist doch selbstverständlich das wir dieses grundlegende Recht unsere Arbeit ohne Angst vor Represallien durchzuführen, verteidigen müssen. Mittlerweile werden verschiedenste Jugendvertreter angegriffen, die Aktiv im Betrieb waren und sollen nicht übernommen werden.
Ist doch schon schlimm genug das die Azubis rausgeworfen wurden, da kommt es auf jeden arbeitsplatz an. Sara gilt die volle Solidarität und Erfolg für die Verhandlung.
14:29
Hier haut die Gewerkschaft mal wieder auf die Ka.. die sollten lieber ihre Mitarbeiter besser bezahlen.
13:51
Leutens, mal bitte denken, bevor ihr tippt. Eine JAV hat einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie die Probleme und Anliegen der ihr anvertrauten Jugend auch wirklich angehen kann und nicht befürchten muss deswegen gekündigt zu werden. Aus diesem gleichen Grund besteht auch eine pronzipielle Verpflichtung zur Übernahme. Und genau dagegen möchte Opel wohl verstoßen. Leider auch mit richterlicher Hilfe.
Das hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Alle anderen waren auch in einer anderen Situation. Daher kann die Frage nur sein: Darf Opel eine JAV nicht übernehmen, diese ind die Arbeitslosigkeit schicken und dann weil die Arbeit ja gemacht werden muss gleichzeitig Leiharbeiter einstellen?
Ich sage: Nein! Und dann kann die gesicherte JAV sich mit ihren Kollegen dagegen wenden, dass Leiharbeiter eingestellt werden und für eine Überhnahme der restlichen, bisher nicht gesicherten Kollegen einsetzen.
Also mal hoh Brauner und in der richtigen Reihenfolge argumentiert.
Und die Jungs aus der Leitungsebene mögen es alle nicht, wenn Arbeitnehmer um ihre Rechte wissen und diese wahrnehmen. Allein aus diesem Grund kann man nur auf ein vernünftiges Signal aus Erfurt hoffen.
Ich drück der JAV und den anderen Kollegen die Daumen.
13:20
@8,meintest Du vielleicht JVA?