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Widerstand gegen Überwachung: Bogestra-Busfahrer gefeuert

Widerstand gegen Überwachung: Bogestra-Busfahrer gefeuert

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Foto: WAZ FotoPool
Ein Busfahrer (58) der Bogestra hatte sich dem Sprit-Spar-System „Ribas“ verweigert – und wurde fristlos gefeuert. Jetzt liegt der Fall bei Gericht.

Bochum. 

Ein Busfahrer der Bogestra fühlt sich am Steuer von seinem Arbeitgeber zu sehr kontrolliert — und bezahlt das jetzt mit einer fristlosen Kündigung.

Der 58-Jährige chauffiert Fahrgäste der Bogestra schon seit 25 Jahren. Als das Unternehmen aber im vorigen September ein neues Sprit-Spar-System ins Cockpit aller Busse installiert hatte, machte er nicht oder zumindest nur teilweise mit. Das elektronisch gesteuerte System heißt „Ribas“ und soll die Busfahrer mit Signalen dazu anhalten, durch eine sanftere Fahrweise mehr Diesel zu sparen. Sie sollen möglichst langsamer anfahren und langsamer abbremsen. Dadurch will die Bogestra fünf Prozent Sprit sparen, was 200.000 Euro pro Jahr bedeute.

Weil das System aber große Teile des Fahrverhaltens der Fahrer aufzeichnet, sieht sich der 58-jährige Busfahrer einer zu großen Überwachung ausgesetzt. Entgegen den betrieblichen Anordnungen unterließ er es mehrfach, bei Fahrantritt einen entsprechenden Schlüssel in das Ribas-System zu stecken, dadurch konnten die Fahrdaten nicht seiner Person zugeordnet werden. Das brachte ihm insgesamt drei Abmahnungen ein. Und am vergangenen Donnerstag, nachdem er sich Ribas erneut verweigert hatte, flatterte ihm sogar die fristlose Kündigung ins Haus.

Auch Zweifel am Ribas-System

Am Freitag trafen sich sein Rechtsanwalt Hans-Bernd Lohof und die Bogestra zur Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht. Der Busfahrer akzeptiert seine Kündigung nicht. Weil es keine Einigung gab, geht der Fall eventuell bis zum Bundesarbeitsgericht, denn das Ribas-System ist aus Sicht der Busfahrer nicht ganz unumstritten.

Wie die Bogestra vor Gericht erklärte, machen 80 bis 90 Prozent der Fahrer bei Ribas mit. Aber auch alle anderen sind verpflichtet, den Schlüssel ins Gerät zu stecken. Auch deren Fahrdaten würden aufgezeichnet, aber anonymisiert – und danach würden sie im Nirgendwo landen. Das machte Anwalt Lohof stutzig: Erst Daten aufzeichnen, um sie dann anonymisiert verschwinden zu lassen? „Da ist doch was im System nicht in Ordnung. Das kann doch nicht richtig sein.“

Die Bogestra erklärte jedoch, dass andernfalls – ohne das Stecken des Schlüssels – der nachfolgende Fahrer die zuvor gespeicherten Daten zugeschrieben bekäme. Dieser Umstand scheint den Anwalt in seinem Zweifel an dem System aber noch zu bestärken.

Die Arbeitsrichterin hat, wie sie in der Verhandlung sagte, „noch keine Tendenz“. Für den 27. Mai hat sie einen Kammertermin angesetzt. Zumindest vorläufig also bleibt das Arbeitsverhältnis des Busfahrers beendet.