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Strafjustiz

Bochumer Staatsanwälte leiteten in diesem Jahr 53000 Verfahren ein

14.12.2009 | 18:28 Uhr
Bochumer Staatsanwälte leiteten in diesem Jahr 53000 Verfahren ein

Bochum. In diesem Jahr sind bei der Staatsanwaltschaft Bochum bereits 53.000 neue Verfahren eingeleitet worden. Dieser Aktenberg muss von 56 Staats- und Amtsanwälten abgearbeitet werden. Und später teilweise auch von den Strafrichtern.

In der Bochumer Staatsanwaltschaft sind im laufenden Jahr bereits rund 53.000 neue Ermittlungsverfahren eingeleitet worden - nicht eingerechnet die Verfahren in der Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Diese Zahlen nannte gestern Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert auf Anfrage der WAZ. Die Strafverfolgungsbehörde ist zuständig für Bochum, Herne, Witten, Recklinghausen, Datteln, Herten, Waltrop und Oer-Erkenschwick.

Die jährliche Flut an Verfahren hat im Vorjahresvergleich zwar leicht abgenommen. Trotzdem ist sie noch riesig. Denn sie muss von insgesamt 56 Staats- und Amtsanwälten bewältigt werden. Heißt: Jeder Ermittler muss im Jahr statistisch fast 950 Verfahren erledigen. Je nach Ressort kann dieser Wert aber erheblich steigen: Im Drogen-Dezernat etwa kämpfen sich in diesem Jahr zwei Staatsanwältinnen durch die Akten von 2400 neuen Verfahren. Dabei geht es um den Besitz eines Joints ebenso wie um den Handel von kiloweise Heroin.

Viele weitere Amtspflichten

Mit den täglich neu auf den Schreibtisch flatternden Aktenzeichen ist es aber nicht getan. Parallel müssen die Ermittler auch die früheren, noch nicht abgeschlossenen Verfahren erledigen. Des Weiteren zählen zu ihrem Arbeitspensum die Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen. Und sie müssen auch persönlich die Anklagen im Gerichtssaal vertreten. Oberstaatsanwalt Dr. Kuhnert: „Wir sind in jeder Woche in der Sitzung. Und wenn die den ganzen Tag dauert, hat man keine einzige Akte bearbeitet.”

Der größte Teil der Verfahren führt aber nicht zu einer Anklage. Entweder schließt sich ein Strafbefehl an (Verurteilung ohne Prozess) oder die Verfahren werden eingestellt.

Fast 5100 Anklagen trafen allein beim Amtsgericht ein

Trotzdem sind allein beim Amtsgericht Bochum in diesem Jahr fast 5100 Anklagen und 2065 Strafbefehle eingegangen. Diese Masse wurde auf 15,5 Amtsrichterstellen verteilt. Die meisten Anklagen (3050) landeten bei den Einzelrichtern für Erwachsene. Die verschiedenen Jugendgerichte haben im aktuellen Jahr insgesamt 1537 Anklagen zur Verhandlung bekommen.

Amtsgerichtsdirektor Friedrich Meyer kommentierte die Zahlen auf WAZ-Anfrage: „Das ist eine sehr starke Belastung, aber die meisten schaffen es noch. Wir sind im Grenzbereich.” Er fügte hinzu: „Das gilt noch mehr für die Rechtspfleger.”

225 Anklagen beim Landgericht

Beim Landgericht in Bochum, wo die schwereren und aufwändigeren Fälle verhandelt werden, sind in diesem Jahr bereits 225 Anklagen eingegangen - verteilt auf acht Strafkammern. 25 Strafrichter stehen dafür bereit.

Bernd Kiesewetter

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Kommentare
16.12.2009
11:14
Bochumer Staatsanwälte leiteten in diesem Jahr 53000 Verfahren ein
von Frank Müller | #3

@#2
Rechtsbeugung ist aber keine Kleinkriminalität!
Ich hoffe von Staufenberg ist kein Richter.
Natürlich kann man es mit Prozentzahlen herunter spielen, aber schon ein unschuldig bestrafter ist eines Rechtsstaates unwürdig.
Ich kann nur jedem Richter und Staatsanwalt sagen: Haltet euch an den Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten. Ihr seit dem Gesetz verpflichtet und keine Pädagogen oder Halbgötter in Schwarz.
Manche Richter vergehen sich am Rechtsstaat und glauben womöglich noch pädagogisch wertvoll gehandelt zu haben.
So etwas darf man nicht runter spielen, sondern muss mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden.

15.12.2009
15:15
Bochumer Staatsanwälte leiteten in diesem Jahr 53000 Verfahren ein
von Staufenberg | #2

99% sind Verkehrsdelikte oder Schlägereien im Familienbereich bzw Kleinkriminalität. Korruption oder gar Mord wird kaum aufgedeckt. Umfangreiche Ermittlungen sind eine Seltenheit. So relativiert sich das Bild.

15.12.2009
12:54
Bochumer Staatsanwälte leiteten in diesem Jahr 53000 Verfahren ein
von Frank Müller | #1

Ein sehr sachlicher Bericht - kommt schon fast einer Statistik gleich.
Trotzdem spürt man den Aufschrei zwischen den Zeilen, - wird da vielleicht nicht mehr richtig hingesehen? - oder wird aus Zeitmangel vielleicht bewußt weggesehen?
Werden bei einer solchen Praxis vielleicht schuldige laufen gelassen, oder - was noch viel schlimmer ist, gar unschuldige bewußt fälschlicherweise bestraft, damit die Aufklärungsstatistik wieder stimmt???
Der Artikelschreiber versucht doch nicht etwa Rechtsbeugung innerhalb der Strafjustiz durch eine Überlastung der armen Staatsanwälte und Richter zu entschuldigen?
Rechtsbeugung durch Staatsanwälte und Richter ist genauso schlimm wie Vergewaltigung oder Mord.
Ich fürchte das ist diesen Leuten nicht bewußt, sonst würden sie sich gegen diesen Zeitdruck
zu währ setzen.

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