Blutjunge Straßenräuber verurteilt
31.08.2009 | 16:22 Uhr 2009-08-31T16:22:00+0200Bochum. Das Bezirksjugendschöffengericht hat am Montag wieder einmal zwei blutjunge Straßenräuber verurteilt. Es ging ums „Abziehen” von Handys, wie es im Jugendjargon verharmlosend heißt. Tatsächlich sind das Raubtaten.
Die zwei Fälle hatten nichts miteinander zu tun, waren aber gleich. Im ersten Fall hatte zwischen Februar 2008 und April 2009 ein heute 16-jähriger Schüler auf der Herner Straße am hellen Tag insgesamt acht Schüler beraubt. Alle waren um ein oder zwei Jahre jünger als er. Zusammen mit zwei Komplizen hatte er sie sich deshalb ausgewählt, weil er sie für schwächer hielt. Motto: Handy her, oder es setzt Schläge. Aus Angst rückten die Opfer die Telefone heraus. Nachher verscherbelten die Räuber die Beute für 20 bis 30 Euro - und verjubelten den Profit.
Polizei ließ Täter mehrfach wieder laufen
Zwischenzeitlich hatte die Polizei den 15-Jährigen sogar per Lichtbildvorlage erwischt, nachdem die Opfer Anzeige erstattet hatten. Doch nach einem Geständnis durfte der Räuber immer wieder nach Hause, weil kein Staatsanwalt wegen eines Haftbefehls eingeschaltet wurde. Die Richter verhängten jetzt zwei Jahre Jugendstrafe ("unter äußersten Bedenken" auf Bewährung) sowie 250 Sozialstunden.
Ähnlich der andere Fall vom Januar 2009. Hier hatte sich ein 16-jähriger Bochumer ebenfalls mit Komplizen ein schwächeres Opfer (15) ausgesucht. Drohung: Handy her, sonst wirst du abgestochen. Das Opfer gab klein bei. Strafe: Zwei Wochenendarreste und 50 Sozialstunden.

09:50
Portaner, es sieht immer mehr so aus, als seien tatsächlich Leute wie Sie das Problem in der Rechtsprechung. Leute, die stolz darauf sind, mit Augenmaß gemessen zu haben.
Ihr Augenmaß ist ein Hohn für die Opfer! Ich hoffe, dass Sie noch sehr häufig in ihrem Leben Opfern von Verbrechen ihr Augenmaß erklären müssen.
Sie scheinen zu der politischen Generation zu gehören, die in jedem Täter ein Opfer sieht, das nur nicht genug Liebe bekommen hat.
Ihre Andeutung, ich hätte nicht richtig gelesen, scheint wohl eher auf Sie zuzutreffen. Ich habe ich nicht gefordert, Richter sollten nicht hinterfragen, sondern nur Strafen aussprechen.
Das haben Sie mir untergejubelt - wohl mit ihrem ganz eigenen Augenmaß!
19:18
@BoBürger: Sie haben leider nicht richtig gelesen. Ich habe mich gar nicht zum Strafmaß geäußert, sondern mich nur gegen Pauschalierungen gewendet. Wenn ich allerdings dazu beigetragen habe, dass mit Augenmaß gemessen wurde, so bin ich da auch ein wenig stolz drauf!
Ich hoffe, dass sie nie im Leben an einen Richter kommen, der nicht hinterfragt und dem es nur darum geht, Strafe zu verhängen.
10:35
Täter-Opfer-Ausgleich?
Ach ja, das ist das, wo das Opfer gezwungen wird, eine geheuchelte Entschuldigung des Täters anzunehmen und so zu tun als wäre nun alles wieder so wie vorher - also wie vor dem Raub, vor der Körperverletzung, vor der Bedrohung, vor der Nötigung, usw.
10:24
Es erstaunt mich immer wieder,
warum in Deutschland das Abziehen von Handys quasi zur Alltagsbeschäftigung geworden ist.
Ich denke, die Schulen sollten hier unter generalpräventiven Aspekten in der Schule klären, was das eigentlich heißt: Abziehen. Abziehen eines Handys ist eine schwere Straftat: Raub, räuberische Erpressung. Ich denke, die Jugendlichen sollten hier sensibilisiert werden, dass es keine Unartigkeit ist, so etwas zu tun.
Was das Vorgehen der Staatsanwaltschaft betrifft, muss ich Kritik üben: Straftaten bei Jugendlichen sind sofort zu ahnden. Es darf nichts durchgehen, denn dann fühlen sich junge Menschen bestärkt in ihren Taten und machen weiter. Jede Tat muss zeitnah Konsequenzen haben. Also, ich bin nicht für die Verschärfung des Jugendstrafrechts, wohl aber für die ausnahmslose Anwendung.
Dass im vorliegenden Fall noch auf Bewährung erkannt wurde, finde ich richtig. Die Jugendlichen sollen durch eine Haftstrafe nicht stigmatisiert werden und in die Kriminalität abrutschen. Es ist besser, die Jugendlichen durch sozial-pädagogische Maßnahmen wieder auf den rechten Weg zu führen.
Das Erziehungsmittel von 250 Sozialstunden finde ich deutlich zu hoch. Man muss hier berücksichtigen, dass sie diese Stunden neben der Schule ableisten müssen und es ist zu befürchten, dass die Sozialstunden auf Kosten der schulischen Leistung gehen, weil sie sich nicht mehr genügend um den Unterricht kümmern können. Ich hätte es bei einer richterlichen Ermahnung belassen. Eine solche hinterlässt nämlich bei den Jugendlichen oft eine größere Wirkung, als ein Erziehungsmittel oder eine Strafe.
Schließlich finde ich, dass sich die Täter in einem Täter-Opfer-Ausgleich bei den Opfern entschuldigen müssen. Ich denke, dass hat eine große pädagogische Wirkung.
Mit 16 Jahren ist der Weg nicht vorgezeichnet, es kann ein Ausrutscher gewesen sein, so dass wir alle hoffen, dass sie aus diesem Prozess gelernt haben.
09:55
Portaner, ach, dann haben wir also Laienjuristen wie Ihnen zu verdanken, dass die lieben Kleinen immer nur den erhobenen Zeigefinger präsentiert bekommen. Da darf man der hauptberuflichen Richterschar dann natürlich keinen Vorwurf machen.
Hier hat niemand behauptet, dass das JGG neumodisch wäre. Neumodisch ist wohl nur der permanente Versuch, jugendlichen Tätern ein Erziehungsdefizit und fehlende Reife als Schuldminderungsgründe zu gewähren. Ich bezweifele, dass das bei Erlaß 1923 so geplant war.
09:45
Vielleicht sollten die Strafen mal etwas höher ausfallen um soetwas zu vermeiden..
09:31
Und da wundert sich die WAZ, dass ich Bochum ein NPD Mann ins Rathaus gewählt wurde...
08:33
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07:50
Tja, Schöffengericht, das besagt, dass neben hauptamtlichen studierten Richtern auch ehrenamtliche Richter (Schöffen) dabei sind. Schöffen sind bei der Urteilsfindung absolut mit den Berufsrichtern gleichgestellt. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) wurde erstmal am 16.02.1923 erlassen. Die Regelungen des JGG setzen auf einen Vorrang der Erziehung vor der Verhängung von Strafe. Kein neumodisches Gesetz also und auch keine Richter, die das Strafmaß vergessen. Also, bevor man hier sein Mundwerk weit aufmacht und meckert, lieber erst informieren. Übrigens, weiß zumindestens ich wovon ich hier rede, war selbst Schöffe auf dem Jugendgericht in Bochum.
21:40
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