Betrugsvorwurf: 3234 Euro Kindergeld für toten Sohn
08.03.2010 | 22:45 Uhr 2010-03-08T22:45:00+0100Bochum. Obwohl sein Sohn mit 18 Jahren gestorben war, hatte die Familienkasse für einen 55-jährigen Frührentner weiterhin Kindergeld gezahlt - 3234 Euro. Der Mann musste am Montag vors Amtsgericht. Vorwurf: Betrug.
Obwohl sein Sohn (18) längst verstorben war, hatte die Familienkasse fast zwei Jahre lang weiter Kindergeld ausgezahlt - 3234 Euro. Der Vater (55) des Jungen, ein Frührentner, stand am Montag wegen Betrugsvorwurfs vor Gericht. „Ich habe mit so ein Blödsinn nichts am Kopp”, sagte er wörtlich. „Ich habe keine Lust, mir Geld vom toten Kind anzueignen, das mir gar nicht zusteht.”
Sein Sohn war im September 2006 gestorben. Der Vater teilte dies der Behörde aber nicht mit. Er hatte sich nur ans Beerdigungsinstitut gewandt. 21 Monate floss das Kindergeld weiter. Erst im Juni 2008 fiel das auf, als der Vater bei der Familienkasse eine Kontoänderung für das Kindergeld seines zweiten Sohn vornehmen wollte.
Kein Betrugsvorsatz nachweisbar
Vor dem Amtsrichter wollte der Angeklagte, obwohl er der Antragsteller für das Kindergeld war, für nichts verantwortlich sein. Er habe die 3234 Euro ja gar nicht erhalten, sondern wohl seine Ehefrau (50), von der er in Trennung lebe. Sie sei die „Finanzministerin” gewesen. Die Frau verweigerte aber die Aussage. Damit war ein Betrugsvorsatz bei dem Mann noch weniger zu beweisen. Also stellte der Richter das Verfahren gegen ihn ein.
Die 3234 € muss der Angeklagte aber trotzdem zurückzahlen. Das sieht er aber nicht ein. Weil er das Geld nie erhalten habe. Doch da erteilte ihm der Richter eine Lektion zum Thema Verantwortung. „Wenn man sich um nichts kümmert, ist man trotzdem verantwortlich.” Mürrisch zog der Frührentner von dannen.

11:57
@ #3 Wie Sie richtig gesehen haben, handelte es sich um die falsche Artikelzeile. Es handelte sich nicht um einen Fehler von Herrn Kiesewetter. Wir haben dies korrigiert und bitten um Entschuldigung.
11:50
@Staufenberg
Gehts noch blöder?
Der Frühentner wurde überhaupt nicht bestraft, das Verfahren eingestellt.
Zumwinkel erhielt 2 Jahre auf Bewährung plus 1 Million Euro Bewährungsauflage und mußte außerdem die hinterzogenen Steuern zurückzahlen.
Wer wurde denn jetzt milder bestraft?
10:11
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09:19
Soll er das Geld zurückzahlen und fertig ist, Herr Wüst konnte und durfte den Staat auch ohne rechtliche folgen meiner Meinung nach betrügen.
09:15
im prinzip egal für den staat, der will ja sein geld wiederhaben.aber wehe dem der geld vom staat zu bekommen hat, der kannnnnnnnnnnnn wartttttttttttttttttttttten
08:33
Er habe die 3234 Euro ja gar nicht erhalten, sondern wohl seine Ehefrau (50), von der er in Trennung lebe. Sie sei die „Finanzministerin” gewesen. Die Frau verweigerte aber die Aussage. Damit war ein Betrugsvorsatz bei dem Mann noch weniger zu beweisen. Also stellte der Richter das Verfahren gegen ihn ein. – Warum, Herr Kiesewetter, betiteln Sie (oder meinetwegen die WAZBILD-Redaktion) die Meldung dann nicht mit Kindergeld für toten Jungen weiter gezahlt oder ähnlich? Sondern mit Vater kassierte weiter … – heben in einer dicken Schlagzeile also genau das hervor, was im Prozess *nicht* bewiesen werden konnte?!
Klaus Marquardt
07:17
der,der das kindergeld aufs konto bekommt, ist dafür verantwortlich.in diesem fall die ex-frau. so sehe ich das.das gleiche hat ein bekannte von mir jetzt an der backe.der sohn,ausser haus lebend, kassiert das kindergeld und meldete sich nicht ausbildungssuchend. was passiert er kassierte monatelang ab und die kindergeldkasse will es jetzt vom vater zurück haben. schweinerei ist das
22:36
„Wenn man sich um nichts kümmert, ist man trotzdem verantwortlich.” Dieser Satz scheint nur für Frührentner zu gelten. Wenn ein Zumwinkel vor Gericht steht urteilen die gleichen Richter milder. Davon dass jemals ein Reicher in Bochum verurteilt wurde - ist jedenfalls nichts bekannt! Es kommt ja noch nicht einmal zu Anklage...