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Besuch im Bordell endete auf der Anklagebank

08.05.2007 | 23:31 Uhr

Bochumer (27) sollte eine Prostituierte (19) direkt nach ihrer Dienstleistung vergewaltigt haben. Doch die Richter hatten daran Zweifel

Sein Besuch in einem Bochumer Bordell hat einen Bochumer (27) fast in Haft gebracht. Er sollte dort eine Prostituierte (19) vergewaltigt haben. Doch das Landgericht sprach ihn von diesem Vorwurf frei.

Der Arbeiter hatte am 2. April 2006 seinen Geburtstag nachgefeiert. Nachts ging er dann ins Bordell. Mit der Prostituierten, gerade mal vier Tage in diesem Gewerbe tätig, einigte er sich auf 15 Minuten für 30 E. Man ging auf ihr Zimmer. Der Mann zahlte die 30 E im Voraus. Doch als die Zeit vorbei war, gab es Streit. Der Mann fühlte seine Wünsche nicht erfüllt und verlangte weiterhin die Dienste der Frau. Sie aber sagte, dass sie das nur bei weiterem Geld täte. Was dann folgte, ist umstritten. Die Frau sagte damals der Polizei, sie sei vergewaltigt worden. Sie hatte den Notruf am Bett gedrückt. Der Ex-Freier sagt, er habe nur wütend geredet, mehr nicht.

Der Staatsanwalt wollte zwei Jahre Gefängnis wegen sexueller Nötigung. Doch das Gericht zweifelte. Die 19-Jährige war nicht als Zeugin erschienen. Außerdem hatte sie damals in einer zweiten früheren Vernehmung den Vorfall erheblich abgeschwächt.

Am Ende wurde der 27-Jährige trotzdem verurteilt. Wegen Diebstahls. Drei Monate Haft auf Bewährung. Er hatte damals in seiner Wut jene 30 E wieder eingesteckt, bevor er das Zimmer verließ. B.Ki.

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