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Bankmitarbeiter stolpert über Nebentätigkeit

18.01.2012 | 17:23 Uhr
Bankmitarbeiter stolpert über Nebentätigkeit

Bochum.   Nach 37 Jahren bei derselben Bank ist ein Mitarbeiter fristlos gefeuert worden - wegen einer Nebentätigkeit und eines Geschäftes mit seinem eigenen Arbeitgeber. Das Arbeitsgericht hat den Rauswurf jetzt bestätigt.

37 Jahre hatte ein Mann bei einer Bochumer Bank gearbeitet - doch jetzt geht man wegen einer Nebentätigkeit in tiefem Unfrieden auseinander. Das Arbeitsgericht hat am Donnerstag eine fristlose Kündigung der Bank bestätigt. Der Mann hatte Geschäfte mit seiner eigenen Bank gemacht. Er klagte gegen seinen Rauswurf, verlor aber.

Der Mann war für den Einkauf in der Bank zuständig. Nebenbei handelte er mit Büromöbeln. Der Bankvorstand wusste das auch. Bereits vor vielen Jahren hatte er ihm das erlaubt. Doch genau das wurde dem Bankangestellten am Ende zum Verhängnis.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte der aktuelle Vorstand davon erfahren, dass der Mitarbeiter im Jahr 2005 bei einer Großanschaffung von Bürostühlen im Wert von über 100 000 Euro als Zwischenhändler seine Hände im Spiel gehabt und dabei kräftig mitverdient hatte. Von der Gewinnmarge des Lieferanten - sie soll über 20 000 Euro betragen haben - strich er sich angeblich 6000 Euro ein. Misstrauen entstand auch dadurch, dass sich der Bankmitarbeiter aus der Rechnung an die Bank extra herausgehalten hatte. Der Vorstand hat ihm bis heute drei fristlose Kündigungen zugeschickt. Er bekommt auch kein Gehalt mehr.

Gericht schmettert die Klage gegen die Kündigung ab

Der Mann ließ sich das aber nicht gefallen, denn er behauptet, dass der damalige Vorstand von seiner Beteiligung an dem großen Möbel-Geschäft nicht nur gewusst, sondern sie auch ausdrücklich erlaubt habe. Deshalb klagte er gegen seinen Rauswurf.

Weil intensive Vergleichsverhandlungen mehrfach scheiterten, mussten gestern zwei damalige Vorstände (65, 67) auf dem Zeugenstuhl der 5. Kammer Platz nehmen. Die Ruheständler mussten die Kernfrage dieses bitteren Streits beantworten: Wussten sie von der Beteiligung des Klägers oder nicht?

„Ein ganz klares Nein“, sagte der eine. Die Beteiligung des Klägers sei „nicht gewünscht und nicht bekannt“ gewesen. Auch der andere versicherte: „Nein.“

Das Gericht schmetterte die Klage daraufhin ab.

Urteil ist keine Überraschung

Das Urteil ist keine Überraschung. Bereits bei einem Gerichtstermin im November hatte Richter Dr. Sascha Dewender deutlich seine Verwunderung darüber geäußert, dass der Kläger nicht offen auf der Rechnung aufgetaucht war.

Gegen das Urteil kann der Kläger Berufung einlegen. Parallel droht ihm aber noch weiteres Ungemach: Wie es am Arbeitsgericht hieß, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen eventuell unsauberer Geschäfte.

Bernd Kiesewetter

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