Arztgattin weinte vor dem Urteil vor Scham
25.05.2012 | 17:32 Uhr 2012-05-25T17:32:00+0200
Bochum. Kurz vor dem Urteil am 30. Mai hat die Bochumer Arztgattin (32), die ihren Liebhaber ermordet haben soll, erstmals im Prozess das Wort an das Gericht und die Hinterbliebenen gerichtet. „Ich schäme mich so sehr“, sagte sie unter anderem.
Es war der Tag der ganz großen Emotionen. In ihrem so genannten „letzten Wort“ hat die angeklagte Arzthelferin (32), die zu lebenslanger Haft wegen Mordes bestraft werden soll, erstmal das Wort ans Gericht und die Opfer-Familie gerichtet. „Ich schäme mich so sehr“, schluchzte sie. Es sei ihr „unbegreiflich, was ich Schlimmes getan habe“. „Ich bin mir selbst so fremd, was da passiert ist“.
Sie weinte dabei so sehr, dass sie immer wieder stockte. Trotzdem herrschte auch in ihren Redepausen Totenstille im Saal.
„Ich hatte nie einen Plan, ihn zu töten“, erklärte die gelernte Krankenschwester. Monatelang hatte sie ihren Ehemann, ein niedergelassener Arzt, mit einem Börsenmakler (36) betrogen und mit diesem ein Kind gezeugt. Am 2. September, zehn Tage nach der Geburt, vergiftete sie ihn laut Anklage in seiner Wohnung mit Morphium und Bromazepam. Als er längst bewusstlos war, holte sie aus seiner Küche ein Messer und stach 14-mal zu, bis er tot war. Angeblich wollte sie vor ihrer Familie vertuschen, dass er der Vater ist, zumal er auf einen Test drängte.
Verteidiger will eine Bestrafung wegen Totschlags, nicht wegen Mordes
Der Staatsanwalt ist sicher, dass sie ihn von Anfang an töten wollte. Doch genau dagegen brachte Verteidiger Egbert Schenkel am Freitag„durchgreifende Bedenken“ an. Sei jeder vernünftige Zweifel ausgeräumt, dass sie den Mann mit der Betäubung vielleicht nicht doch nur habe ruhigstellen wollen - und erst danach, ungeplant, erstochen habe? Er will eine Verurteilung wegen Totschlags, kein „lebenslänglich“. Ein Strafmaß nannte er nicht.
Der Wunsch nach einem gerechten Urteil dürfte nicht in „erbarmungsloser Bestrafung“ enden, sagte er im Plädoyer. Ihre Schuld würde ihr ohnehin schon lebenslang anhaften. Und auch ihr Sohn, ein völlig unschuldiger Mensch, werde mit einer Schuld belastet, die er kaum tragen könne. Schenkel sprach von „Muttersünde“.
Seine Mandantin meinte, sie fürchte sich vor dem Tag, an dem sie ihrem Kind sagen müsse, dass sie seinen Vater getötet habe. „Dieser Tag wird sein Leben für immer verändern.“ Sie werde sich ihre Schuld nie vergeben.
„Ich weiß, dass Ihr Kind nicht wiederkommt, niemals“
Sie richtete ihre Worte auch an die Eltern des Opfers, indem sie einen Brief vorlas: „Ich weiß, dass Ihr Kind nicht wiederkommt, niemals. Ich bin untröstlich über das Leid, das ich Ihnen zugefügt habe. Ich glaube, etwas Schlimmeres gibt es nicht, als sein Kind zu verlieren. Ich habe das nicht gewollt.“ Die Eltern waren am Freitag ferngeblieben, nachdem die Angeklagte es bisher an allen vorherigen Prozesstagen versäumt hatte, ihnen gegenüber ihre Reue zu bekunden.
„Ich bin an diesem Abend nicht zu ihm gefahren, um ihn zu töten“, erklärte die Angeklagte. „Es hätte keinen Sinn gemacht.“ Der Verdacht wäre doch sofort auf sie gefallen. „Ich habe nicht nachgedacht.“ Sie „verzweifle“ daran, dass der 36-Jährige jetzt tot sei. Sie betonte auch: „Mir ging es nie darum, meinen Status erhalten zu wollen. Ich hatte einfach nur Angst.“ Sie habe erstmal nur für ihr Kind da sein wollen. „Ich habe alles nicht zu Ende gedacht.“
Das Urteil will der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Mankel am kommenden Mittwoch um 11.30 Uhr im Landgericht, Saal C 240, verkünden.

13:33
So wie ich das sehe hat Naturwunder sich sehr wohl informiert und kann die gewonnen Informationen kognitiv auch entsprechend verarbeiten. Das scheint Clearingstelle nicht so recht zu gelingen.
Meiner Meinung nach ist eine Verurteilung zu lebenslanger Haft unverhältnismäßig.
Für das Legen eines Feuers gibt es lt. Zeitungen keine Beweise, es könnte sich auch um Fahrlässigkeit oder einen Unfall handeln. Die Medikamente waren lt. Zeitung auch nicht unbedingt und garantiert tötlich, sondern nur eventuell. Lediglich die Messerstiche waren garantiert tötlich, aber vermutlich im Affekt gesetzt.
Für eine lebenslange Verurteilung sollten die Beweise schon sicher und ohne Zweifel sein. Ansonsten gilt: Im Zweifel immer FÜR den Angeklagten.
Zudem kann man einen solchen Fall nicht gleichsetzen mit einem Serientäter, Kinderschänder, etc. den man dann für IMMER wegsperren sollte. Da spielen die Hintergründe und die Wiederholungsgefahr einfach in einer anderen Liga.
09:05
Du solltest Dich erstmal ueber den Fall informieren, bevor Du hier nur von Todschlsg sprichst. Was meinst Du denn warum sie ihn angezuendet hat. So eine gehoert fuer IMMER ! Weg gesperrt.
Und sie hatte diese Absicht der Toetung schon auf dem Weg zu ihm. Wie sonst kommt so viel Morphium in ihre Handtasche ?
22:59
Ausschlaggebend für den Tod von Markus R. waren die Messerstiche nicht die Medikamente (wenn man dieser Berichterstattung glauben schenken kann). Eine eventuelle Tötungsabsicht, die nicht zweifelsfrei den Tod herbeiführt, rechtfertigt meines Wissens noch keine lebenslange Haft.
Zitat WAZ:“ Bei den Messerstichen erkennt der Psychologe zwar eine „hochgradig affektbesetzte Handlung“. Ob die Schuldfähigkeit dadurch gemindert war, sie aus Wut und Angst quasi „kopflos“ zugestochen habe, zieht er aber in Zweifel.
Auch Mutmaßungen sind keine Beweise für einen Mord (glaube ich und könnte sein).
Das Schwurgericht hat eine sehr schwere Entscheidung zu treffen. Gewonnen hat hier niemand. Verloren – Alle. Eine Wiederholungstat ist vermutlich ausgeschlossen. Das Deutsche Recht erkennt im Zweifel für den Angeklagten. Es ist nicht an uns, Menschen augrund von Zeitungsberichten zu verurteilen. Ich werde hier einwenig an Heinrich Böll´s Roman: “Die verlorene Ehre der Katharina Blum“, erinnert.
"Gewonnen hat hier niemand. Verloren – Alle"
ja vor allem derjenige der sein leben verloren hat..
Das hier bei solchen Artikeln immer mindestens ein Täterversteher aus seinem Loch gekrochen kommt und ruft "alles gar nicht so schlimm, denkt mal an den armen Täter" hat ja Tradition. Verstehen muß man das aber wirklich nicht, vor allem nicht wo der eigentliche Tathergang noch nicht mal vom Verteidiger in Abrede gestellt wird.
Erst verabreicht Sie ihm Beruhigungsmittel in einer Dosis bei der ein Pferd umfallen würde (die Dosis kann sehr wohl tödlich sein, das hat ein Gutachter ausgesagt, das ging auch "aus dieser Berichterstattung" hervor), dann sticht sie auf ihn ein (nicht einmal, sonder 14 mal), und dann zündet sie ihn noch an. Wenn da noch jemand an der unbedingten Tötungsabsicht und daran das Mordmerkmale (niedere Beweggründe, Heimtücke, Verdeckung einer Straftat) zweifelt, dann faß ich mir an den Kopf.
Wenn noch irgendwas normal läuft, dann muß die 100 werden um noch mal aus der Kiste rauszukommen...
Nicht ganz. Der Punkt ist, dass das Opfer völlig arglos und - was schwer wiegt - wehrlos war, als die Frau ihn erstach. Das kann schon eine Verurteilung wg. Mordes rechtfertigen.
Ich vermute mal, dass der Verteidiger selbst davon ausgeht, dass seine Mandantin wg. Mordes verurteilt werden wird. Als Indiz kann gelten, dass er z. B. kein bestimmtes Strafmaß gefordert hat.
Am Tag der Urteilsverkündung werden wir es genau wissen.
22:18
Wenn ich so lese was de Rechtsanwalt so sagt könnte man meinen die Schlosserstochter wäre das Opfer und nicht die Angeklagte. bzw. Täterin.
22:15
Ich glaube nicht das die Schlosserstochter unter lebenslänglich weg kommt. das Gericht wird wohl niedrige Beweggründe für die Tat sehen. Sie hat den Mann ja getötet damit nicht herauskommt das sie ein Kind mit ihm hat.
Jaund die Tat selbst war wohl so geplant. Normalerweise hat man ja keine Morphiumspritzen in der Handtasche liegen. Und angezündet hat sie den Mann auch noch um die Tat zu verdecken.
Wie Mayday halte ich lebenslänglich für die Schlosserstochter als das richtige Urteil.
20:46
Ob die Tat als Totschlag zu werten ist?
Ich persönlich denke nicht. Legt man die Presseberichte zugrunde, käme ich zu dem Schluss, dass sie wg. Mordes zu verurteilen ist.
Der Vater ihres Sohnes war bei ihrem letzten Besuch völlig arglos. Schon die hohe Dosierung der Medikamente, die sie ihm verabreichte, wäre vermutlich letal gewesen. Und dann noch die diversen Messerstiche...
Der Verteidiger argumentiert nicht ungeschickt, zielt auf die moralische Schuld seiner Mandantin und verweist darauf, dass sie alles verloren habe und den Makel ein Leben lang mit sich herumtrage. Das sind allerdings die Folgen ihrer Tat. Mir ist nicht klar, wieso dies eine Verurteilung wg. Totschlags rechtfertigen sollte.
18:47
Halte lebenslänglich für angemessen !!