Arztgattin kämpft im Mordprozess in Bochum gegen „lebenslang“
09.02.2012 | 06:05 Uhr 2012-02-09T06:05:00+0100
Bochum. Es ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle in Bochum seit mehreren Jahren: In Bochum beginnt der Prozess gegen eine Frau (31), die ihren Liebhaber (36) und Vater ihres Babys umgebracht haben soll. Die Frau ist geständig, sagt aber, sie habe im Affekt gehandelt. Der Oberstaatsanwalt dagegen sieht Heimtücke.
Das Interesse an diesem Mordprozess ist gewaltig. Der Fall hat fast alle dramaturgischen Zutaten, die ein Verbrechen spektakulär machen. Angeklagt ist eine Arzthelferin wegen mutmaßlichen Mordes . Sie ist mit einem niedergelassenen Arzt in Bochum verheiratet und arbeitete auch für ihn. Am 2. September änderte sich ihr Leben aber radikal - und ein weiteres wurde ausgelöscht.
Die Bochumerin hatte mit einem Börsenmakler (36) eine heimliche, verhängnisvolle Affäre. Er wohnte in Bochum-Ehrenfeld und arbeitete in der Woche in Frankfurt. Als sie die Beziehung beendet haben soll, begann das Drama aber erst richtig. Sie hatte im August ein Kind geboren. Der Banker soll auf einen Vaterschaftstest gedrängt haben. Außerdem wollte er die Affäre angeblich weiterführen. „Sie war für ihn die große Liebe“, sagt die Staatsanwaltschaft. Mit diesem Druck, der Angst vor einem Skandal, ist die Frau eventuell nicht fertig geworden.
Bromazepam und Morphium verabreicht
Am Abend des 2. September, ein Freitag, ging sie in die Wohnung des Bankers. Dort soll sie ihm das Beruhigungsmittel Bromazepam in einen Kakao geschmuggelt und Morphium gespritzt haben. Sie habe ihn nur ruhigstellen wollen, sagte sie, damit sie übers Wochenende Ruhe habe. Doch dabei blieb es nicht. Die Frau soll auf den leblosen Körper gut ein Dutzend Mal eingestochen haben, zweimal auch ins Herz. Mit einem Käsemesser.
Am nächsten Morgen wurde der Banker gefunden. Allerdings nur, weil es in seiner Wohnung gebrannt hatte. Die Leiche hatte schwere Brandwunden. Die Kripo glaubte erst, dass er mit einer Zigarette eingeschlafen und erstickt sei. Erst die Obduktion brachte ans Licht, dass er erstochen worden war. Schnell fiel der Verdacht auf die Arztgattin.
Sie ist geständig , will aber im Affekt zugestochen haben. Der Oberstaatsanwalt sieht allerdings Heimtücke - und hat Mord angeklagt.
Das Kind der Frau, ein Junge, ist jetzt rund ein halbes Jahr alt. Der leibliche Vater, so ergab ein Test, ist der tote Börsenmakler. Das Kind lebt jetzt bei seinem ehelichen Vater.

14:45
@ 23
das Baby war gerade mal 2 Wochen alt. Viele Merkmale lassen sich da noch nicht erkennen. Außerdem finde ich -zumindest den Fotos nach- sind beide Männer zumindest von Gesicht her ein ähnlicher Typ.
Also ob sie es wusste oder eben nur für wahrscheinlich hielt, sei hier mal dahin gestellt.
Und klar, wird es schwierig. Auch nach einer verbüßten Strafe. Dem Kind das zu erklären (das wird ja auch irgendwann mal mitkriegen, wo es die Mama besucht) und ein Leben im ehemaligen Umfeld zu führen, wo keiner vergisst und jeder mit dem Finger drauf zeigt.
Im Grunde bleibt nur...weit weit weg irgendwann. Nach Skandinavien oder sonstwo hin.
Aber das Kind wird auch immer an die Tat erinnern. Von daher glaube ich schon, dass diese Frau -ob im Knast oder später draußen- eine lebenslange Strafe verbüßt.
09:38
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21:13
Das Baby ist also tatsächlich von diesem Opfer? Das dürfte sie gewusst haben; spätestens, als es auf der Welt war. Eine Mutter bemerkt immer irgendwelche kleinen Merkmale, die vom Vater stammen. Ich denke, sie wollte ihrem Mann den Fehltritt nicht beichten und mit ihm eine kleine glücklich Familie führen.
Aber dafür einen Mord begehen?
Ja, für mich war es Mord aus niederen Beweggründen und dazu war das Opfer auch noch wehr- und hilflos.
Meines Erachtens kann das Urteil nur "lebenslänglich" lauten; wobei 15 Jahre für eine 31Jährige kein echtes lebenslänglich bedeutet. Bei guter Führung kann sie in ca. 10 Jahren auf Freilassung hoffen... dann ist ihr Kind gut 10 Jahre alt.
Und DA sehe ich weitere erhebliche Probleme auf sie zukommen: Wie will sie ihrem Kind beibringen, dass sie den Vater umgebracht hat?
Ich möchte nicht in ihrer Haut stecken!
19:09
Die Tat verurteile ich aufs Schärfste. Das gerechte Urteil ist glücklicherweise von anderen zu fällen. Ich habe keine Vorstellung davon, wie all die Menschen, die diese Frau mit ihrer Tat in größtes Unglück, Verzweiflung und Leid gestoßen hat, damit umgehen können sollen, um eine Lebensperspektive mit Glück und Freude zu entwickeln. Ich wünsche viel Kraft, Energie und ein empathisches Umfeld dafür. Dieser Frau wünsche ich, dass sie die Jahre in der Justiz dazu benutzt, über sich zu lernen, welche Gedanken, Emotionen und Verhaltensmuster sie zu dieser Tat bewegt haben. In der Außenwirkung hatte sie das Werkzeug, die Irrungen und Wirrungen dieses Lebens moralisch von der Gesellschaft anerkannt und ohne Leid für andere zu bewältigen. Ich wünsche ihr, dass sie herausfindet, warum sie zu diesem Zeitpunkt das nötige Werkzeug nicht zur Verfügung hatte, welches Werkzeug sie benötigt und wie sie sicher stellen kann, dass sie es jeder Zeit benutzen wird können. Diese "Arztgattin" ist eine Frau, die einen Beruf hat, in dem sie gearbeitet hat und die einen Arzt geheiratet hat. Diese Frau hatte nicht "Ich werde einen Mord begehen"-Merkmale in ihrem Wesen, Verhalten, in ihrer Ausstrahlung. Mit dieser Frau haben tiefsinnige, lustige, interessante, intelligente Gespräche stattgefunden. Dieser Frau hat man verdient Vertrauen entgegen gebracht, bis zu jener Tat. Diese Frau war eine zugewandte Zuhörerin mit Empathie und Optimismus. Diese Frau hat Wärme ausgestrahlt. Niemals hätte ich an diese Frau gedacht, wenn von diesem Fall berichtet wurde.
17:09
Ja, wenn sie ganz spontan gehandelt hat, wieso hatte sie dann eine gefüllte Morphiumspritze und ein rezeptpflichtiges Beruhigungsmittel her. Liegt so etwas in jedem gut sortierten Haushalt im Schrank.
16:13
Syndikus, die Fakten stehen fest. Die Frau hat dem Mann ein Beruhigungsmittel in ein Getränk gemischt, als er eingeschlafen ist hat sie im Morphium gespritzt, dann hat sie den Mann u.a. mit zwei Meserstichen ins Herz getötet, und dann hat sie die Wohnung in Brand gesetzt. Das ist ja alles unstreitig weil die Frau gestanden hat.
Jetzt muss nur noch das Gericht die Fakten bewerten.
Und ich meine das Gericht urteilt auf Mord aus niedrigen Beweggründen
Alleine schon das sie die Wohnung in Brand gesetzt hat weist schon darauf hin das sie die Tat verdecken wollte.
14:24
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14:11
@10 heinrich:
Wenn wirklich schon alle Fakten in dem kurzen Artikel enthalten sind, dann können wir uns ja den ganzen Prozeß mit Schriftsätzen, Beweisaufnahme und usw. sparen. Wozu nur macht man sich die ganze Arbeit mit einem aufwändigen Verfahrensgang? Alles unnnötig für die Aufklärung der Tat: sprechen Sie doch schnell aus der Ferne das Urteil, das sollte dann ja genügen, oder?
@12 frankfurter:
Bitte, wer hat hier die Täterin als Opfer dargestellt? Ich finde hierzu komischerweise weder im obigen Artiklel noch in den Kommentaren entsprechendes. Und der Prozeß läuft übrigens in Bochum und nicht in Dortmund. Muss man sich größere Sorgem um Ihr Textverständnis machen?
13:52
Irgendwie scheint der Verfasser dieses Artikel nicht genug Abstand zu diesem Fall zu haben.
Die Frau ist Arzthelferin, wird hier aber Arztgattin genannt. Ist das auch ein Beruf Arztgattin. Muss man dafür ein Studium absolvieren. Ich habe noch nie gelesen das Zb. eine Kauffrau, Maurersgattin genannt wird weil ihr Mann ein gelernter Maurer ist.
Und dann steht das sie wegen "mutmasslichen" Mordes angeklagt ist. Die Anklage lautet aber nicht auf eine mutmassliche Tat.
13:49
Ich möchte nicht wissen, wieviele Frauen genauso handeln würden, nur um ihren gesellschaftlichen Status nicht zu verlieren!?
Und natürlich kann man Mitleid mit der Täterin haben. Als Opfer sollte man sie aber nicht darstellen.