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Amtsgericht

Anklage warf Ladendetektiv Körperverletzung vor

08.03.2010 | 12:56 Uhr

Bochum. Einem Kaufhausdetektiv warf die Staatsanwaltschaft am Montag (8. März) Körperverletzung vor. Er soll einem jungen Passanten, den er eines Pulli-Diebstahls verdächtigt hatte, rabiat attackiert und verletzt haben. Das Verfahren wurde aber - ohne Zeugen zu hören - ohne Sanktionen eingestellt.

Ein 30-jähriger Kaufhausdetektiv musste am Montag auf der Anklagebank Platz nehmen. Vorwurf: Körperverletzung. Laut Anklage war es so, dass er am 6. Januar 2009 im Citypoint einem jungen Passanten den Arm umgedreht, ihn in den Schwitzkasten genommen und in eine Warenauslage geschubst haben soll. Das Opfer soll eine Lendenwirbelsäulenprellung erlitten haben.

"Ich habe ihn gar nicht angefasst"

Der Angeklagte, in Vollzeit für ein Security-Unternehmen tätig, hatte den Mann in Verdacht gehabt, kurz vor der Aktion in einem Modeladen im Citypoint einen Pulli im Wert von 19,90 Euro gestohlen zu haben. Er wollte ihn zur Rede stellen und festhalten, doch der Verdächtigte bestritt alles. Er weigerte sich auch, mitzugehen in ein Büro. Da soll der Detektiv gewalttätig geworden sein. Dafür kassierte er eine Anzeige von dem Passanten.

Der Angeklagte beteuerte aber mit großem Gestus seine Unschuld: „Ich habe ihn gar nicht angefasst. Weil ich weiß: Es gibt Menschen, die warten nur darauf. Ich habe nur gesagt: Komm mit, wir klären das oben.” Außerdem: "Wenn ich jemanden erwische, kriege ich keine Prämie. Ich habe nur meine Arbeit gehabt." Beweise für einen Diebstahl gibt es allerdings bis heute nicht. Auch keine Anklage.

Fahrt- und Prozesskosten zahlt der Steuerzahler

Trotzdem stellte die Richterin das Strafverfahren ein, sogar ohne Auflage. Damit berücksichtigte sie, dass Detektive einem „Stressfaktor” ausgesetzt seien. Der mutmaßliche Verletzte und ein weiterer Zeuge, die extra vor der Saaltür auf ihre Aussage warteten, wurden gar nicht mehr gehört. Einer kam extra aus Bayern angereist. Für die Fahrt- und die Prozesskosten kommt die Landeskasse auf. Der Angeklagte beim Rausgehen: „Alles klar. Schönen Tag noch."

Bernd Kiesewetter

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Kommentare
09.03.2010
08:12
Anklage warf Ladendetektiv Körperverletzung vor
von Sündenbock | #2

Wann liegt eigentlich ein Anfangsverdacht für strafbare Rechtsbeugung durch ein Gericht vor?

08.03.2010
14:07
Anklage warf Ladendetektiv Körperverletzung vor
von TheRealThomasS | #1

Es macht immer wieder froh, zu sehen, mit welcher Hingabe manche Richter ein Urteil fällen ...

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