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Anklage gegen zwei Juristen

03.06.2008 | 20:05 Uhr

Staatsanwaltschaft wirft einer Rechtsanwältin und einem Anwalt Veruntreuung fremder Gelder vor

Gegen eine Rechtsanwältin (43) und einen Rechtsanwalt (41) aus einer Bochumer Kanzlei hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Veruntreuung fremder Gelder erhoben. Das bestätigte gestern das Bochumer Gericht. Die Anklagebehörde hat den Juristen gleich vier verschiedene Anklageschriften zugeschickt. Die beiden sollen seit 2004 in unterschiedlicher Beteiligung Mandantengelder und persönliche Unterlagen in zwei Verkehrsunfallsachen und zwei Familiensachen veruntreut, bzw. einbehalten haben. Es geht um Beträge zwischen rund 700 E und rund 2000 E. Die Gelder sollen die Juristen nicht an entsprechende Stellen weitergeleitet haben.

Außerdem sollen sie laut Anklage über viele Monate hinweg die Sozialabgaben und vermögenswirksamen Leistungen für einen Rechtsanwaltsfachangestellten für sich selbst veruntreut haben.

Und dann gibt es noch einen besonders schweren Vorwurf nur an die Rechtsanwältin, die seit vielen Jahren in Bochum aktiv ist: versuchte Freiheitsberaubung. In einer Strafsache soll sie 400 E, die ihr zur teilweisen Begleichung einer Geldstrafe (1200 E, 60 Tagessätze) für einen Mandanten anvertraut worden sei, nicht wie verabredet an die Gerichtskasse weitergeleitet haben, so dass gegen den verurteilten Mandanten ein Haftbefehl erlassen worden sei. Denn wer seine Strafe nicht zahlt, muss die Anzahl der Tagessätze im Gefängnis absitzen. Nach Beschwerden soll die Anwältin dann wenigstens 200 E in die Gerichtskasse eingezahlt haben. Zu einer Inhaftierung des Mandanten kam es bis heute jedenfalls nicht.

Ein Prozesstermin vor dem Schöffengericht steht noch nicht fest. B.Ki.

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