Anklage gegen zwei Juristen erhoben
03.06.2008 | 14:03 Uhr 2008-06-03T14:03:00+0200Gegen eine Rechtsanwältin (43) und einen Rechtsanwalt (41) aus einer Bochumer Anwaltskanzlei hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Veruntreuung fremder Gelder erhoben.
Das bestätigte am Dienstag das Bochumer Gericht. Die Anklagebehörde hat den beiden Juristen gleich vier verschiedene Anklageschriften zugeschickt. Die beiden sollen seit 2004 in unterschiedlicher Beteiligung Mandantengelder und persönliche Unterlagen in zwei Verkehrsunfallsachen und zwei Familiensachen veruntreut, bzw. einbehalten haben. Es geht um Beträge zwischen rund 700 Euro und rund 2000 Euro. Die Mandantengelder sollen die beiden Juristen nicht wie verabredet an entsprechende Stellen weitergeleitet haben.
Außerdem sollen sie über viele Monate hinweg die Sozialabgaben und vermögenswirksamen Leistungen für einen Rechtsanwaltsfachangestellten für sich selbst veruntreut haben.
Und dann gibt es noch einen besonders schweren Vorwurf nur an die Rechtsanwältin, die seit vielen Jahren in Bochum aktiv ist: versuchte Freiheitsberaubung. In einer Strafsache soll sie 400 Euro, die ihr zur teilweisen Begleichung einer Geldstrafe (1200 Euro, 60 Tagessätze) für einen Mandanten anvertraut worden sei, nicht wie verabredet an die Gerichtskasse weitergeleitet haben, so dass gegen den verurteilten Mandanten ein Haftbefehl erlassen worden sei. Denn wer seine Geldstrafe nicht zahlt, muss die Anzahl der verhängten Tagessätze im Gefängnis absitzen. Nach entsprechenden Beschwerden soll die Rechtsanwältin dann wenigstens 200 Euro in die Gerichtskasse eingezahlt haben. Zu einer Inhaftierung des Mandanten kam es bis heute jedenfalls nicht.
Ein Prozesstermin vor dem Schöffengericht steht noch nicht fest.

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