Amtsrichter kämpft für ein Recht auf Papier
09.04.2010 | 18:08 Uhr 2010-04-09T18:08:00+0200
Bochum.Ein Bochumer Amtsrichter will trotz Einführung des elektronischen Handelsregisters, für das er zuständig ist, weiterhin zu Hause mit Papierausdrucken arbeiten - und kämpft dafür hartnäckig vor diversen Gerichten. Er hat dort bisher auch Recht bekommen.
Ein Bochumer Amtsrichter, der das Arbeiten mit Papierausdrucken bevorzugt und das Arbeiten am Computer verschmäht, hält seit über drei Jahren die Gerichte auf Trab - und hat bisher auch Recht bekommen.
Er ist mit der Bearbeitung von Handelsregistersachen betraut. Aber obwohl das Handelsregister aus Kosten- und Zeitgründen längst nur noch elektronisch geführt wird, besteht er darauf, dass ihm Servicekräfte seiner Geschäftsstelle die eingereichten Eingaben zum Handelsregister weiter ausdrucken, weil er zu Hause arbeiten will.
Nach Angaben der Justiz meint der Richter, dass er ohne Papier nicht vernünftig arbeiten kann. Besonders bei komplizierten Vorgängen müsse er sich verstärkt konzentrieren. Nur zu Hause könne er optimal arbeiten. Störungen im Büro würden ihn negativ beeinflussen. Außerdem würde der PC-Bildschirm seine Konzentration ermüden. Er sieht seine richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt.
Beim Amtsgerichtsdirektor und Landgerichtpräsidium blitzte er ab
Also forderte er bereits Ende 2006 vom Direktor des Amtsgerichts, dass dieser die Servicekräfte anweisen solle, ihm die Registereintragungen Seite für Seite auszudrucken. Der Direktor lehnte ab: Das EDV-System sei ja gerade zum Sparen eingeführt worden. Die gewünschten Ausdrucke würden das Gegenteil erzeugen. Pro Registerantrag müssten 20 Seiten ausgedruckt werden, in Einzelfällen 200 bis 300. Das könne den Servicekräften nicht zugemutet werden. Außerdem: Wenn das jeder Richter verlangen würde...
Der Handelsrichter akzeptierte die Ablehnung nicht. Er wandte sich ans Präsidium des Landgerichts, bekam dort aber ebenfalls einen Korb. Es stehe ihm aber frei, alles selbst auszudrucken, hieß es. Das lehnte der Handelsrichter aber ebenfalls ab; der Drucker sei zu langsam. Also versuchte er es beim Oberlandesgericht - wieder vergebens. Diese Erfolglosigkeit änderte sich aber, als er vors Dienstgericht NRW zog.
Bei den Dienstgerichten hatte er aber Erfolg
Dort sah man sehr wohl einen Eingriff in seine richterliche Unabhängigkeit. Der Bochumer Richter würde „subjektiv“ meinen, nur mit Papier ordentlich arbeiten zu können. Das müsse man hinnehmen. Die Ablehnung seiner Wünsche sei eine „unzulässige Einflussnahme im Bereich des Kerns der richterlichen Tätigkeit“. Es folgt der Satz in klassischem Jura-Deutsch: „Die grundsätzliche Zulässigkeit, der Richterschaft eine neue Technik zur Verfügung zu stellen, findet ihre Entsprechung aber nicht in einer ausnahmslos gegebenen Pflicht des Richters, diese Technik auch tatsächlich zur Anwendung zu bringen.“
Der Antrag des Bochumer Richters hatte also Erfolg. Das Land als Gegner ging in Berufung. Aber auch der „Dienstgerichtshof für Richter“ beim OLG entschied wie die Vorinstanz. Bald urteilt, in der Revision, das „Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof“ über diesen Papier-Fall. Zurzeit gilt aber immer noch die Ablehnung des Amtsgerichtsdirektors.
Insgesamt sind in Bochum drei Amtsrichter für Handelsregister zuständig.

21:47
Ich hoffe, der Richter bekommt sein Recht.
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass man gewisse Dinge besser in Papierform bearbeiten kann, gerade wenn es längere Texte sind oder man mehrere Stellen gleichzeitig braucht.
Ich, mit den beginnenden Computern aufgewachsen, komme damit recht gut klar; ich erwarte es aber nicht als Pflicht von Jemandem als nachträgliche Qualifikation.
Zudem ich mir nicht mal sicher wäre, ob ich das mit zunehmenden Alter weiterhin so kann, - unabhängig davon, dass meine Entscheidungen mit wachsender Arbeitserfahrung vermutlich besser sein werden.
Zumindest bei der aktuellen älteren Generation, die es erst nun lernen muss, ist es aber faktisch so, dass die wenigsten Multi-Tasking sinnig verwenden können und sich gerade beim Erlernen dieser für uns einfachen Sache sehr schwer tun.
Beobachtet einfach Menschen über 55 in Eurem Umfeld im Umgang mit Computern.
15:11
Viele Berufsgruppen arbeiten trotz Technikeinsatz weiterhin mit Papierausdrucken. Bestes Beispiel ist der tägliche Mailverkehr, der teilweise in Unterschriftenmappen weitergegeben wird. Der einzigste Unterschied bei diesem Fall ist, dass bei anderen Behörden der Papierfetischismus nicht an die Öffentlichkeit gelangt.
00:07
Na hoffentlich findet dieser Richter neben solchen Mätzchen noch Zeit für die Rechtsprechung!
In der Anweisung, mit dem elektronischen Handelsregister zu arbeiten, einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit zu sehen, empfinde ich als sehr weit hergeholt und schlicht als dekadent.
17:35
# 8
Warum können das denn die anderen Richter? Von Akademikern erwartet man mit Recht eine hohe Abstraktionsfähigkeit. Besitzt der Herr diese nicht, ist er fehl am Platz. Außerdem mag er sich doch die Dokumente selbst ausdrucken. Die Zeit der Leibeigenen ist vorbei.
12:34
Ich kann den Richter verstehen. Wer schon mal eine technische Dokumentation hat wirklich verstehen wollen, der muss hin- und herblättern, Textpassagen nebeneinanderlegen und vergleichen können, und dazu ist ein Bildschirmlesegerät nicht geeignet - insbesondere darum, weil diese nicht in der Lage sind, dem Benutzer zu gestatten, selbst Lesezeichen zu setzen und zu verwalten.
Bei rechtlich relevanten Schriftstücken ist dies bestimmt nicht anders.
Dürfte hier auch gar nicht zulässig sein, denn es handelt sich um Dokumente. Einen Ausdruck des Originaldokuments kann ich mit Anmerkungen und Markierungen versehen bis der Kuli und der Textmarker leer sind.
04:19
Ich würde einen solchen Clown umsetzen oder noch besser amtsärztlch untersuchen lassen.
13:23
Warum geht er nicht in Pension mit seinen mittelalterlichen Ansichten?
13:10
http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/Bochumer-Richter-kaempft-um-sein-Recht-auf-Papier-id2829112.html
11:28
Solchen Leute würde in der freien Wirtschaft gezeigt, wo der Hammer hängt. So etwas kann man sich auch nur als Beamter erlauben. Und dabei meine ich nicht die Beamten, die tagtäglich geordnet ihrem Job nachgehen.
22:43
Der Richter hat recht! Nicht das Verwalten steht im Vordergrund sondern die REchtsprechung! In BOchum ist das aus dem Auge geraten! Siehe Zumwinkel!