Akafö-Bauvorhaben gestoppt
05.01.2011 | 17:46 Uhr 2011-01-05T17:46:00+0100Bochum. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat einem Eilantrag dreier Nachbarn des Bauvorhabens des Akafö an der Laerholzstraße 80-84 stattgegeben. Das Gericht hält in dem Beschluss die Baugenehmigung seitens der Stadt für unzulässig.
Hier sollte das Landesspracheninstitut mit den Studierendenwohnanlagen verbunden werden mittels der „Max Kade Hall“. Zu dem auf insgesamt 600 000 Euro veranschlagten Neubau stiftete die Max Kabe Foundation aus New York 400 000 Euro.
Entstehen sollten hier 413 Seminarplätze in 14 Seminarräumen, eine Cafeteria für ca. 156 Gäste und 94 Stellplätze. Nach Auffassung der Kammer ist das genehmigte Vorhaben „in dem durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen Wohngebiet unzulässig, da es nicht gebietsverträglich ist“. Weiter heißt es, der Betrieb sei in der genehmigten Größe und mit den genehmigten Nutzungszeiten mit der auch im allgemeinen Wohngebiet angestrebten Wohnruhe nicht verträglich und widerspreche den Grundzügen der Planung. Er sei „mit den Zielen des Bebauungsplans nicht zu vereinbaren“. Gegen diesen Beschluss wurde bereits eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. (AZ: 5 L 1112/10)

20:19
Herr Merz, das mag ja sein, aber sie und ihre Kollegen haben offensichtlich gegen Recht und Gesetz verstoßen als sie diese Erweiterung angeleiert haben. Ein bisschen mehr Sorgfalt bei der Beaufsichtigung der Verwaltung könnte nicht schaden - oder musste etwa die Verwaltung auf Weisung der Politik den Versuch starten Unrecht durchzusetzen.
Ein freiwilliges Wikileaks in der Politik würde so manches böse Gerücht erst gar nicht entstehen lassen.
17:40
@#12
nur zur Klarstellung: besagtes Wäldchen liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet.Es handelt sich bei der Fläche um ein Gebiet, dass seit Mitte der 60er Jahre für eine Erweiterung der RUB vorgesehen ist. In der Zwischenzeit wurde der Natur hier jedoch kein Einhalt geboten, so dass ein sog. Sukzessionswald entstehen konnte.
08:55
413 seminarplätze, 156 gäste dazu das normale personal und insgesamt 94 stellplätze ???
Na da werden sich die Anwohner der wohnstraße aber freuen, wenn sie ihre Fahrzeuge am
Hustadtring parken dürfen ....
Und daß Suendencock DRINGENDST Nachhilfe benötigt, ist an seiner Ottografi erkennbar.
08:30
@ 12 Klara Fall
Akakomisch finde ich das wie Sie richtig festgestellt haben das die Menschen erst etwas tun wenn sie direkt betroffen sind.
Solange das ein Wäldchen ist, das mich vordergründig nicht unmittelbar betrifft......., aber neben MEINER Scholle, da geht nur das was planungsrechtlich drin ist.
Wunder tut mich lediglich das die Bauordnungsbehörde nicht in der Lage war die planungsrechtliche Seite richtig einzuschätzen oder einschätzen zu wollen.
Da hier die Bauherrin das AKFÖ ist, lässt vermuten das Einfluss genommen wurde.
Und das ist sicher nicht in Ordnung.
23:20
@ 11
Akademisches Förderungswerk!
Mich wundert es eher, warum hier das Gericht Einhalt gebietet. Aber auf der anderen Seite nichts tut, wenn für das neue Uni-Gebäude GD ein Wäldchen abgeholzt werden soll, dass eigentlich Landschaftsschutzgebiet ist.
22:35
@ 8 10
Akakomisches Förderungswerk, oder so.
Das ganze ist ein Armutszeugnis für die Planungs- und Genehmigungsbehörde, da muss ich @ 4 Zorro1 widersprechen.
15:46
Zu #8 ist es auch
10:08
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09:56
Was ist Akafö ? Hört sich schlimm an !
08:57
Und wenn die Uni nicht gefällt, Aral hat demnächst viele freie hochmoderne Flächen in bester Lage. Die fussläufige Entfernung zum Bahnhof wäre dabei gerade für das Landesspracheninstitut ein dickes Plus.
Also meinen Lieben mehr Mut zur Veränderung die Welt endet nicht im Nachbargarten. Und meine lieben Kommunalmanager etwas mehr Souveränität und Überblick wenn solche Wünsche an sie herangetragen werden. Es könnte ja sogar sein, das der Antragsteller so in seinem Saft vor sich hin schmort, daß er/sie dankbar ist, wenn eine unbefangene externe Sicht stärkende Optionen aufzeigt, auf die er/sie im Traum nicht gekommen wäre.