U-Haft für beide Schüler
19.11.2009 | 18:20 Uhr 2009-11-19T18:20:00+0100
Bergkamen. Die beiden 14- und 16-jährigen Jugendlichen, die am Dienstag zunächst eine junge Lehrerin der Heideschule in Weddinghofen verletzt und anschließend für einen Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften gesorgt hatten, sitzen nach Beschluss des Amtsgerichts Unna in Untersuchungshaft
Nach den Erkenntnissen der Polizei gehören beide zu einer Gruppe von Jugendlichen, die in den zurückliegenden Monaten durch eine Reihe von Straftaten vom Pkw-Diebstahl bis hin zum bewaffneten Raubüberfall aufgefallen sind.
16-Jähriger gestand
versuchten Kiosk-Raub
Der Sprecher der Kreispolizei Unna, Martin Volkmer, betonte, dass die Verdachtsgründe gegen den 14- und 16-jährigen Schüler der Heidehauptschule, die am Dienstag die Heideschule in Angst und Schrecken versetzt hatten, noch nicht ausgereicht hätten, sie in Untersuchungshaft zu nehmen. In U-Haft befinden sich zwei weitere 16-Jährige aus dieser Gruppe.
Bevor der 16-jährige, der vorher für eine Woche der Schule verwiesen wurde, und sein 14-jähriger Freund dem Kiosk an der Distelfinkstraße in der Heidesiedlung einen „Besuch” ab. Das bestätigte am Mittwoch Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel.
Zunächst wollte der 16-Jährige Kaugummi und Zigaretten kaufen, erhielt aber von der 54-jüährigen Inhaberin wegen seines Alters nur die Süßigkeit. Etwa 15 Minuten später kam er wieder und bedrohte die Frau mit einer Pistole. „Glücklicherweise hat die Besitzerin sofort den Kioskschalter geschlossen”, so die Staatsanwältin. Der Schüler zog unverrichteter Dinge wieder ab.
Sein 14-jähriger Freund war an dieser Tat nicht direkt beteiligt gewesen. Er habe in einiger Entfernung diesen versuchten Überfall nur beobachtet, erklärte die Polizei.
Maßgeblich für die Anordnung der Untersuchungshaft war, dass gegen beide Beschuldigte im September bereits eine Anklage vor dem Jugendschöffengericht in Unna erhoben worden ist. Ihnen wird zur Last gelegt, gemeinschaftlich mit weiteren Jugendlichen zwei 83 und 78 Jahre alten Rentnerinnen die Handtasche geraubt zu haben. Dem 14jährigen wird zusätzlich einen weiterer Handtaschenraub zur Last gelegt. „Vor dem Hintergrund dieser Vorgeschichte war trotz des jugendlichen Alters der Beschuldigten angesichts der Gefahr für die Allgemeinheit eine Inhaftierung nunmehr unerlässlich”, so die Kreispolizei und die Staatsanwaltschaft.