Milli Görüs baut Moschee in Bergkamen
15.09.2009 | 17:00 Uhr 2009-09-15T17:00:00+0200
Bergkamen. Das Baustellenschild an der Bergkamener Ernst-Schering-Straße gibt Auskunft über den Bauherrn: Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs, kurz IGMG, errichtet dort eine Moschee.
Diese Vereinigung, die seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird (er schätzt sie als „islamistisch-extremistisch" ein) und regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW erscheint, baut sein ehemaliges Vereinsheim an der Ernst-Schering-Straße unter anderem zu einer Moschee um.
Städtebauliche Aufwertung
„Das Gebäude wird sich deutlich verändern”, erklärt der Technische Beigeordnete der Stadt, Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters, und beteuert: „Es ist eine städtebauliche Aufwertung.” Heißt im Detail: Das Satteldach der einstigen Gaststätte verschwindet, es gibt größere Fensterhöhen und ein anderes Entree. Kurzum: „Es wird sakraler”, so Peters. Ein alles überragendes Minarett aber sei nicht vorgesehen.
Ohnehin veränderten sich die Nutzungsstrukturen des Vereinsheims nicht, erläutert der Baudezernent. Es werde keine – wie in der Vergangenheit geschehen – Unterrichts- oder Schlafräume für die Schülerinnen des islamischen Frauen- und Mädcheninternats vom Wiehagen geben. Dias Haus wird als muslimische Ausbildungsstätte mit bundesweitem Einzugsbereich genutzt. Träger der Einrichtung ist die Förderation Islamischer Gemeinden im Ruhrgebiet e.V. In Bergkamen wird es offenbar in Zusammenarbeit mit Milli Görüs betrieben.
Internatsnutzung nicht genehmigt
Pläne für eine Internatsnutzung im Vereinsheim von Milli Görüs hat die Stadt vor einigen Jahren nicht genehmigt. Der Stadtrat hatte einen entsprechenden Bauantrag von IGMG unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass eine Nutzungsausweitung des Gebäudes in der Sicherheitszone um den Chemiestandort Schering nicht zulässig sei.
Den neuen Bauantrag indes konnte die Verwaltung nicht ablehnen. Weil das Vorhaben drastisch abgespeckt worden sei, wie Peters erklärt. In der vergangenen Woche mussten auch die Arbeiten am und im Gebäude eingeschränkt werden.
Die Baukontrolle, so Peters, habe festgestellt, dass keine Statikunterlagen vorlagen. Solange die fehlen, dürfen vorerst keine statikrelevanten Arbeiten am Bau durchgeführt werden, so der Baudezernent.