Gegen Haltestelle vor Gericht gezogen
20.06.2007 | 08:45 Uhr 2007-06-20T08:45:58+0200Weddinghofen. (hb) Was für die Stadt und für die VKU eine wichtige verkehrstechnische Verbindung ist, bereitet einem Anlieger des Häupenwegs nur Verdruss: Wenn der Doppeldecker an der Haltestelle "Altes Dorf" stoppt, haben die Fahrgäste von der oberen Eta
Wegen der Positionierung der Haltestelle direkt an seinem Grundstück zog der Weddinghofener vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Nachdem ihm das Gericht im Vorverfahren klar gemacht hatte, dass seine Klage wenig Erfolgsaussichten habe, zog er sie nun am vergangenen Dienstag zurück.
Im wesentlichen sei es um die Frage gegangen, ob die Abwägung über die Position der Haltestelle richtig gewesen sei, erklärte gestern der Leiter des städtischen Rechtsamts, Bernd Roreger: Wäre sie weiter nach Westen in Richtung Schulstraße verlegt worden, hätte die Gefahr von Rück- staus vor der Kreuzung bestanden, und die Verlegung nach Osten in Richtung Wellenbad-Parkplatz hätte dazu geführt, dass das alte Weddinghofer Dorf nicht mehr durch diese Haltestelle hätte bedient werden können.
Das Verwaltungsgericht sei den Argumenten der Stadt gefolgt, meinte Roreger. Offen ist noch die Frage, wer die Gerichtskosten tragen wird. "Hier steht noch eine Entscheidung des Gerichts aus", sagte der Rechtsamtsleiter. Nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung geht er aber davon aus, dass der Kläger sie tragen muss.
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