21-Jähriger handelte 116 Mal mit Marihuana
07.02.2012 | 17:43 Uhr 2012-02-07T17:43:00+0100Bergkamen. 174 Drogendelikte sind schon eine „Hausnummer“. Trotz einer deutlich MS-Erkrankung verurteilte das Jugendschöffengericht einen 21-jährige Frührentner zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung.
174 Drogendelikte sind schon eine „Hausnummer“ und trotz einer schon einer deutlich fortgeschrittenen MS-Erkrankung (Multiple Sklerose) konnte der 21-jährige Frührentner aus Bergkamen nicht straffrei ausgehen. Das Jugendschöffengericht in Lünen – zuständig, weil der Angeklagte seit kurzem in Werne wohnt – verurteilte ihn zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung.
116 Mal hat der junge Mann in Bergkamen von Anfang 2010 bis zu seiner Festnahme am 22. März 2011 gewerbsmäßig mit Marihuana gehandelt, weil er nach eigenen Angaben „nicht viel Geld hatte“.
Der schwunghafte Handel lief zusammen mit einem guten Freund in einem wöchentlichen Rhythmus. Das Marihuana wurde nach dem Kauf an eine Vielzahl von Kunden weiter gegeben.
Der Angeklagte selbst kaufte und konsumierte den Stoff ebenfalls, weil er die Symptome seiner Krankheit linderte. Und das laut Anklage 58 Mal, was wegen des unerlaubten Besitzes strafbar war.
Der nicht vorbestrafte 21-Jährige, der jetzt von einer Erwerbsunfähigkeitsrente lebt, war voll geständig. Er konsumiert die Droge jetzt nicht mehr. Von einer Bußgeldzahlung, wie sie der Staatsanwalt neben einer Jugendstrafe von neun Monaten in Höhe von 1000 Euro gefordert hatte, sah das Gericht ab.
Bei all seinen Problemen, die die MS-Erkrankung mit sich bringt, hielt das Gericht eine sechsmonatige Jugendstrafe trotz der schweren Schuld ohne eine Bußgeldzahlung für ausreichend. Der junge Mann ist auch verschuldet und muss einen Kredit bei einer Bank noch sechs Jahre lang abstottern.
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