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Amtsgericht

Trotz Vorstrafen noch Bewährung

31.05.2010 | 18:21 Uhr
Trotz Vorstrafen noch Bewährung

Balve/Menden.Mit einer Geldstrafe von 1 950 Euro im Gepäck reist ein 39-jähriger gebürtiger Balver zurück in seine neue Heimat Franken. Richter Jens-Christian Festersen verurteilte den Bauhelfer gestern am Mendener Amtsgericht wegen dreifacher Körperverletzung. Der 39-Jährige hatte im September vor einer Balver Diskothek eine Frau und zwei Männer angegriffen und schwer verletzt.

An die Schläge konnte sich der Angeklagte gestern nicht mehr erinnern. Allerdings räumte er die Vorwürfe ein. Demnach war er in den frühen Morgenstunden jenes Septembertages, vermutlich stark angetrunken, aus der Disko geworfen worden. Höchst verärgert schlug er einer Frau, die ihn beruhigen wollte, die Lippe blutig. Dann trat er in einem Taxi den Heimweg an. Als hätte er nicht schon genug Unheil angerichtet, kehrte er jedoch wieder zur Disko zurück und ging erneut auf Kneipengäste los. Zwei Männer, die ihn beruhigen wollten, kassierten Prügel von ihm. Einer landete drei Tage mit Gehirnerschütterung im Krankenhaus.

Der 39-Jährige war damals nicht zum ersten Mal ausgerastet. In seinem Vorstrafenregister finden sich vier weitere Verurteilungen wegen Körperverletzungen. Besonders brisant: Die Schlägerei vor der Balver Disko geschah unter laufender Bewährung.

Trotz dieser Vorgeschichte beließ es Strafrichter Festersen erneut bei einer Bewährungsstrafe mit Geldauflage. Der 39-Jährige trug selbst zu diesem milden Urteil bei, denn seit der Tat hatte er sein Leben radikal geändert: Er verlies Balve, zog nach Bayern, wechselte Freundeskreis und Arbeitsplatz. „Dieser Milieuwechsel war gut“, sagte sein Bewährungshelfer und stellte eine günstige Sozialprognose aus. Vor allem seine neue Freundin, eine Fränkin, die er ausgerechnet kurz vor der Schlägerei in der Disko kennen gelernt hatte, wirke positiv auf ihn ein. Möglicherweise hätte sie den Ausraster schon damals verhindern können, doch sie verlies die Disko früher als der Angeklagte.

An die Prügelopfer muss der 39-Jährige zwischen 200 und 500 Euro zahlen. Außerdem hat er 1 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu leisten. Hinzu kommen die Prozesskosten und Schmerzensgeldzahlungen, die ein Zivilverfahren klären wird.

Von Thorsten Bottin

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Kommentare
01.06.2010
17:46
Trotz Vorstrafen noch Bewährung
von Conni15 | #3

Natürlich heißt das: hervorragend! mehr noch: fantastisch!!!

01.06.2010
17:43
Trotz Vorstrafen noch Bewährung
von Conni15 | #2

Mein Gott, ich kanns bald nicht mehr lesen...

Dann lass es doch sein, es wird keiner dazu gezwungen!

......Protokolle aus dem Gerichtssaal weiterzuverarbeiten & auszugeben..

Das ist schließlich ihre Aufgabe und Beruf und das machen sie hervorragenden.

Bestimmt kannst Du es auch nicht allen Menschen recht machen.

01.06.2010
12:29
Trotz Vorstrafen noch Bewährung
von dergrossenils | #1

Mein Gott, ich kanns bald nicht mehr lesen... irgendwie haben unsere Herren Reporter Bottin & Elmerhaus wohl einen Klüngel mit diversen Richtern- oder es fällt Ihnen nichts anderes zu schreiben ein als Protokolle aus dem Gerichtssaal weiterzuverarbeiten & auszugeben..

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