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Gericht

Paketdienstfahrer täuscht Raubüberfall vor

15.03.2010 | 21:00 Uhr

Balve. Drei Monate kein Gehalt bekommen und vier Monate mit der Miete im Verzug — angesichts dieser prekären Lage schaltete sich bei einem 28-jährigen Paketdienstfahrer im vergangenen Mai der Verstand aus. Der Dortmunder täuschte auf dem Parkplatz an der Luisenhütte einen Raubüberfall vor.

Die Polizei kam ihm jedoch auf die Schliche. Gestern verurteilte Strafrichter Jens-Christian Festersen den mittlerweile arbeitslosen Mann zu einer Geldstrafe von insgesamt 1 100 Euro.

„Ich habe mein Gehirn ausgeschaltet. Es war eine Kurzschlussreaktion”, erklärte der geständige 28-Jährige sein Verhalten vor Gericht. Sein Arbeitgeber habe ihn drei Monate zur Probe arbeiten lassen, aber nicht das vereinbarte Gehalt gezahlt. Um die Wohnung für seine Freundin und ihre sechs Monate alte Tochter bezahlen zu können, steckte er sich am 4. Mai in Balve knapp 1 900 Euro aus der Bargeldkasse des Paketwagens in die Tasche. Anschließend rief er die Polizei und schwindelte, er sei während einer Pinkelpause von einem Unbekannten überfallen, niedergeschlagen und beraubt worden. Die für die Geschichte benötigte Beule am Kopf hatte er sich passenderweise frühmorgens beim Beladen des Paketwagens geholt.

Finanzielle Situation kann Verhalten nicht entschuldigen

„Eine sehr schöne Räuberpistole”, kommentierte Richter Festersen die fantasievolle Lügengeschichte. „Ihre miese finanzielle Situation kann Ihr Verhalten erklären, aber nicht im Ansatz entschuldigen.” Immerhin habe der Angklagte das Geld nicht für einen neuen Flachbildfernseher ausgegeben, sondern Miete und Strom damit bezahlt, notierte er.

Am Ende verurteilte Festersen den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen á zehn Euro. Die muss der Dortmunder nun ebenso abstottern wie den Schadensersatz, denn besser geworden ist seine finanzielle Lage seit dem vorgetäuschten Überfall nicht: Er ist mittlerweile Hartz-IV-Empfänger.

Thorsten Bottin

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Kommentare
17.03.2010
10:28
Paketdienstfahrer täuscht Raubüberfall vor
von ReturnToMenden | #5

Polizistenverprügler bekommen eine Strafe von 150 €, jemand der seinen Chef (natürlich unrechtmäßig) bestiehlt, da dieser ihm Lohn vorenthält, zahlt 1100 €. Richter Festersen fällt merkwürdige Urteile...

16.03.2010
11:10
Paketdienstfahrer täuscht Raubüberfall vor
von zeeland | #4

Ist das unser neues Deutschland, der Arbeitgeber zahlt das Gehalt nicht, der Arbeitnehmer begeht eine Dummheit um nicht in die Schuldenfalle zu geraten und der Arbeitgeber schmeißt in raus, holt sich den Nächsten zur Probe, spart Lohn und wäscht seine Hände in Unschuld. Wo sind unsere schwer erkämpften Arbeitnehmerrechte ??? Ich will hier nicht den Paketdienstfahrer frei sprechen, aber hat er nicht auch Hilfe verdient und diese Art von Arbeitgeber eine gewisse Strafe ???

16.03.2010
10:37
Paketdienstfahrer täuscht Raubüberfall vor
von InFlames | #3

Der Angeklagte hat meine volle Unterstützung ....mittlerweile durch ALGII -_-

aber mal Spass beiseite ich hätte dem armen Kerl nicht auch noch so ein Hohes Starfmass auferlegt, wenn die Fakten stimmen das er tatsächlich den vereinbarten Lohn 3 Monate nicht bekommen hat, sollte das Gericht vorallem den Arbeitgeber verknacken den ohne ihn wäre es a garnicht zu der Tat gekommen und b hat der Junge niemanden anderen geschadet nur seinem doofen gierigen Chef !

16.03.2010
08:22
Paketdienstfahrer täuscht Raubüberfall vor
von Königsberger | #2

Natürlich ist das Verhalten nicht richtig, aber es kann doch nicht sein, dass ein Arbeitnehmer hierzu gezwungen wird.

Eine besondere Stafe hat meiner Ansicht auch der Arbeitgeber verdient, da dieser an der präkeren Lage nicht ganz unschuldig ist.

Aich mich würde interessieren, ob der ausstehende Lohn gezahlt wurde.

Müssen sich Arbeitnehmer künftig über die Kreditreform, die Zahlungsgepflogenheiten Ihres Arbeitgebers vorlgen lassen ?

16.03.2010
06:14
Paketdienstfahrer täuscht Raubüberfall vor
von klingone2 | #1

Mich würde jetzt noch interessieren ob der ehemalige Arbeitgeber den die drei Monate ausstehenden Lohn noch bezahlt.

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