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Erzieherin bindet Kind mit Leine an Treppe

16.10.2007 | 13:22 Uhr

Balve. (R.E.) Der Presbyteriums-Vorsitzende der Evangelischen Kirchengemeinde Balve, Wolfgang Germowitz, hat es nicht für möglich gehalten, aber nachdem er sich genau informierte, stand auch für ihn fest: Eine pädagogische Fachkraft hat im Evangelischen K

"Es gibt Dinge, die kann ich nicht nachvollziehen. Auch ein Blackout, wie von der Erzieherin angegeben, rechtfertigt ein solches Tun nicht. Mitarbeiterinnen unseres Kindergartens dürfen grundsätzlich die Kinder nicht hart anfassen. Was hier passiert ist, tut uns sehr leid und ist durch nichts zu entschuldigen", erklärte Germowitz.

Zu diesem für das Presbyterium unglaublichen Vorfall kam es, nachdem sich zwei Kinder gestritten und dabei gebissen hatten. Anstatt besänftigend auf die Kleinen einzuwirken, entschloss sich die langjährige Mitarbeiterin zu diesem drastischen Vorgehen, das für Entsetzen bei den Eltern gesorgt hat. "Auf die massiven Proteste haben wir sofort reagiert und den Elternrat im Detail über die Verfehlung informiert. Zudem haben wir alle Eltern angeschrieben, denn sie haben Anspruch darauf, zu erfahren, wie wir damit umgehen", so Germowitz.

Nach Aussage von Germowitz hat das Presbyterium auch die Kreissynode Iserlohn und das Landeskirchenamt in Bielefeld informiert. "Danach stand für uns fest: Es kommt nichts anderes in Frage, als eine fristlose Kündigung, auch wenn die Fachkraft bisher gute Arbeit geleistet hat", erklärte der Vorsitzende.

Da die Kindergarten-Mitarbeiterin zwar ihr Fehlverhalten einräumte, die fristlose Kündigung jedoch nicht akzeptiert, fand bereits der erste Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Iserlohn statt, allerdings ohne Ergebnis.

"Wir konnten den Vorschlag des Richters nicht akzeptieren. Denn nachdem was passiert ist, sind wir nicht gewillt auch noch eine Abfindung zu zahlen", macht Wolfgang Germowitz die Haltung des Presbyteriums deutlich. "Wir lassen es auf eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht ankommen. Deshalb haben wir bereits Kontakt zu unserem Anwalt Graumann aufgenommen. Denn wir bleiben dabei: Einer pädagogischen Fachkraft dürfen wir ein so gravierendes Fehlverhalten nicht durchgehen lassen. Im Interesse der Kinder und Eltern, die uns ihr Vertrauen schenken, haben wir keine andere Wahl", sagte Wolfgang Germowitz.

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