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Entschuldigung und arbeitsrechtliche Konsequenzen für Lokführer

09.02.2010 | 21:00 Uhr
Entschuldigung und arbeitsrechtliche Konsequenzen für Lokführer

Balve. Ohne Fahrkarte: Keine Beförderung mit dem Hönnetal-Express. Für diese drastische Vorgehensweise eines Lokführers, der am Freitag gegen 18 Uhr zehn Jugendlichen den Einstieg zur Fahrt nach Balve verwehrt hatte, weil sie keinen Fahrschein besaßen, hat sich die Deutsche Bahn entschuldigt.

Frank Sennhenn, Vorstands-Vorsitzender der DB Regio AG, reagierte auf das Fehlverhalten des Lokführers mit deutlichen Worten: „So etwas darf nicht passieren. Ich bitte die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern um Entschuldigung. Wir setzen alles daran, diesen Fehler wiedergutzumachen. Wir werden daher Kontakt mit den Betroffenen aufnehmen.”

Der Lokführer hat sein Fehlverhalten in Volkringhausen inzwischen bestätigt und bedauert aufrichtig sein Verhalten. Damit ist der Fall aber noch nicht abgeschlossen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Denn die Deutsche Bahn will arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen. Wie diese aussehen, darüber konnte der Bahnsprecher aus Düsseldorf keine genauen Angaben machen. „Hier wird ein Einzelfall von uns geprüft und danach entschieden, ob ihn eine Ermahnung, Abmahnung oder eine Kündigung erwartet. Es steht also noch nicht fest, welche Karte gezogen wird.”

Fest steht für die Deutsche Bahn allerdings, dass der Lokführer am Freitagabend seine Kompetenzen weit überschritten hat. „Am Bahnhof Volkringhausen gibt es keinen Fahrscheinautomat. Deshalb hätten die Kinder ohne Wenn und Aber ohne Fahrschein in den Zug einsteigen dürfen”, ärgert sich auch der Bahnsprecher über das rustikale Gebaren des Lokführers, der nicht berechtigt war, eine Kartenkontrolle durchzuführen.

Kompetenzverteilung

Das Überprüfen der Fahrscheine ist ganz allein Angelegenheit der Kundenbetreuer im Nahverkehr, oder wie man im Sauerland sagt: der Schaffner. Ist ein solcher nicht im Zug, dürfen die Fahrgäste nicht kontrolliert werden. „Der Lokführer hat nichts anderes zu tun, als die Kunden zu transportieren”, beschreibt der Bahnsprecher das von der Deutschen Bahn vorgegebene Arbeitsfeld.

Somit hat sich auch der zweite Lokführer, der die Kinder mit dem Hönnetal-Express von Volkringhausen nach Balve gebracht hat, nicht korrekt verhalten, weil seine jungen Fahrgäste in Balve an einem Kartenautomat die Tickets nachlösen mussten. Obwohl die Hönnestädter dies sicherlich gern getan haben, hat auch er sich in eine Sache eingemischt, mit der er nichts zu tun hatte.

Lokführer, die sich in ihrem Kompetenzbereich bewegen, hätten die jungen Hönnestädter am Freitagabend kommentarlos aufgenommen und sie ohne Entgelt, sprich Fahrschein, von Volkringhausen nach Balve befördert. Das ergaben die Recherchen dieser Zeitung.

Richard Elmerhaus

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Kommentare
14.09.2011
23:12
Entschuldigung und arbeitsrechtliche Konsequenzen für Lokführer
von prosper | #1

Hier verliert die Bahn jedes Augenmaß, eventulell mit Kündigung drohen ist absolut daneben. Eine Entschuldigung vom Fährer ist in diesem Fall mehr als genug, denn immerhin fuhren hier ja 10 Jugentliche ohne Fahrschein.Da sieht man, das die BAHN nichts dazu gelern hat. Sie übertreibt immer.

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