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Gericht

Ehemann verdiente und Ehefrau bezog Arbeitslosenhilfe

05.06.2009 | 21:00 Uhr

Balve. Manchmal setzt auch ein Richter auf antike Erziehungsmethoden. So geschehen gestern im Amtsgericht Menden.

Richter Jens-Christian Festersen legte gestern Mittag die Stirn in Falten: „Was haben Sie denn für einen Ehemann, der Ihnen nichts von seiner Selbstständigkeit erzählt? Den müsste man ja mal übers Knie legen.” Die Balverin, die zu Unrecht knapp 2.900 Euro Arbeitslosenhilfe bezogen hatte, lächelte verschämt: „Das ist ein guter Mann.”

Nur ausschnittweise ist hier der Dialog zwischen dem Richter und der Angeklagten wiedergegeben. Sie beteuerte, nicht mitbekommen zu haben, dass ihr Mann bis zu 2.000 Euro im Monat für die Haushaltskasse verdiente, während sie Arbeitslosenhilfe bezog.

Begonnen hatte alles im Februar 2004. Die Balverin beantragte bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosenhilfe. Die Zahlungen begannen im März und endeten am 31. Dezember. Knapp 2900 Euro bekam die 41-Jährige vom Staat. In dem Antrag hatte sie angegeben, dass ihr Ehemann ebenfalls Arbeitslosenhilfe bezog und keine weiteren Einkünfte hatte. Der war jedoch im Begriff, sich einen Vertrieb für Arbeitsschutzmittel aufzubauen, der zwar noch als Nebenerwerb lief, aber bis zu 2.000 Euro pro Monat abwarf. So begann die erwähnte Diskussion, in die sich der Ehemann einschaltete, besonders, als Richter Festersen auf die Höhe des Einkommens zu sprechen kam.

„2.000 Euro sind ja kein Taschengeld”, sagte Festersen und der Ehemann konterte „Das kommt auf die Sichtweise an.” Da wurde der Richter etwas ungemütlich: „Als Steuerzahler, der die Sozialleistungen Ihrer Frau mitträgt, sehe ich das schon als erheblich an.” Und in Richtung der Ehefrau: „Sich so ganz dumm zu stellen, läuft hier nicht.”

Schließlich räumte die Ehefrau den Betrug ein. Staatsanwaltschaft und Gericht einigten sich, das Verfahren einzustellen, sofern die Angeklagte bis zum 31. Dezember 500 Euro Geldbuße an das Kinderhospiz Balthasar überweist. Die zu Unrecht bezogene Arbeitslosenhilfe zahlt sie bereits in monatlichen Raten zurück.

Stefan Scherer

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