42-jähriger Balver hatte Kinderpornos auf dem PC
08.03.2010 | 22:00 Uhr 2010-03-08T22:00:00+0100Balve/Menden. Der Familienvater hatte 61 kinderpornografische Bilder auf seinem Computer gespeichert. Weitere Fotos befanden sich auf diversen CDs in seiner Wohnung.
Um seinen Kopf aus der gerichtlichen Schlinge zu ziehen, wollte er das Herunterladen der Bilder sogar seiner elfjährigen Tochter anhängen.
Dem schob gestern Morgen im Mendener Amtsgericht aber seine Verteidigerin einen Riegel vor und machte dem 42-Jährigen klar, dass diese Geschichte beim Gericht keinen Glauben finden würde.
Der Balver hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 3 000 Euro eingelegt.
Rückblick: Im August 2007 stand plötzlich die Polizei vor der Tür der Balver Familie. Die Beamten beschlagnahmten bei der Hausdurchsuchung den Computer des Vaters und mehrere CDs. Der Verdacht, dass sich kinderpornografisches Material seit Anfang des Jahres 2007 auf den Datenträgern befand, bestätigte sich dann auch bei der Untersuchung des Computers und der CDs.
Vor dem Mendener Amtsgericht war aber auf Anraten seiner Verteidigerin nicht mehr die Rede von der Version, die der Angeklagte im Vorfeld geäußert hatte: Seine Tochter, damals elf Jahre alt, habe mitten in der Nacht die Kinderpornos von der Internet-Tauschbörse heruntergeladen. Der Computer war durch das persönliche Passwort des Vaters geschützt gewesen.
Knackpunkt an der alten Geschichte: Wie die CDs in den Besitz des Angeklagten gekommen waren, wäre durch diese Version nicht zu erklären gewesen.
Ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl, der dem 42-Jährigen bereits zugegangen war, beschränkten Verteidigung und Angeklagter gestern nur noch auf die Höhe des Tagessatzes. Ursprünglich sollte die gesamte Tat angezweifelt werden. Der Vorwurf des Besitzes kinderpornographischen Materials wurde nicht mehr explizit erläutert. Daher musste auch die inzwischen 14-jährige Tochter nicht mehr aussagen.
Die von der Staatsanwaltschaft zunächst geforderten 120 Tagessätze zu je 25 Euro schienen der Verteidigung zu hoch, da der Familienvater zur Zeit arbeitslos ist und Hartz IV bezieht.
Daher forderte gestern auch die Staatsanwaltschaft nur noch eine Geldbuße in Höhe von 1 200 Euro. Dem entsprach auch das Urteil: Richter Jens-Christian Festersen verurteilte den 42-jährigen Balver zu 120 Tagessätzen zu je 10 Euro.
21:54
Das Urteil ist der absolute Witz!
Typisch für die deutsche Rechtssprechung!
Kinderpornographie mit 1200€ zu bestrafen steht in keinem Verhältnis zur Abscheulichkeit der Tat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Schade, dass ich nicht der Richter war!