War es die da, die da oder die da?
20.07.2010 | 17:33 Uhr 2010-07-20T17:33:00+0200
Arnsberg.„Ist es die da, die da oder die da?“ Der alte Hit der „Fantastischen Vier“ könnte Donnerstag am Arnsberger Verwaltungsgericht den Soundtrack zu einem ungewöhnlichen Prozess abgeben. An einer Radarfalle wurde ein Auto geblitzt, das zu schnell unterwegs war. Am Steuer: Eine von drei Töchtern des Autohalters. Und die drei sind Drillinge, die sich wie ein Ei dem anderen gleichen.
34 Stundenkilometer zu schnell, außerhalb geschlossener Ortschaft – das macht summa summarum 120 Euro und zwei Punkte in Flensburg. So stand es auf dem Bußgeldbescheid, der einem Arnsberger vor einigen Monaten ins Haus flatterte. Doch das beigefügte Beweisfoto bewies nur eines: Am Steuer saß nicht der Halter des Autos, sondern eine seiner Töchter. Welche – das ließ sich nicht mehr ermitteln.
Kein Freibrief für Drillinge
Als der Arnsberger das dem Straßenverkehrsamt beim Hochsauerlandkreis mitteilte, reagierten die Mitarbeiter so, wie es Paragraf 31a der Straßenverkehrsordnung ermöglicht: Sie ordneten ein Fahrtenbuch an. Zwölf Monate soll der Vater nun protokollieren, wer wann mit einem seiner Autos unterwegs ist. „Wir wollen niemanden aus der Familie verdächtigen – aber es gibt auch keinen Freibrief für Drillinge“, sagt Jürgen Uhl, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises.
Meinolf Reuther, Anwalt des Arnsberger Drillings-Vaters, hält das Vorgehen des Hochsauerlandkreises für absolut unverhältnismäßig. „Man kann meinen Mandanten doch jetzt nicht durch solch eine aufwendige Auflage dafür bestrafen, dass er Vater von Drillingen ist“, sagt Anwalt Reuther. Und so legte er beim Hochsauerlandkreis Einspruch gegen die Fahrtenbuch-Auflage ein. „Mein Mandant kann doch nicht minuziös festhalten, wer seiner drei Töchter gerade mit einem seiner Autos durch die Gegend fährt.“
Donnerstag Termin am Gericht
Am Donnerstag nun treffen sich die beiden Parteien vor dem Arnsberger Verwaltungsgericht. Der Hochsauerlandkreis, der das Fahrtenbuch fordert, und Meinolf Reuther mit seinem Mandanten, der die Drillingstöchter auf dem Radar-Blitzer-Foto nicht auseinanderhalten kann. „Ich werde einen Vorschlag zur Güte machen, um die unverhältnismäßig hohe Auflage des Fahrtenbuches zu verhindern“, kündigt Anwalt Meinolf Reuther an. „Die drei Töchter werden künftig ganz unbürokratisch auf einem Zettel festhalten, wer das Auto des Papas fährt.“ Wird dann wieder jemand geblitzt, sollte sich schnell klären lassen: „War es die da, die da oder die da?“

07:56
Man stelle sich mal den Fall vor:
Der Vater wird Opfer eine Straftat. Ein Täter wird ermittelt. Nun stellt sich raus, er ist auch ein Drilling!
Können sich da nicht alle das geschrei des Opfers inkl. seines Anwaltes vorstellen!?
00:32
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20:41
Oh Oh Oh Herr Reuther! Sie machen Ihrem Berufsstand alle Ehre und erweisen ihm einen Bäääärendienst.
Nicht umsonst werden mittlerweile Rechtsanwälte Rechtsverdreher genannt, denn etwas anderes stellt dieses Vorgehen nicht dar.
Ach übrigens (zur Nachhilfe für Hr. Reuther):
Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, stellt keine Strafe (Repressivmaßnahme) dar, sondern sie hat verbeugenden Charakter (Präventivmaßnahme), damit künftig nicht noch einmal die Straßenverkehrsbehörde vera.... werden kann.
Und Ihren Zettelvorschlag können Sie ja wohl in die Tonne kloppen, da ja deutlich erkennbar ist, dass der Vater überhaupt kein Interesse daran zeigt, die verantwortlkiche Person zu benennen, ob mit oder Zettel (der wird sicherlich im Falle eines Falles plötzlich unauffindbar sein).
Also, Butter bei die Fische: Fahrerin benennen, zahlen und fröhlich sein. Aber mit Verdummungsspielchen verspielt man seine Glaubwürdigkeit und gibt sich der Lächerlichkeit preis (gilt für alle Betroffenen, ganz besonders aber für den Anwalt).
19:46
Vorschlag zur Güte:
Jede der Damen zahlt einen Drittel und die Punkte übernimmt der Vater. So hat jeder was davon!!
18:03
... und was das Lustigste ist - eigentlich weiß durch den Zeitungsartikel jeder, wer gemeint ist.
17:50
Da hat der Papa seine Girls aber schlecht erzogen, sonst hätte der rasende Drilling zu seiner Schandtat gestanden, hätte, wenn auch murrend seine Strafe in Demut angenommen.
15:59
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14:09
Wie geil das ist, Vater denkt sich, HA, ihr seid Drillinge, da kann man nichts nachweisen, da klagen wir und können so nicht bestraft werden, und zack gibt es ein Fahrtenbuch für ein Jahr.
Ich könnt mich so dermaßen schlapp lachen...
10:30
Man kann meinen Mandanten doch jetzt nicht durch solch eine aufwendige Auflage dafür bestrafen, dass er Vater von Drillingen ist“, sagt Anwalt Reuther. Zitat
nein Herr Reuther, man bestraft Ihren Mandanten sicherlich nicht dafür, dass er vater von Drillingen ist!
Die Auflage war sicherlich gedacht, weil jemand mit seinem Auto gefahren ist, sich nicht die die Gesetze und Vorschriften gehalten hat (die sie ja auch vertreten), und nun schlichte Ausfreden vorgebracht werden um die Schuldige vor der gerichtfertigten Strafe zu schützen!
Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
10:27
Der Vater ist wahrscheinlich einer derjenigen, der am lautesten über die verlogenen Politiker und dergleichen jammert.
Tja, erst mal an die eigene Nase fassen.