Raffiniert, aber kriminell
02.03.2011 | 12:19 Uhr 2011-03-02T12:19:00+0100
Arnsberg. Die Idee des 46-jährigen Hausmannes aus Arnsberg war raffiniert und gewinnbringend, aber leider auch kriminell. Der Angeklagte, dessen Frau als Näherin einen Holzverarbeitungsbetrieb führte, musste sich vor dem Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verantworten. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon.
Die Staatsanwältin warf ihm vor, 2009 drei Lkw-Ladungen Buchenholz aus den Wäldern um Arnsberg und Warstein entwendet zu haben. Den beiden Gemeinden sei dabei ein Schaden von rund 7 000 Euro entstanden. Dem 46-jährigen war von seinem Anwalt Michael Babilon geraten worden, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zuzugeben, denn nur sein Geständnis und der Umstand, dass seine letzte Eintragung ins Strafregister von 2004 datierte, könne ihn letztlich vor dem Absitzen einer Haftstrafe bewahren.
Der Mann, der sich durch Baumfällungen ein Zubrot verdient, hatte sich an Waldwegen günstig gelagertes Stammholz ausgesucht, um es mit Lastkraftwagen abtransportieren zu lassen. Er beauftragte Fuhrunternehmen, die fünf bis sieben Meter langen Buchenstämme zu verladen und zu dem Sägewerk seiner Frau zu bringen. Sein Pech: Waldspaziergänger hatten sich das Kennzeichen eines Transporters notiert und gaben der Polizei Hinweise, als sie von Holzdiebstählen erfuhren.
„Es war großer Mist“
Im Rahmen der Ermittlungen wurde eine Hausdurchsuchung beim Halter des Holztransporters angeordnet. Der fiel aus allen Wolken, denn er wusste tatsächlich nichts von den Diebstählen, war er doch von dem Angeklagten nur benutzt worden.
„Es war großer Mist, den ich gemacht habe“, sagte der Arnsberger vor Gericht. Bei der stattlichen Anzahl von elf Vorstrafen überlegte die Richterin, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung überhaupt noch angebracht sei. Denn einige der nicht gerade harmlosen Vorstrafen sind einschlägig und der Mann hat bereits mehrfach im Gefängnis gesessen.
Noch mal Bewährungsstrafe
Mit Einverständnis der Staatsanwältin rang sich das Gericht dann doch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung auf drei Jahre durch. „Nur weil ihre letzte Verurteilung aus 2004 stammt und sie die Taten eingeräumt haben, kann die Haftstrafe noch mal zur Bewährung ausgesprochen werden“, so die Richterin. Der 46-Jährige wird einem Bewährungshelfer unterstellt und muss zudem eine Geldbuße von 1 500 Euro zahlen.

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