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Protest gegen Einschränkung für Vereine

19.11.2008 | 18:15 Uhr

Arnsberg. Der Punkt Plakatierung im Stadtgebiet wurde zum Aufreger im Ausschuss für Kultur, Tourismus und Sport. ...

... Die Politiker akzeptierten nicht, dass die Stadtverwaltung ihr Konzept nur mündlich vorstellte, und auch inhaltlich gibt es erhebliche Differenzen, wie die nur ansatzweise geführte Diskussion zeigte. "Ihr wollt wohl keine Kultur von kleinen Vereinen mehr haben?", empörte sich Susanne Ulmke, Grünen-Politikerin und Mitorganisatorin des Musik-Festivals "Under the Bridge". Und auch Jürgen Scherf, Vorsitzender des Stadtsportverbands, ging auf die Barrikaden. Er verlangte, die Pläne zurückzustellen, um sie mit den 110 Sportvereinen der Stadt auf ihrer Frühjahrsversammlung zu diskutieren.

Ulrich Betkerowitz, Fachdienstleiter Sicherheit & Ordnung, hatte seine Vorstellungen erläutert, wie künftig mit Werbung für Veranstaltungen mit öffentlichem Interesse umgegangen werden solle. Denn nur darum gehe es. Sämtliche kommerzielle Werbung habe die Stadt seit 1. November in einem Vertrag mit der Telekom geregelt, Parteienwerbung, wie sie mit den Wahlkämpfen im nächsten Jahr ins Haus stehe, werde vom Land geregelt.

Grundsätzlich, so Betkerowitz, sei Veranstaltungswerbung im öffentlichen Raum zunächst einmal verboten. Sie müsse in jedem Einzelfall genehmigt werden, was bei erkennbarem öffentlichen Interesse auch erfolge. Ziele der neugeregelten Genehmigungspraxis sollen Sicherheit und Sauberkeit, ein möglichst unbeeinträchtigtes Stadtbild sowie Gleichbehandlung in vergleichbaren Fällen sein. Soweit waren die Politiker noch mit im Boot. Ihr Zorn regte sich erst bei den Einschränkungen.

So soll Plakatwerbung auf die Größe von DIN A1 beschränkt werden und künftig nur noch im Ortsteil der Veranstaltung sowie in den direkt angrenzenden Ortsteilen möglich sein. Stadtweite Werbung soll den Bannern vorbehalten bleiben. Die sollen auf 4 x 0,8 Meter Größe beschränkt werden und künftig an nur noch zehn Stellen im ganzen Stadtgebiet und ausschließlich an Brückengeländern erlaubt sein. Großflächige Werbung - wie aktuell für das Neheimer Martinsfest - soll nur noch an ganz wenigen ausgesuchten Punkten möglich sein. Als zeitlichen Rahmen nannte Betkerowitz 14 Tage vor der Veranstaltung und drei Tage danach. Diese 14-Tages-Frist hatte erst kürzlich beim Bruchhausener Feuerwehrjubiläum für Ärger gesorgt.

Es müsse doch andere Möglichkeiten geben, wenn ein Verein ein besonderes Jubiläum groß feiern wolle und auf viele Gäste angewiesen sei, hieß es aus dem Ausschuss, der das Thema in der nächsten Sitzung erneut diskutieren wird, dann soll's auch eine schriftliche Vorlage geben.

Von Oskar Eichhorst

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