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Landgericht

Mädchen schlägt mit Hacke auf Nachbarn ein - Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

05.10.2012 | 18:56 Uhr
Mädchen schlägt mit Hacke auf Nachbarn ein - Freispruch wegen Schuldunfähigkeit
Eine Schülerin wurde vor der Jugendkammer des Landgerichts Arnsberg vom Vorwurf eines Mordversuchs freigesprochen.Foto: dapd

Arnsberg.   Eine Jugendliche aus dem Hochsauerland musste sich vor der Jugendkammer des Landgerichts Arnsberg wegen versuchten Mordes verantworten. Sie wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, muss aber in eine psychiatrische Klinik.

Die Jugendkammer des Landgerichts Arnsberg hat am Freitag in nicht-öffentlicher Sitzung eine Jugendliche aus dem Hochsauerland wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Allerdings hat die Kammer die Unterbringung der 15-jährigen Schülerin in einer psychiatrischen Klinik als Maßregelmaßnahme angeordnet.

Laut Anklageschrift hatte die Hochsauerländerin heimtückisch gehandelt, als sie im vergangenen April einen brennenden Schuhkarton vor der Haustür eines 37 Jahre alten Nachbarn abgestellt und geklingelt hatte. Als der Mann den Gegenstand aufheben wollte, soll die Jugendliche eine schwere Pflanzhacke mit gerader Blattkante in Richtung des Familienvaters gewuchtet haben. Das Opfer erlitt bei dem Angriff leichte Verletzungen.

Gutachter attestiert eine psychische Erkrankung

Den Mordversuch soll die bis dahin unauffällige Schülerin damit ­begründet haben, dass ihr Nachbar Kaninchen züchtet und anschließend verzehrt. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Arnsberg will sie innere Stimmen ­gehört haben. Ein Gutachter soll ihr eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung attestiert haben.

Das Wohngebiet, in dem der ­Angriff der 15-Jährigen geschah, war in diesem Jahr bereits Schauplatz mehrerer Brandstiftungen. Der Staatsanwaltschaft zufolge gibt es keinen Zusammenhang zwischen dem Mordversuch und den Brandstiftungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rolf Hansmann

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