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Geschäftsmann oder doch ein Betrüger?

13.06.2008 | 16:55 Uhr

Arnsberg. (kl) Hat der 53-jährige Angeklagte aus Iserlohn eine Frau aus Arnsberg abgezockt und von ihr 54 000 Euro ergaunert? Oder lügt die Frau, bei der kein Motiv für eine falsche Verdächtigung zu erkennen ist?

Der vor dem erweiterten Schöffengericht angesetzte Prozess musste vorerst unterbrochen werden weil das Gericht ohne weitere Zeugen nicht auskommt. Die dem Angeklagten nach einem Rechtsgespräch in Aussicht gestellte Höchststrafe wurde von ihm nicht akzeptiert, weil er den Betrugsvorwurf der Staatsanwältin nicht einräumte.

Danach hatte der 53-Jährige die Arnsbergerin über eine von ihm geschaltete Kontaktanzeige, in der er sich als erfolgreicher Geschäftsmann ausgegeben hatte, kennengelernt. Warum er allerdings erfolgreich sein soll, wird bei der Nachfrage nach seinen Einkünften aus seiner Selbstständigen- und gleichzeitigen Angestelltentätigkeit, nicht ganz klar. Insgesamt will er nur 1 000 Euro netto verdienen.

Bald soll er der Frau angeboten haben, ihre Barguthaben bei der Bank anderweitig optimal gewinnbringend anzulegen. Sie vertraute dem bieder und selbstsicher auftretenden Mann und will ihm einmal 34 000 und ein zweites Mal 20 000 Euro für diese Zwecke übergeben haben.

Doch statt wundersamer Geldvermehrung löste sich der ansehnliche Betrag in Luft auf. Sie habe bislang keinen einzigen Cent zurück erhalten, sagte die Geschädigte vor Gericht. Dies, obwohl sie bereits vor dem Zivilgericht geklagt und auch gewonnen hat. Das Oberlandesgericht Hamm hatte schon vor einem Jahr in einem Urteil festgelegt, dass der Frau 34 000 Euro zurückzuzahlen sind. Dass diese Summe an den Angeklagten geflossen war, dafür hatte sie Belege. Anders allerdings als für 20 000 Euro, denn diese will sie ihm in bar und ohne Quittung ausgehändigt haben.

Obwohl das Oberlandesgericht Hamm ihr die 34 000 Euro zu Recht anerkannt hatte, hat der Angeklagte nicht einen Cent beglichen. Der eingesetzte Gerichtsvollzieher konnte nicht pfänden, denn der Schuldner war nie auffindbar. Obwohl er unter mehreren Adressen bekannt ist, hatte auch das hiesige Amtsgericht Schwierigkeiten, den Mann zu finden. Und er behauptet nach wie vor, das Geld nicht erhalten zu haben.

Vielmehr kritisiert er das Zivilgericht. Er bezeichnet das Urteil als Kompromissurteil, weil eine von ihm benannte Zeugin bei einer angeblich völlig unbedeutenden Angelegenheit der Unwahrheit überführt wurde, sei der Richter so verärgert gewesen, dass er ihn zu der Zahlung verurteilt habe. "Das Gericht in Hamm hat sich die Sache sehr einfach gemacht und das Urteil in kurzer Zeit vom Tisch gehauen," so der Angeklagte.

Der Betrugsprozess wird in einigen Wochen - dann mit sieben Zeugen - neu angesetzt.

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