Geocacher landete auf der Anklagebank
21.12.2010 | 14:39 Uhr 2010-12-21T14:39:00+0100
Arnsberg.Eigentlich ist es nur ein Spiel, dennoch landete ein Mann aus Arnsberg-Oeventrop nun auf der Anklagebank: Er hatte sich für seine Geocaching-Mitspieler einen alten Fernmeldeturm als Versteck für seinen „Cache“ (Schatz) überlegt - und wurde wegen Hausfriedensbruch angeklagt.
Es ist so etwas wie eine moderne Schatzsuche, eine virtuelle Schnitzeljagd. Geocaching nennt sich das Hobby, bei dem ein „Schatz“ versteckt wird und dessen Versteck in Form von Koordinaten im Internet veröffentlicht wird. Dann gehen die Mitspieler mit GPS-Gerät auf Suche. Ein mittlerweile weit verbreitetes Hobby mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden - vom simplen Suchen im Wald bis hin zu Verstecken, die nur mit speziellem Equipment erreichbar sind, wie Bergsteiger- oder Schnorchelausrüstung.
Dass man als Betreiber eines solchen immer beliebter werdenden Hobbys auch schon mal auf der Anklagebank landen kann, diese Erfahrung machte jetzt ein 45-jähriger Mann aus Oeventrop. Für seine Internet-Mitspieler hatte er sich ein ganz besonderes Versteck ausgesucht, und zwar einen alten Fernmeldetum in Dinschede. Ein Turm, der seit 2007 nicht mehr seinen Zweck erfüllt. Alle Fernmeldeeinrichtungen wurden abgebaut, die Pflege von Grundstück und Umzäunung weitgehend eingestellt, ehemalige Verbotsschilder verschwanden nach und nach.
Mitspieler vom Versteck begeistert
Und weil der 45-jährige Familienvater von einem herrenlosen Grundstück ausging, sah er den Turm als ein ideales Ziel, am 26. April 2008, seinen „Cache“ (Schatz) im Inneren auf 35 Metern Höhe zu platzieren. Freunde und Mitspieler, die das Ziel nur gesichert erreichen konnte, schwärmten im Internet in hohen Tönen vom sensationellen, aber auch gefährlichen Versteck. Purer Nervenkitzel.
Monate später wandelte sich beim 45-Jährigen die Freude über ein gelungenes Spiel in Wut, als ihm von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl über 100 Euro wegen Hausfriedensbruchs ins Haus flatterte. Und nicht nur der „Cache-Leger“ auch die Mitspieler, weit über 40 an der Zahl, bekamen Post.
Weil er sich keiner Schuld bewusst war, legte der Oeventroper Widerspruch ein und so musste er sich gestern vor dem Einzelrichter des Arnsberger Amtsgerichts verantworten. Für den Richter stand zweifelsfrei fest, dass man solch’ verlassene Anlagen nicht betreten darf, auch wenn der Holzzaun vor sich hin gammele.
Richter fand Versteck lebensgefährlich
„Einen Cache dort zu verstecken, halt’ ich für den größten Mumpitz, ja es kann sogar lebensgefährlich sein“, sagte der Richter und warnte den Angeklagten und die vielen Geocaching-Freunde, die sich im Gerichtssaal eingefunden hatten, vor weiteren derartig riskanten Spielchen.
Weil der Angeklagte schließlich Einsicht zeigte, mit den Ausgaben für seinen Verteidiger schon genug belastet sei, stellte der Richter mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.
Klar machte er aber auch, dass der Tatbestand des Hausfriedensbruchs auch dann erfüllt sei, wenn man ein fremdes Gelände betritt, an dem die Hinweisschilder fehlten.

19:44
Meines Erachtens sollten zumindest Städte und Gemeinden das cachende Treiben in ihren LPCs nicht so kritisch sehen. Wenn ein Gebäude becacht wird, dann weiß doch die Polizei und die Stadt immerhin, daß dort seltener wirklich kriminelle Subjekte umherstreifen, weil die jederzeit damit rechnen müssen, entdeckt zu werden. Das becachte Gebäude ist damit sozusagen unter ziviler Überwachung und wird nicht zum Slum.
Das Ganze ist mit einem privaten Eigentümer natürlich schwieriger. Der denkt vielleicht, daß sein Gebäude zerstört wird, was z.B. bei einem Klettern in einem Wasserturm durchaus zutreffend sein kann (Kletterhaken!). Je nachdem, ob der Eigentümer also wirklich Interesse an dem Gebäude hat, ist verständlich, daß er klagt und die Schäden erstattet haben will. Meines Erachtens sollten Cacheleger also besonders akribisch darauf achten, wem das Gebäude gehört und ob es eventuell noch irgendwann genutzt werden soll.
Insgesamt würde ich das aber bei der Judikative und der Exekutive unter dem Prinzip Geben und Nehmen laufen lassen (wie es sicher auch schon oft praktiziert wird). Z.B. hat die Soko Mirco Cacher angeschrieben und um Hinweise gebeten: http://www.geoclub.de/viewtopic.php?f=24&t=48532 . Ich hoffe inständig, daß Polizei und Gerichte das auf die Schiene setzen: Lass die Irren mal machen, die wollen nur spielen und sind doch im Grunde auch nützlich.
12:19
Wenn ich das hier so lese, muß ich sagen alle haben Recht oder Unrecht. Es gibt keinen Cacher, welcher nicht schon einmal im Unrecht war. Aber eines ist doch anzunehmen, daß ich bei einer Turmbesteigung, wie diese sich darstellt, nicht alle Rechte für mich sein können. Ich muß also damit rechnen, daß ich zur Verantwortung gezogen werde. Da ich kein Jurist bin, muß ich mit dem Schlimmsten rechnen. Hier kommt dann der mir selbst widerfahrene Ausspruch von einem Anwalt, der Anfangs meine Gegenseite vertrat und dann mich selber: Herr K., daß Recht ist immer auf der Seite des Stärkeren....! Das sagt doch alles. Oder?
15:08
@35
Gratuliere!
Selten so einen Schwachsinn gelesen!
Sie sind ein richtiger Held!
11:21
Einen Cache dort zu verstecken, halt’ ich für den größten Mumpitz, ja es kann sogar lebensgefährlich sein“,
Klasse, das könnte man ja eigentlich auf jeden Cache anwenden.
Sorry, wo kein Verbot ist und die Umzäunung nicht mehr da, da darf man hin. Aber den Richtern scheint ja sehr langweilig zu sein sich mit solchem Mumpitz zu beschäftigen......
04:05
Es mag ja nachvollziehbar sein, dass es sicherlich sehr reizvoll ist, sich auf so einen Turm kletternd zu begeben.
Wir geben sogar spezielle Kurse, um sich gefahrlos auf die Suche nach speziellen Geocaches zu begeben, die nur durch Seilzugangstechniken zu erreichen sind.
In unseren Trainings wird besonders auf die Vermittlung von Gefahrverhütungs-Fahigkeiten gelegt. Aber auch verschieden rechtliche Aspekte werden betrachtet.
Man kann sooo Spaktakuläre Geocaches verstecken/suchen und rechtlich dabei unkritisch handeln, wenn man sich mit den Eigentümern/Berechtigten von Liegenschaften oder Wäldern kurz unterhält.
Wir haben schon so viele gute und erfolgreiche Gespräche mit Ordnungsämtern, Umweltämtern, Förstern, Eigentümern, Jagpächtern geführt, dass wir jedem nur sagen können, sich mit Freude und Leidenschaft offen ins Gespräch zu begeben, ist allemal erfolgversprechender, als zu hoffen nicht erwischt zu werden.
Liebe Geocacher, macht Euch locker! Man will Euch nichts Böses und man will auch Eure Freiheitsliebe nicht einengen. Aber an der Grenze des Eigentums eines anderen hat eben die Freiheitsliebe eines einzelnen zunächst ein Ende.
Es sei denn, die beiden einigen sich. Und das geht erstaunlich oft gut. Viel öfter als man vermutet.
Ein Besitzer eines LostPlace-Geländes kann durchaus auch seinen Vorteil aus einem Geocache auf seinem Gelände ziehen.
Geocacher richten sehr selten ernstzunehmende Schäden an. Wenn ein Gelände immer wieder durch solche friedlichen Nutzer aufgesucht wird, hält das sicher unfriedliche Quälgeister mit Zerstörungswut fern. Das kann also durchaus ein Win-Win-Konzept sein...
22:26
In der Nähe von berlin wurde der Grundstücksbesitzer mal angeklagt, weil er das Gelände nicht ordnungsgemäß absicherte..... genau das Gegenteil zu dieser Strafsache also. Interessante Gegensätze in der Rechtssprechung
08:48
Mich würde interessieren,wer das, wie, zur Anzeige gebracht hat.
07:27
@30
Naja wer sich nicht an die Gesetze hält muss damit rechnen, dass er bestraft wird, und wenn daraus tatsächlich eine Vorstrafe wird, bedeutet das ganz klar: selber Schuld!
Wegen einer einmaligen Verurteilung von 100 Euro braucht man sich im Einzelfalle keine Sorgen machen! Erst Verurteilungen von mindestens 90 Tagessätzen werden in das polizeiliche Führungszeugnis übernommen.
Klar Sorgen muss man sich machen, wenn man für sich nicht ausschließen kann weiter Verurteilungen auf sich zu ziehen!?
Aber oft hilft schon eins: Augen Auf, Kopf an, und nicht Blöd stellen.
19:36
Bei der Beurteilung der Strafe von nur 100 EUR sollte mal folgendes bedacht werden:
1. Ein Strafbefehl ist schonmal eine Entlastung für Gericht und Staatsanwaltschaft. Insofern muss man nicht das Gericht fragen, ob es nichts besseres zu tun hat, sondern den Angeklagten, der gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hat.
2. Ist ein Strafbefehl, gegen den kein Einspruch eingelegt wurde eine rechtskräftige Verurteilung.
3. Dadurch ist der Angeklagte rechtskräftig verurteilt und damit vorbestraft!
Ich würde auf die 100,- EUR sch... aber verklagen lassen würde ich mich nicht, es also auch auf eine mündliche Verhandlung ankommen lassen.
Gegen ein Verwarnungsgeld von 100,- EUR hätte ich dagegen nichts einzuwenden...
Nichts desto trotz muss jeder Cacher und Owner wissen, auf was er sich einlässt, wenn er solche Grundstücke betritt, die augenscheinlich Privatgrund sind (oder glaubt tatsächlich jemand, das ein anderer nur deshalb einen Zaun aufstellt, weil er nichts besseres zu tun hat und zufällig noch ein paar Meter Maschendraht rumliegen hat?).
Meine Meinung ;-)
18:45
das interessante an dem fall ist, zu sehen, wofuer unsere angeblich ueberlastete justiz zeit hat.
abkassieren durch einfaches massenbriefverschicken geht wohl immer noch. dagegen bleiben anklagen wegen schwerer delikte auch mal zu lange liegen, bis der verdächtige wieder freigelassen und auf die steuerzahlenden buerger losgelassen werden muss.
eine schande, fuer einen sogenannten rechtsstaat.
dieser fall ist eine justizposse. der richter war clever, aber die staatsanwaltschaft hat dem ansehen ihres standes mal wieder schweren schaden zugefügt. muss sowas sein?