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Damit es weniger dicke Luft gibt

10.02.2010 | 17:00 Uhr
Damit es weniger dicke Luft gibt

Arnsberg. Da kommt etwas auf potenzielle Hauseigentümer zu. Anstatt vor dem kuschelig warmen Kamin zu liegen, könnte der Ofen schneller aus sein, als einem lieb ist. Die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes macht es möglich.

Potenzielle Hausbesitzer, die einen Kamin am Gebäude haben möchten, müssen in manchen Fällen wohl umplanen. Ansonsten kann der Ofen schneller aus sein, als ihnen lieb ist. Auch Hausherren, die mit festen Brennstoffen heizen, müssen sich auf Neuerungen gefasst machen.

Nasses Holz verursachte Geruchsproblem

Grund ist die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die darin enthaltene Vorschrift für Mündungshöhen von Schornsteinen hat das Potenzial, geplante Kaminanlagen stillzulegen. Wie Alt-Arnsbergs Bezirksschornsteinfeger Klemens Müller mitteilt, tritt sie ab 22. März dieses Jahr in Kraft. Ziel dieser Gesetzesänderung sei ein besserer Schutz der Nachbarschaft vor Geruchsbelästigungen durch Feuerungsanlagen, die mit Holz als Brennstoff betrieben werden. „Da hat es in der Vergangenheit viele Probleme gegeben. Etwa, wenn zu nasses Holz verfeuert wurde”, sagt Müller. Insbesondere, wenn die Mündungshöhen niedrig sind, meist an Traufseiten ein Problem, sei der Rauch zu Nachbars Fenster gezogen.

Die Regelung im Detail: Die Mündungen von Schornsteinen müssen ab 22. März in einem Umkreis von 15 Metern einen Meter über der oberen Fensterkante der umliegenden Gebäude gebaut werden. In einem geschlossenen Wohngebiet bedeutet dies für Gebäudeplaner, dass Schornsteine an der höchsten Stelle des Gebäudes, dem Dachfirst, austreten müssen. Beim Neubau eine zu lösende Hürde. „Schornsteine, die an der Traufseite eines Gebäudes errichtet werden und deutlich unter First-Niveau bleiben, werden in Gebieten mit enger Bebauung somit der Vergangenheit angehören”, so Müller. Abrisse bestehender Anlagen sind jedoch erstmal nicht zu befürchten. „Sie stehen unter Bestandschutz” erklärt der Schornsteinfeger.

Maßnahme gegen Feinstaub

Allein bei dieser Änderung bleibt es jedoch nicht. Die Feinstaubproblematik schlägt sich auch im Bundesgesetzblatt nieder. Das hat Konsequenzen für Eigentümer von Heizanlagen mit festen Brennstoffen wie zum Beispiel Holz-Pellets. Der Gesetzgeber hat nun strengere Regeln hinsichtlich des Feinstaubs erlassen. Jedoch hat sich die Industrie offenbar auf die Neuordnung eingestellt. „Die Technik ist mittlerweile soweit”, sagt Klemens Müller. Betroffen von der Gesetzesänderung sind im übrigen Zentralheizungsanlagen. „Die Einzelfeuerung, wo Kamine nur einen Raum beheizen, bleibt weiterhin messfrei”, beruhigt Müller.

Die Schornsteinfeger können nun Heizanlagen zertifizieren. Das Problem ist nämlich, dass viele Hersteller keine Angaben zu den Feinstaubwerten gemacht haben. Die Kaminkehrer können dies jedoch überprüfen. Des Weiteren gibt es einschränkende Leistungsgrenzen für Zentralheizungskessel. Künftig liegt der Grenzwert bei 4 Kilo-Watt.

Nachrüstung möglich

Aus Erfahrung weiß Müller, dass viele bestehende Anlagen den bisherigen Grenzwert von 15 Kilowatt unterschreiten. Auch diese Eigentümer haben rückwirkend nichts zu befürchten. Die 4-Kilowatt-Grenze kommt bei Neubauten zum Tragen. „Das taugt nur, wenn der Neubau super gedämmt ist”, erläutert der Fachmann. Ferner könnten wertvolle alte Anlagen mit Filtern nachgerüstet werden.

Auch Kontrollen werden ab dem Stichtag anders gehandhabt. Die so genannte Abgasverlustmessung wird an Gas-Anlagen weiterhin einmal pro Jahr durchgeführt. Hingegen fallen die Standardmessungen für Öl- und Gasheizungen je nach Anlage nur noch alle zwei bis drei Jahre an.

Stefan Rebein

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