Burka-Verbot für Bedienstete der Stadt Arnsberg beantragt
05.02.2012 | 15:56 Uhr 2012-02-05T15:56:00+0100
Arnsberg. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Arnsberg muss sich mit einem Bürgerantrag aus dem rechtsextremen Lager beschäftigen. Gefordert wurde ein Verbot der Ganzkörperverschleierung (Burka) für alle öffentlichen Bediensteten der Stadt Arnsberg. Die Verwaltung sieht aber keinen Handlungsbedarf.
Der Bürgerantrag wurde Ende vergangenen Jahres von einem Mendener als Privatperson und auch im Namen der rechtsextremen „Republikaner“ gestellt. Gefordert wurde ein Verbot der Ganzkörperverschleierung (Burka) für alle öffentlichen Bediensteten der Stadt Arnsberg.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung an den Haupt- und Finanzausschuss ist politisch elegant formuliert und empfiehlt, den „Antrag zur Kenntnis zu nehmen“. In Arnsberg bestehe kein Handlungsbedarf, weil die Burka weder von einer Mitarbeiterin der Stadt noch von einer Bürgerin der Stadt Arnsberg getragen werde.
Der Bürgerantrag zitiert in seiner Begründung einen höchst fragwürdigen Vergleich der Burka mit dem Judenstern „als Zeichen der Erniedrigung und der Rechtfertigung von Gewalt“. Ein Verbot wäre ein Bekenntnis zur Menschenwürde.
Die Verwaltung gibt eine klare Antwort: „Unserer aufgeklärten, freien Gesellschaft entspricht es, sich mit offenem Gesicht gegenüberzutreten. Die Burka widerspricht unserem Verständnis von Gleichberechtigung der Frau und ihrer Entscheidungsfreiheit“, so die Begründung des Beschlussvorschlags, „die Diskussion sollte aber nicht ideologisch und ohne tatsächlichen Anlass geführt werden“.
Für ein Verbot gäbe es in Arnsberg keinen Handlungsbedarf. Sollte es einen Anlass zur Diskussion geben, sei das Thema in offenen Begegnungen zu besprechen. Das könne dann beim in Arnsberg etablierten christlich-muslimischen Dialog passieren.
