Unsittliche Berührung im Schlaf
21.02.2012 | 15:59 Uhr 2012-02-21T15:59:00+0100
Altena. Nach einer Party hatte ein 32-Jähriger die Wehrlosigkeit einer schlafenden jungen Frau offenbar auf Übelste ausgenutzt und sie intim berührt. Gestern hätte er wegen Missbrauchs Widerstandsunfähiger vor dem Amtsgericht stehen sollen. Er erschien gar nicht erst. Eine Strafe gab es trotzdem.
Vor einem Jahr hatten der junge Mann und sein mutmaßliches Opfer in Altena die gleiche Party besucht, hatten kräftig gefeiert und gebechert. Anschließend hatten sie sich mit anderen Partygästen ein Bett geteilt. Laut Anklage war die junge Frau irgendwann in der Nacht aufgewacht und hatte dann bemerkt, dass sie der 32-Jährige anfasste.
Ende November sollte der Fall zum ersten Mal verhandelt werden. Im Gerichtssaal trafen der Angeklagte und die junge Frau aufeinander. Sie rang um Fassung und konnte ihre Tränen kaum unterdrücken. Er wagte es noch nicht einmal kurz, in ihre Richtung zu schauen, blickte vielmehr betreten weg. Offenbar war er in der besagten Märznacht sturzbetrunken gewesen. Verteidiger Clemens Louis erklärte, sein Mandant streite die Tat keinesfalls ab, könne sich jedoch an nichts erinnern. Aus diesem Grund beantragte er die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Das Gericht folgte dem Antrag der Verteidigung damals. Das Verfahren wurde ausgesetzt, die Zeugen wurden ungehört entlassen.
Gericht verhängt 2700 Euro Geldstrafe
Gestern sollte der Fall nun verhandelt werden. Die Anklagebank blieb jedoch leer. Das Gericht verurteilte den 32-Jährigen daraufhin in Abwesenheit zu 90 Tagessätzen à 30 Euro Geldstrafe. Sollte er keinen Einspruch gegen die 2700 Euro Geldstrafe einlegen und den Betrag bezahlen, ist der Fall vom Tisch. Damit hätte sich dann auch der Wunsch der Mutter des mutmaßlichen Opfers erfüllt. Sie betonte Ende November bereits: „Es wäre schön, wenn unserer Tochter die Aussage erspart wird.“
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Anschließend hatten sie sich mit anderen Partygästen ein Bett geteilt.
Ohne Worte.