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Zwei Monate Sperre für Maradona

15.11.2009 | 18:21 Uhr
Zwei Monate Sperre für Maradona

Zürich. Der Fußball-Weltverband FIFA hat Argentiniens Nationalcoach Diego Maradona nach seinen obszönen Schimpftiraden auf Journalisten für zwei Monate gesperrt.

Am Ball ein Genie, mit dem Mund eher... unbeholfen: Maradona.

Diego Maradona ist nach seinen obszönen Schimpftiraden auf Journalisten vom Fußball-Weltverband FIFA für zwei Monate gesperrt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.565 Euro belegt worden. Argentiniens Idol und Nationaltrainer muss somit beim Länderspiel am 16. Dezember gegen Tschechien eine Zwangspause einlegen. Bei der Partie am 3. März 2010 in München gegen die deutsche Nationalmannschaft darf der ehemalige Weltstar wieder auf der Trainerbank sitzen. Das entschied am Sonntag die FIFA-Disziplinarkommission nach einer Anhörung in Zürich.

Entschuldigung wirkte sich strafmildernd aus

Maradona, der damit vom 15. November bis zum 15. Januar gesperrt ist, stand während der dreistündigen Sitzung 40 Minuten lang Rede und Antwort. Der Weltmeister von 1986 habe "bei der FIFA und der weltweiten Fußball-Familie" um Entschuldigung gebeten. Dies hat sich laut FIFA strafmildernd ausgewirkt.

Diego Maradona

Nach dem 1:0-Sieg des zweimaligen Weltmeisters gegen Uruguay und der damit verbundenen direkten Qualifikation für die WM 2010 in Südafrika hatte sich Maradona einen verbalen Rundumschlag gegen die kritischen Journalisten aus seiner Heimat geleistet. Dabei war er in die Vulgärsprache abgeglitten. Unter anderem fielen Sätze wie "Ihr könnt mir einen blasen - die Frauen mögen mir das verzeihen". Zudem zeigte er bei der Abfahrt mit dem Mannschaftsbus einige beleidigende Gesten.

Reue hatte Maradona vor der Anhörung nicht gezeigt. "Ich bereue meine Aussagen nicht. Das war eine große Befreiung. Wenn wir uns nicht qualifiziert hätten, hätte ich nach Haiti auswandern müssen. Ich wäre erschossen worden. Aber ich wusste, dass ich mich mit der WM-Qualifikation an den Journalisten rächen werde", sagte er nach den Vorfällen vom 14. Oktober.

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