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Prozess vertagt: Zeugenaussagen am Donnerstag

14.08.2012 | 15:44 Uhr

Im Missbrauchs-Verfahren gegen einen Olympia-Trainer des DSV hat das Amtsgericht Kiel am Dienstag den Prozess vertagt. Zwei Zeuginnen wurden für Donnerstag um 9.00 Uhr geladen.

Kiel (SID) - Im Missbrauchs-Verfahren gegen einen Olympia-Trainer des Deutschen Schwimm-Verbands (DSV) hat das Amtsgericht Kiel am Dienstag den Prozess vertagt. Zwei Zeuginnen wurden für Donnerstag (16. August) um 9.00 Uhr geladen.

"Meinem Mandanten geht es nicht gut bei diesen Vorwürfen", sagte Verteidiger Kai Dupré nach dem Prozessauftakt, "seine berufliche Zukunft ist ruiniert, egal wie der Prozess ausgeht." Der Anwalt wies alle Vorwürfe erneut zurück und erwartet das Urteil spätestens am Freitag.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage verlesen. Dem Coach, der bei den Olympischen Spielen Mitglied des Betreuer-Stabs der Beckenschwimmer war, wird sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 18 Fällen vorgeworfen, er soll das Betreuungsverhältnis ausgenutzt haben, um die junge Sportlerin zum Sex zu bewegen.

"Er reglementierte auch außerhalb des Trainings ihr Leben, beriet sich mit den Eltern über ihre psychische Befindlichkeit und wie man Leistungsschwächen entgegenwirken kann", sagte die Staatsanwältin Veronika Stoltz-Uhlig in ihrer Anklage.

Zu ersten sexuellen Handlungen soll es mit der damals Minderjährigen laut Anklage 2004 auf Kreta gekommen sein, weitere Fälle sollen sich bis März 2006 unter anderem in Kiel ereignet haben.

Da laut des Schöffengerichts in der Hauptverhandlung die persönlichen Lebensbereiche des Angeklagten erörtert werden müssten, wird die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Ansonsten würde das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten verletzt werden, so die Begründung des Gerichts.

Der DSV und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) waren von den Anschuldigungen bei den Olympischen Spielen in London überrascht worden, der Coach hatte den Prozess verschwiegen. Dem Trainer droht im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren.

sid

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