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Senger-Tetzlaff: „Keinen Spielraum mehr!“

31.05.2012 | 22:16 Uhr
Senger-Tetzlaff: „Keinen Spielraum mehr!“
Macht sich für den Erhalt des Sportplatzes in Sichtigvor stark: Bürgermeister Manfred Gödde.

Warstein/Belecke. „Die Gelder werden knapper, auch in Warstein. Die Entscheidung des Rates aus dem Frühjahr 2010, den Zuschuss aus der Sportpauschale, der alljährlich über den SSV für kleinere Investitionen verteilt wird, um 50 Prozent zu kürzen, trifft uns mittlerweile voll! Eine sinnvolle Mittelverteilung, die gleichzeitig vielen Vereinen zugute kommt, ist aufgrund der uns verbliebenen Sportfördermittel nicht mehr möglich. Jetzt haben wir keinen Spielraum mehr!“

Bei der Jahreshauptversammlung des Stadtsportverbandes im Gasthof Hoppe in Belecke machte Vorsitzende Alexa Senger-Tetzlaff den anwesenden Mitgliedsvereinen deutlich, wie ernst die finanzielle Situation ist.

Gleichzeitig unterbreitete Senger-Tetzlaff den Mitgliedern Änderungsvorschläge zur Verteilung der städtischen Sportförderrichtlinien, die unter der Verwaltung des Stadtsportverbandes stehen.

Vorgesehen ist:

 Ab 2013 erhalten Fußballvereine/-Abteilungen keine Zuschüsse mehr für Betriebskosten, da sie im Rahmen der bereits durchgeführten bzw. noch geplanten Renovierungen, aber auch im Rahmen der alljährlichen Fördermittelausschüttung des SSV deutlich mehr von der Sportförderung der Stadt Warstein partizipieren als andere Sportarten.

 Falls im Laufe des Bewilligungsjahres noch zusätzliche Gelder frei werden, behalten die beim SSV termingerecht eingereichten Förderanträge ihre Gültigkeit.

 Ab 2012 werden kleine Sportgeräte (Wert unter 350 bis 400 Euro), die nicht über die Sportpauschale gefördert werden können, nur noch in den ungeraden Jahren bezuschusst (also in 2013, 2015, 2017ff). Hierzu zählen insbesondere Bälle. Größere Sportgeräte, deren Wert 350 bis 400 Euro überschreiten und die eine längere Haltbarkeit haben, können über die Sportpauschale als Investitionen bezuschusst werden. Eine Positivliste wird für 2013ff vom SSV erstellt.

 Für bewilligte, aber nicht begonnene Investitionen gilt eine Sperrfrist von einem Jahr nach Antragstellung. Wenn die Maßnahme im Jahr der Bewilligung begonnen wurde, können die bewilligten, aber nicht abgerufenen Restmittel in das kommende Jahr übertragen werden. Der Nachweis, dass die Maßnahme im Antragsjahr begonnen worden ist, ist in Form der Rechnungslegung zu führen.

 Beantragte Investitionen werden max. in Höhe der bewilligten Summe bezuschusst (Zweckbindung). Sollten die Kosten der Maßnahme den bewilligten Betrag überschreiten, entscheidet der Vorstand des SSV über eine Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel im Rahmen der Sportförderrichtlinien.

 Die Höchstgrenze der Sportförderung, die aus den SSV-Mitteln beantragt werden können, wird von 10 000 auf 5000 Euro herabgesetzt. Investitionen, deren Betrag über 5000 Euro liegt, sind zukünftig über den Rat der Stadt Warstein zu beantragen.

Anmerkung: Zur Umsetzung dieser Änderung bedarf es einer Änderung der Sportförderrichtlinien der Stadt Warstein durch den Rat.

In einer weiteren Sitzung (geplant ist diese für den August 2012) will der SSV-Vorstand mit den Mitgliedsvereinen die Änderung der Sportförderrichtlinien diskutieren.

Thorsten Heinke

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