Anforderungen
15.02.2010 | 17:17 Uhr 2010-02-15T17:17:00+0100Gefordert für die Saison 2010/11 in der 2. Liga Pro A oder Pro B sind:
Spielhalle
Spiele in der 2. Bundesliga Pro A müssen in Hallen ausgetragen werden, die mindestens 1 500 Zuschauern Platz bieten. In der Pro B sind es 500 Zuschauern. Tribünen müssen an mindestens drei Spielfeldseiten vorhanden sein (nur Pro A).
Hallentemperatur
In der Spielhalle muss eine Innnentemperatur zwischen 15 und 25 Grad Celsius gegeben sein. Der erste Schiedsrichter darf ein Spiel nicht anpfeifen, wenn die 15 Grad unterschritten werden.
Spielfeld
Ein Parkettboden ist vorgeschrieben (nur Pro A).
Scouting
Zu jedem Bundesligaspiel hat der Spielveranstalter eine funktionsfähige DSL-Leitung bereitzuhalten.
Videoaufzeichnung/Videoportal
Von jedem Bundesligaspiel ist eine ungeschnittene Videoaufnahme anzufertigen. Die Aufnahme wird zu jeder Spielperiode gestartet und läuft dann durch. Der Bundesligist hat die Aufzeichnung bis 24 Uhr des auf den Spieltag folgenden Tages auf den Videoserver der AG 2 BBH hochzuladen. Der Server ist öffentlich nicht zugänglich. Auf Wunsch der Gastmannschaft und der Schiedsrichter muss der Bundesligist ungeschnittene Aufnahmen auf deren USB-Sticks überspielen.
Sonstige Rahmenbedingungen
Der Verkauf und das Mitbringen von Glasflaschen im bzw. in den Innenraum der Spielhalle ist untersagt.
Einheitlicher Pre-Game-Ablauf
Bei allen Spielen muss ein einheitlicher Ablauf der offiziellen Pre-Game-Phase (Vor-Spiel-Phase) eingehalten werden. Zum Beispiel beginnt die Vorstellung der Mannschaften acht Minuten vor dem Spiel und muss innerhalb von fünf Minuten beendet sein. Zuerst wird immer die Gastmannschaft vorgestellt.
VIP-Bereich (nur Pro A)
Ein VIP-Bereich dient der gehobenen Verpflegung und dem angenehmen Aufenthalt von Vertretern sponsernder Unternehmen (des Bundesligisten und des Ligaveranstalters) und deren Gästen sowie von Personen, die allgemein der Interessenförderung der Basketball-Bundesliga zweckdienlich sind. Der VIP-Bereich ist mindestens 60 Quadradmeter groß. Die Ausstattung – Bodenbelag, Wanddekoration, Beleuchtung, einheitliche Materialien bei Tischen und Stühlen – muss unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten widerspiegeln, dass es sich hier um einen exklusiven Aufenthaltsort der Halle handelt. Es sollen mehr Sitz- als Stehplätze vorhanden sein. Das gasttronomische Angebot umfasst kostenlose alkoholische – Wein und/oder Sekt, Bier – und nichtalkoholische Getränke – Mineralwasser, Säfte, Limonaden etc. – sowie ein Salatbüffet und weitere Speisen.

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