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Keine generelle Pflicht zur Entkleidung in Polizeigewahrsam

Keine generelle Pflicht zur Entkleidung in Polizeigewahrsam

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Reportage Polizeigewahrsam Foto: Sebastian Konopka / Funke Foto Service
Einem Urteil zufolge darf die Polizei in Gewahrsam genommene Menschen nicht generell auffordern, sich zur Durchsuchung vollständig auszuziehen.

Köln. 

Die Polizei darf in Gewahrsam genommene Menschen einem Gerichtsurteil zufolge nicht generell auffordern, sich zur Durchsuchung vollständig auszuziehen. Das Verwaltungsgericht Köln wertete in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die entsprechende Anordnung der Polizei Köln gegenüber einer 2013 in Gewahrsam genommenen Frau als rechtswidrig (AZ: 20 K 2624/14).

Männliche Beamte hatten Klägerin entkleidet

Die Klägerin war nach Gerichtsangaben im Juli 2013 in Köln-Kalk zusammen mit drei weiteren Menschen nach einer Feier in Gewahrsam genommen worden. Ein Nachbar hatte wegen Ruhestörung die Polizei gerufen. Während des Polizeieinsatzes sei dem Nachbarn eine Bierflasche über den Kopf geschlagen worden, hieß es. Im Polizeigewahrsam sei die Klägerin aufgefordert geworden, sich zur Durchsuchung vollständig zu entkleiden. Weil sie sich weigerte, wurde sie den Angaben zufolge von Polizisten entkleidet und durchsucht, wobei männliche Beamte die Klägerin festhielten.

Die Frau wehrte sich mit der Klage gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrigen und unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen. Die Kölner Richter gaben ihr im Wesentlichen recht. Die Ingewahrsamnahme sei nicht gerechtfertigt gewesen. Zudem bewertete das Gericht die generelle Anordnung bei dem Kölner Polizeipräsidium, dass sich in Gewahrsam genommene Menschen komplett ausziehen müssen, als rechtswidrig. Aus verfassungsrechtlichen Gründen müssten die Beamten jeweils eine Entscheidung im Einzelfall treffen. Zudem wäre es nach Ansicht der Richter für die Polizisten möglich und zumutbar gewesen, Frauen anstelle der männlichen Polizeikräfte hinzuzuziehen.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden. (epd)