Kommentar: Dopingfahnder im Fall Pechstein gestärkt
25.11.2009 | 20:43 Uhr 2009-11-25T20:43:00+0100
Essen. Richtig ist, dass der erstmals von der höchsten richterlichen Sportinstanz abgesegnete indirekte Doping-Beweis von großer Tragweite ist. Doch das Pechstein-Urteil hinterlässt Unbehagen.
Am Ende blieb Claudia Pechstein nur noch die Flucht in die Verschwörungstheorie. Das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes, das die sportliche Karriere der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin beendete und ihre berufliche Laufbahn als Beamtin in Frage stellt, sei keine sportjuristische Entscheidung gewesen, behauptete sie. Sondern eine sportpolitische.
Juristisch belastbare Waffe
Richtig ist, dass der erstmals von der höchsten richterlichen Sportinstanz abgesegnete indirekte Doping-Beweis von großer Tragweite ist. Verfügen die Dopingfahnder, die mit den herkömmlichen Test-Methoden an ihre Grenzen gestoßen sind, doch nun über eine juristisch belastbare Waffe, die im Anti-Doping-Kampf neue Perspektiven eröffnet.
Dem Weltverband, der Pechsteins Doping-Sperre im Juli verhängt hatte, und den unabhängigen Richtern in Lausanne jedoch zu unterstellen, sie hätten ausgerechnet an einem der größten Zugpferde des Eisschnelllaufens ein Exempel statuieren wollen, ist abstrus. Wahr ist aber auch: Jedes Urteil, das nicht auf glasklaren Beweisen oder Geständnissen beruht, hinterlässt ein gewisses Maß an Unbehagen.

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