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Paukenschlag bei Prozess nach Tötung von Esra C. (†26): Richter lässt Handy der Schwester von Samir B. beschlagnahmen

Paukenschlag bei Prozess nach Tötung von Esra C. (†26): Richter lässt Handy der Schwester von Samir B. beschlagnahmen

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Foto: Volker Hartmann
  • Samir B. soll seine Verlobte Esra C. mit einem Beil getötet haben
  • Die Schwester des Angeklagten will dazu vor Gericht nichts sagen
  • Der vorsitzende Richter lässt aber ihr Handy beschlagnahmen

Essen. 

Eigentlich wollte sie gar nicht vor Gericht erscheinen. Die Schwester (44) von Samir B. (35), der angeklagt ist, seine Verlobte Esra C. (†26) mit einem Beil getötet zu haben, ließ über ihren Anwalt verlauten, sie sei krank. Außerdem würde sich die Anreise aus dem baden-württembergischen Buchen nicht lohnen, da sie die Aussage sowieso verweigern würde.

Der vorsitzende Richter Jörg Schmitt ließ sie dennoch antanzen und sorgte am vierten Tag des Prozesses gegen Samir B. für einen Paukenschlag, nachdem sie wie angekündigt umfassend von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte.

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„Dann werden wir ihr Handy beschlagnahmen“, sagte Schmitt und sorgte für Rumoren im Zuschauerraum. Er erklärte der völlig schockierten Schwester, dass er darin Informationen vermute, die verfahrensrelevant sind.

Dabei hat er es vor allem auf den Chatverlauf zwischen Samir und seiner Schwester, bei der der Angeklagte zeitweise wohnte und zu der er ein inniges Verhältnis hat, abgesehen.

Smartphone beschlagnahmt, Chatverläufe dürfen nicht verwendet werden

Auch Samir B.s Anwalt Wolf Bonn widersprach der Beschlagnahmung vehement, berief sich auf das Beschlagnahmungsverbot bei Angehörigen des Angeklagten.

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Nach mehreren Beratungen wurde das Smartphone dennoch beschlagnahmt, Chatverläufe dürfen jedoch nicht verwendet werden. Aus gespeicherten Daten, unter anderem den Daten eines Telefonats mit der Schwester kurz nach der Tat, könnten dennoch verfahrensrelevante Informationen gewonnen werden.

Auch der Bruder (41) und der Neffe (22) wurden anschließend vernommen, verweigerten jedoch ebenso die Aussage.

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