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Siegauen-Vergewaltiger Eric X.: Warum das Urteil gegen ihn milder als im ersten Prozess ausgefallen ist

Siegauen-Vergewaltiger Eric X.: Warum das Urteil gegen ihn milder als im ersten Prozess ausgefallen ist

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Siegauen-Vergewaltiger Eric X.: Warum das Urteil gegen ihn milder als im ersten Prozess ausgefallen ist

Siegauen-Vergewaltiger Eric X.: Warum das Urteil gegen ihn milder als im ersten Prozess ausgefallen ist

Peter Sieben, DER WESTEN-Reporter, kommentiert das Urteil

Vom Landgericht Bonn berichtet Peter Sieben, Reporter bei DER WESTEN.

Bonn. 

Eric X.

sitzt reglos da, als das Urteil kommt. Auch als der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff ihn direkt anspricht: „Sie haben nachhaltig bewiesen, dass Ihnen jede Empathie fehlt. Zur Befriedigung Ihrer Lust haben Sie das Leben von zwei Menschen, die innerlich verbunden waren und sind, geschädigt“, hält Reinhoff dem Angeklagten vor.

Der angeklagte Eric X. hat im April 2017 eine Studentin im Beisein ihres Freundes in der Bonner Siegaue vergewaltigt.

Das Landgericht Bonn hatte Eric X. zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil später mit der Begründung aufgehoben, dass die Strafkammer die zuvor attestierte Persönlichkeitsstörung nicht hinreichend gewürdigt wurde.

Siegauen-Vergewaltiger Eric X. ist voll schuldfähig

Im zweiten Verfahren vor dem Landgericht Bonn hat ein neues Gutachten ergeben: Eric X. hat keine tiefgreifende Persönlichkeitsstörung, sondern ist voll schuldfähig.

Umso überraschender dürften viele Menschen das neue Urteil finden – denn es ist milder als das alte: Zu einer Haftstrafe von zehn Jahren wurde Eric X. diesmal verurteilt (hier die Details zum Urteilsspruch) . Eineinhalb Jahre saß er in Untersuchungshaft, etwa achteinhalb Jahre liegen also noch vor ihm.

Tat muss in Relation zu anderen Taten gesetzt werden

Wieso ein milderes Urteil, obwohl nun die Schuldfähigkeit eindeutig festgestellt worden war?

In seiner Begründung sagt Reinhoff: „Fälle mit einer vergleichbaren Strafschwere müssen auch vergleichbar bestraft werden.“ Heißt: Die Tat muss in Relation zu anderen ähnlichen Taten gesetzt werden.

Möglich ist eine Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahren, wobei die Höchststrafe für die schlimmste denkbare Tat und die Mindeststrafe für die am wenigsten schlimme vorgesehen ist. „Zehn Jahre halten wir für angemessen.“ Zu Eric X.s Gunsten spreche zudem, dass er nicht vorbestraft ist. Eine höhere Strafe „gegen einen Ersttäter sehen wir in eklatanten Missverhältnis. Das würde sich davon lösen, ein gerechter Schuldausgleich zu sein“, so Reinhoff.

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• Mehr Details zum Prozess:

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Deutliche Worte an Eric X.

„Welche Strafvorstellungen die Öffentlichkeit hat, ist dabei für das Gericht völlig unerheblich“ , so der Vorsitzende Richter weiter. Einzig das Gesetz zähle.

In seiner Ansprache an Eric X. wird er noch einmal deutlich: „In Ihrem letzten Wort haben Sie sich als gläubiger Christ bezeichnet. Es ist mir unverständlich, wie sich eine solche Tat mit Nächstenliebe in Einklang bringen lässt.“

„Meiner Mandantin hilft keine Strafe der Welt“

Bis zum Schluss hatte X. die Tat geleugnet, kein Wort der Entschuldigung an die Opfer (wie Eric X. kurz vor Prozessende für Kopfschütteln sorgte, kannst du hier lesen). Er vertraue auf Gott, dass er ihm aus seiner misslichen Lage helfe, hatte X. im Prozess gesagt. „Statt selbstgefällig auf ihr eigenes Wohlergehen zu hoffen, sollten Sie sich mit dem Schicksal der Opfer auseinandersetzen“, so Reinhoff.

In zwei überaus bewegenden Briefen hatten die junge Frau und ihr Freund, die Eric X. überfallen hatte, von ihrem Leid berichtet. Die beiden haben bis heute mit Depressionen und Panikattacken zu kämpfen, ihr Lebensplan ist vorerst zerstört.

„Egal, welche Strafe gefunden wird, meiner Mandantin hilft das nicht“, so die Nebenklagevertreterin Gudrun Roth. „Da hilft keine Strafe der Welt, sondern da muss man andere Möglichkeiten finden, dass es ihr wieder besser geht“. Das Urteil habe sie nicht sehr überrascht, es sei gut begründet worden. „Das Gericht musste Strafzumessungskriterien beachten. Wir leben Gott sei Dank in einem Rechtsstaat“, so Roth weiter. Bei einer möglichen Strafe zwischen fünf und 15 Jahre liege die Strafe genau in der Mitte.