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Bericht von „Markt“: So wird bei Döner-Spießen getrickst

Bericht von „Markt“: So wird bei Döner-Spießen getrickst

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imago57769555h~504ba753-5e4a-49bd-9555-42e93d71c8a8.jpg Foto: imago stock&people
Eigentlich dürfte kein Glutamat, kein Brät und auch keine Pute im Döner sein. Dennoch wird er genau so von vielen Imbissen verkauft.

Hamburg. 

Dass in einem Döner Kebap für knapp drei Euro nicht das beste Fleisch stecken kann, denken sich wohl die meisten. Häufig erkennt man das schon mit bloßem Auge am Spieß. Was aber tatsächlich alles in die Dönerspieße gemischt wird, die eigentlich nur aus Kalbsfleisch bestehen sollten, das haben Recherchen des NDR-Verbrauchermagazins „Markt“ zu Tage befördert.

In einer Stichprobe hat „Markt“ so genannte Kalbs-Döner aus Hamburger Imbissläden von einem Lebensmittellabor auf die verwendeten Fleischsorten untersuchen lassen. Alle untersuchten Döner entsprachen nicht den Leitlinien des deutschen Lebensmittelbuches und dürfen deshalb eigentlich nicht als „Döner“ bezeichnet werden.

Unerlaubte Zusatzstoffe

Vier der fünf als „Kalbs-Döner“ verkauften Produkte enthielten neben Rind- auch Putenfleisch sowie unzulässigerweise Brät. Bei Brät handelt es sich um Hackfleisch, das aber beispielsweise auch zerrissene Skelettmuskulatur inklusive Gefäße, Nerven oder Fettgewebe enthalten kann. Brät kann praktisch „alles“ sein, sagt Volkmar Heinke, Lebensmittelchemiker am Landesamt für Lebensmittelsicherheit in Mecklenburg-Vorpommern: „Sowohl der Zusatz von Putenfleisch, als auch der erhebliche Zusatz von Brät und nicht deklarierten Zusatzstoffen ist im klassischen Döner nicht erlaubt.“

Laut den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse dürfen im Döner bis zu 60 Prozent Hack und Gewürze enthalten sein, jedoch kein Brät. Kalbs-Döner, die Brät, Glutamat oder Putenfleisch enthalten, dürfen laut Lebensmittelbuch nicht als „Döner“ oder „Döner Kebab“ verkauft werden, sondern lediglich als „Drehspieß“. Auch Zusatzstoffe und verwendete Fleischsorten bei einem solchen Drehspieß müssen für den Verbraucher klar gekennzeichnet sein.

Kein Betrieb beachtet die Vorschriften

Doch keiner der von „Markt“ getesteten Betriebe hielt sich an diese Vorschrift. Vieles deutet darauf hin, dass die Betreiber vorsätzlich handeln. Nach „Markt“-Recherchen sind die fertig angelieferten Spieße der Großproduzenten als „Drehspieß“ gekennzeichnet und tragen den Hinweis, dies auch dem Endverbraucher klar kenntlich zu machen. Doch manche Betreiber ignorieren diese Deklarationspflicht und verkaufen den Drehspieß als „Döner“.

Die Irreführung der Verbraucher beschäftigt auch die Behörden. Eine Abfrage von „Markt“ bei den zuständigen norddeutschen Landesämtern ergab, dass diese in eigenen Untersuchungen etwa 90 Prozent der genommenen Kalbfleisch-Proben wegen einer Vielzahl von Mängeln beanstandeten. Im Fall einer Strafverfolgung wegen Betrugs drohen den Imbiss-Betreibern Geldstrafen sowie in besonders harten Fällen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. (JS)