Alkoholgelage im Kreta-Urlaub?
2012-08-14T17:10:00+0200
Staatsanwältin Veronika Stoltz-Uhlig warf dem Olympia-Trainer in ihrer Anklageschrift 18 Missbrauchsfälle einer Schutzbefohlenen zwischen August 2004 und März 2006 vor. Demnach ereignete sich der erste Missbrauch im August 2004 während eines gemeinsamen Kreta-Urlaubs, an dem auch die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten teilnahm. Zu diesem Zeitpunkt sollen die damals 16 Jahre alte Schwimmerin wie auch die damalige Freundin des Mannes stark angetrunken gewesen sein.
Wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener muss sich am heutigen Dienstag ein Schwimmtrainer der deutschen Olympia-Mannschaft vor Gericht verantworten. Der 40-Jährige soll sich zwischen 2004 und 2006 in 18 Fällen an einer minderjährigen Schwimmerin vergangen haben. Sie tritt als Nebenklägerin ab.
Als Trainer kümmerte sich der Mann nicht nur um die Ernährungspläne des Mädchens, sondern reglementierte auch ihr Verhalten und besprach mit den Eltern die psychischen Befindlichkeiten der Schwimmerin, sagte Staatsanwältin Stoltz-Uhlig. Die Eltern erlaubten auch den Kreta-Urlaub.
DSV war von Vorwürfen überrascht worden
Die Anzeige erfolgte im August 2009. Im September 2011 erhob die Staatsanwaltschaft Kiel Anklage. Zwar kam es der Anklage zufolge nicht zu physischer Gewalt im Sinne einer Vergewaltigung. Allerdings beschrieb die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift, dass das Mädchen den Mann in einem Fall weggeschlagen habe.
Der DSV war in London von den Beschuldigungen gegen den Trainer überrascht worden. Der 40-Jährige hatte vor dem Abflug nach London den olympischen Ehrenkodex unterschrieben. Bei einer Verurteilung drohen ihm möglicherweise auch berufliche Konsequenzen.
Der Prozess wird am Donnerstag (16. August, 09.00 Uhr) unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Dann sollen zwei Zeuginnen vernommen werden. (dapd)
-
Seite 1: Olympia-Schwimmtrainer aus NRW drohen bis zu vier Jahre Haft -
Seite 2: Alkoholgelage im Kreta-Urlaub?
| 1 | 2 |
|

16:39
Anscheinend wurde das Urteil vertragt und nicht der Prozess - dieser fand doch statt !"