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Digitaler Vertrieb

Verbraucherzentralen verlieren gegen Steam

16.02.2010 | 17:01 Uhr
Verbraucherzentralen verlieren gegen Steam

Wenn man Spiele kauft, gehören sie einem danach auch. Ein Weiterverkauf ist bei Datenträgern relativ einfach, wenn auch von manchen Entwicklern nicht gerne gesehen. Steam untersagt jedoch den Handel mit digitalen Medien und hat jetzt sogar eine Klage vor dem Bundesgerichtshof gewonnen.

Der Online-Dienst Steam bindet die Kunden weiterhin an ihre Spiele. Bisher war es nicht möglich, über Steam erworbene Spiele an andere Spieler weiterzugeben. Wer über Steam einen Titel erwirbt, kann ihn nur über den eigenen Account benutzen. Spiele aus seinem Profil zu löschen und dann weiter an andere Spieler zu geben, funktioniert demnach nicht.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) sah darin eine Benachteiligung der Kunden und ging gegen den Steam-Betreiber Valve, der unter anderem Spiele wie "Portal" oder die "Left-4-Dead"-Reihe entwickelt hat, vor Gericht. Das Urteil des Bundesgerichtshofs war jedoch eindeutig: Das von Valve benutzte Lizensierungsmodell ist zulässig und somit wurde die Klage des VZBV abgelehnt. Gegenüber Golem.de sagte der Anwalt im Auftrag von Valve, dass dieses Urteil Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Online-Vertrieb von Medien gebe.

Der Online-Vertrieb wird momentan von vielen Firmen vorangetrieben und soll in absehbarer Zeit den Kauf digitaler Datenträger ersetzen. Für viele Spieler ist der digitale Vertrieb jedoch zu unsicher. Besonders in Hinblick auf die Wertigkeit und den Weiterverkauf eines Spiels gibt es Zweifel. Auf lange Dauer soll der Handel mit Second-Hand-Spielen eingestellt werden oder zumindest unter Einbeziehung der jeweiligen Publisher und Entwickler vonstatten gehen. Erst kürzlich wurde mit Green Man Gaming eine Firma ins Leben gerufen, die genau diese Art des Handels anbieten will.

Digitale Spiele sollen nicht weiterverkauft, sondern gegen andere, neue Spiele ausgetauscht werden. Der jeweilige Entwickler bekommt dafür einen Betrag und schaltet danach den gebrauchten Download-Code wieder frei. Das Urteil des Bundesgerichtshofes dürfte die zukünftigen Hoffnungen auf den Weiterverkauf digitaler Medien im privaten Umfeld jetzt und zukünftig noch schwerer machen.

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Nicole Lange

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Kommentare
07.11.2010
21:57
Verbraucherzentralen verlieren gegen Steam
von Hoberg Toni | #9

Hallo mir geht es auch so und ich möchte eine Sammelklage gegen Steam einleiten. Also Meldet euch alle einfach

http://www.draconic-network.de/2010/11/steam-vac-ban-ohne-recht-kaufer-wollen-ihr-geld-zuruck/#comment-9

16.02.2010
17:57
Verbraucherzentralen verlieren gegen Steam
von Cal | #8

Es wird Zeit zu Spielen am Küchentisch zurück zu kehren. Was man da spielt, kann einem keiner reinreden.

16.02.2010
16:00
Verbraucherzentralen verlieren gegen Steam
von 0815Leser | #7

Das ganze Theater hat durchaus Potenziel in die Geschichte einzugehen als das Kapitel vom Untergang der PC Spielekultur. Solange wir es mit uns machen lassen, werden uns die Hersteller mit immer absurderen Methoden gängeln. Und es werden sich wohl immer wieder genug Leute finden die sich den Titel X trotz irrwitziger Herstellerbedingungen kaufen.

Generell glaube ich, dass in keiner anderen Branche das Verhältniss zwischen Kunde und Hersteller so kaputt ist wie bei Computerspielen. Jeder begegnet dem Anderen grundsätzlich mit offen ausgesprochenem Misstrauen ist aber vom Anderen abhängig.

Und ausgefochten wird das auf dem Rücken des ehrlichen Kunden. Wir bezahlen den Vollpreis für ein zukünftg vielleicht noch zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an Daten, die wir dann bald nur noch live streamen dürfen, von denen wir aber nicht wissen was die auf unserem System alles anstellen.

Jaja das klingt sehr nach Schwarzmalerei aber so wie sich die Branche entwickelt ist das garnicht so weit hergeholt.

16.02.2010
15:05
Verbraucherzentralen verlieren gegen Steam
von testpott.de | #6

@Dr.Seltsam: Hatte grade King Arthur (PC) getestet, das läuft auch nur über Steam und ist ein aktueller Ubisoft Titel. Gebraucht verkaufen geht somit auch nur inkl. Deinem kompletten Steam Account, also ggf. nur an Freunde.
Ich finds sehr schade, statt auf solche Kopierschutzmaßnahmen zurückzugreifen, finde ich wertigere Special Editionen von Spielen mit schönen Gimmicks wie Karte oder Figur viel besser.

16.02.2010
14:47
Verbraucherzentralen verlieren gegen Steam
von Eisbärin | #5

Wenn der Spieler lediglich Nutzungsmöglichkeiten erwirbt und sein Spiel nicht weiterverkaufen kann, dann ist das Spiel doch gar keine echte Ware mehr, sondern der Spieler erwirbt das Spielvergnügen als Dienstleistung.
Das hat für den Spieler natürlich große Nachteile und wirft ihn auf eine gewisse Art und Weise in die Zeit der Spieleautomaten zurück.
Wenn so etwas überhaupt funktionieren soll, muss die Nutzung eines Spiels deutlich günstiger sein als der Erwerb eines Spiels als Ware. Schließlich ist eine Jahreskarte fürs Schwimmbad auch günstiger als ein eigenes Schwimmbad, das für ewig und immer genutzt und weiterverkauft werden kann.
Solch einer Logik werden die meisten Firmen aber mit Sicherheit nicht folgen. Etwas als Ware auszugeben, das keine Warencharakter mehr hat, ist schließlich einträglicher.

16.02.2010
14:35
Verbraucherzentralen verlieren gegen Steam
von Dr.Seltsam | #4

Man erwirbt seit Jahren nur noch Nutzungsrechte.
Nachzulesen dort, wo man immer I agree und weiter klickt ;-)

Dagegen ist auch gar nichts einzuwenden.
Wenn ich Nutzungsrechte an Bilddaten kaufe dann beinhaltet dieses Recht auch keinen Weiterverkauf an Dritte.

Wenn ich Software gegen Bezahlung zur Nutzung anbiete, kann ich den Nutzern auch untersagen, diese Software weiterzuverkaufen.

Ärgerlich ist es nur dann, wenn man Software klassisch auf Datenträgern im Handel kauft.
Denn hier hat man keine Gelegenheit vorab die Lizenzbedingungen zu studieren.
Die erfährt man erst, wenn man ausgepackt hat.
Bei ausgepackter Ware und nicht akzeptablen Nutzungsbedingungen wird man Probleme haben, den Händler zum Umtausch zu bewegen.

Das wäre noch ein juristisch Interessantes Thema.
Die neuen Ubisoft Titel z.B. werden an einen Account gebunden, Spielstände Online gespeichert.
Die Möglichkeit des Weiterverkaufs zumindest für mich noch fraglich.
Ich Interessiere mich für Silent Hunter V und habe bislang keine Lizenz/Nutzungsbedingungen oder AGB zu Ubisofts neuer DRM Methode gefunden.

16.02.2010
14:21
Verbraucherzentralen verlieren gegen Steam
von rechtlich akzeptiert | #3

Wer also bei solchen Plattformen einkauft gibt auch seine Einverständniserklärung die Software nicht weiterzuverkaufen.

Das zieht vielleicht für MP Spiele wie Half-Life² - Deathmatch oder Counter Strike, die kann man wenigstens noch nach Jahren mit alten Freunden zocken.

Anders sieht es doch aus mit einem veralteten SP Spiel, was man damals nicht mehr als einmal durchspielen wollte. Verstaubt nun in der DL Liste, als stille Mahnung für eine schlechte Finanzierung seines Spiele-Budgets (...)

16.02.2010
14:00
Verbraucherzentralen verlieren gegen Steam
von Bob | #2

Jau, im Prizip hat man dann ja nicht mehr das Spiel gekauft, sondern nur noch Nutzungsrechte, aber selbst die begrenzt...

16.02.2010
13:30
Verbraucherzentralen verlieren gegen Steam
von ehrlichkeit und recht | #1

Für viele Spieler ist der digitale Vertrieb jedoch zu unsicher. Besonders in Hinblick auf die Wertigkeit und den Weiterverkauf eines Spiels gibt es Zweifel.

Wer dann noch so ein Produkt kauft hat eben die Arschkarte gezogen - Spiel sein eigen, darf aber nicht verkauft werden.

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