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Politik

Killerspiele: Internetsperren und Elternstrafen

11.06.2009 | 18:34 Uhr
Killerspiele: Internetsperren und Elternstrafen

Die Politik ist sich mal wieder uneinig – wie so oft. Soll man gegen Spiele mit Gewaltinhalten („Killerspiele“) vorgehen oder nicht? Und wenn ja: wie? Verbieten oder stärkere Gesetze schaffen? So sprechen die Politiker von Internetsperren und Aufsichtspflicht der Eltern.

Die Abgeordneten der großen Parteien streiten mal wieder über ein bekanntes Thema: die Existenz von Spielen mit Gewaltinhalten. So ergeben sich auf Fragen von Usern über Abgeordnetenwatch.de einige sehr interessante Diskussionen und Darstellungen. Für Thomas Strobl, CDU-Mitglied des Bundestages, wäre ein Verbot überdenkenswert, zudem müsse man sich überlegen, ob der Konsum von Gewaltvideos und Killerspielen, auch wenn diese nicht verboten sind, einem verantwortlichen und selbstverantwortlichen Handeln entspreche.

CDU im Einklang

„Sicher, nicht jeder, der Gewalt- und Killerspiele spielt, wird zum Amokläufer“, so Strobl. „Klar ist aber auch, dass die virtuelle Brutalisierung bei vielen jugendlichen Gewalttätern und Amokläufern den Beginn der realen Brutalisierung markiert.“

Aus der Sicht von Strobl sei „die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen, wie sie in Killerspielen praktiziert wird, überaus problematisch“. Das von der Innenministerkonferenz geforderte Herstellungs- und Verbreitungsverbot sei daher bedenkenswert und sorgfältig zu prüfen. „In jedem Fall sollte aber meines Erachtens in der Debatte, welche Maßnahmen zur Gewaltprävention ergriffen werden, die von den Bundesministern von der Leyen und Schäuble vorgeschlagene Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden. Zudem halte ich es jenseits des Internets für erforderlich, das Zustandekommen von Alterskennzeichnungen von Killerspielen zu überprüfen und insbesondere die Arbeitsweise der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle kritisch zu hinterfragen“, erklärt Strobl abschließend.

Auch sein Parteikollege Dr. Joachim Pfeiffer sieht Handlungsbedarf selbst ohne "konkrete Beweise" auf eine Beeinflussung solcher Medien. Auf den Einwurf eines User, der schrieb, dass keiner der deutschen Täter sich in Abschiedsbriefen konkret auf Videospiele bezog, sagte Pfeiffer:

„Ist das in Ihren Augen als Beweis denn zwingend nötig, wo sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass sich der Amokläufer von Winnenden im Vorfeld seiner Tat intensiv mit so genannten Killerspielen beschäftigt hat? Sollen wir immer auf solche "konkreten Beweise" warten, bis wir etwas unternehmen? Ganz sicher nicht.“

SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Merten will die bestehenden Gesetze dafür besser genutzt sehen. Zusätzlich müssten die Eltern mehr auf den Medienkonsum ihrer Kinder achten. „Der Staat kann und soll nicht die Aufsichtspflicht der Eltern übernehmen“, erklärt Merten. „Besitz und Herstellung so genannter Killerspiele sind nicht verboten. Eltern machen sich aber strafbar, wenn sie ihre Kinder - zumindest wenn dies regelmäßig geschieht - solche Spiele spielen lassen. Der bereits bestehende Jugendschutz - besonders was den Verkauf solcher Medien an Minderjährige angeht - sollte allerdings besser kontrolliert werden, anstatt jetzt wieder über weitere Verbotsmaßnahmen zu diskutieren.“

Ein eventuell entstehendes Problem eines illegalen Marktes könne keine Begründung gegen ein Verbot sein. „Der Gesetzgeber muss klarstellen: Dieses und jenes ist in unserem Land verboten, ist nicht legal. Wer dagegen verstößt, muss bestraft werden.“

Bezüglich der Strafbarkeit von Eltern, wenn sie ihren Kindern jugendgefährdende Medien überlassen, haben wir das Jugendschutzgesetz noch einmal aufgeblättert:

§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen

(…) (3) Bildträger, die nicht oder mit "Keine Jugendfreigabe" nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 oder nach § 14 Abs. 7 vom Anbieter gekennzeichnet sind, dürfen

1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, (…)

§ 28 Bußgeldvorschriften

(…) (4) Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 5 bis 8, 10, 12, 14 bis 16 oder 19 oder in § 27 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnetes oder in § 12 Abs. 3 Nr. 1 enthaltenes Verbot oder durch eine vollziehbare Anordnung nach § 7 Satz 1 verhindert werden soll. Hinsichtlich des Verbots in § 12 Abs. 3 Nr. 1 gilt dies nicht für die personensorgeberechtigte Person und für eine Person, die im Einverständnis mit der personensorgeberechtigten Person handelt. (...)

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Nicole Lange

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Kommentare
29.06.2009
08:06
Killerspiele: Internetsperren und Elternstrafen
von Lionel | #18

Es ist sicher notwendig, sich mit den Argumenten der Killerspielgegner auseinander zu setzten. Man sollte sich nur darüber im Klaren sein, daß die Politiker hier testen wollen, wie man die Internetsperren ausweiten kann. Hier geht es eigentlich um die Einführung einer Zensur-Infrastruktur, die sich auch auf andere Bereiche ausdehnen läßt. Und was die Politiker - meiner Meinung nach - wirklich vermeiden wollen, ist eine Zensur-Debatte. Also sollten wir genau das tun, was sie eigentlich so fürchten: über Zensur reden!

25.06.2009
10:43
Killerspiele: Internetsperren und Elternstrafen
von porni | #17

Sorry wegen der Rechtschreibfehler ,wenig schlaf ;)

25.06.2009
10:27
Killerspiele: Internetsperren und Elternstrafen
von porni | #16

Pupsen in der öffentlichkeit wird wahrscheinlich auch bald als Ordnungswidrigkeit geahndet !
@kein plan: Würde gerne die Antwort der Politikier hören ,glaube die hätten keine .

Jugendschutz ist ja ok ,wobei ich glaube ,dass 99,9 % der Jugendlichen keinen Schaden davon tragen ,wenn sie beispielweise Counterstrike spielen .
Aber das schlimme ist ja noch ,Mir ,als erwachsenen Mensch mit balf 40 Jahren ,soll es verboten auf Pixel zu schiessen.
Andererseits üben einige bayerische CSUpolitiker ,den ach so tollen Jagdsport aus um auf un schuldige geschöpfe zu ballern.
Wie krank !!!

22.06.2009
12:49
Killerspiele: Internetsperren und Elternstrafen
von derderimmerschreibt | #15

Dann sollte man aber auch Filme, Serien, Bücher und Nachrichten zensieren und am besten auch unser Denken.

14.06.2009
11:27
Killerspiele: Internetsperren und Elternstrafen
von ellerw1 | #14

#11.......richtig, Spiele geben die Realität wieder. So auch das Ultimate Fighting in Köln. Das sich da kein Politiker aufgeregt hat. Das ganze Gequatsche von den Ego-Shooter ist sowas von Scheinheilig, das ist echt grauenhaft.

12.06.2009
12:21
Killerspiele: Internetsperren und Elternstrafen
von kat | #13

Eltern machen sich strafbar, wenn sie ihre Kinder die Spiele spielen lassen?!
Also davon habe ich wirklich nie was gehört, kann es sein das der Typ einfach keine Ahnung hat?

Ich meine bei unseren Politikern wäre es gut vorstellbar, hat da nicht der Struck gesagt, dass eine Insolvenz das Ende beduetet.
Wenn selbst ganz große Namen nichts wißen, dann hat so ein kleiner Abgeordnete erst recht keine Ahnung.

12.06.2009
11:01
Killerspiele: Internetsperren und Elternstrafen
von kein Plan | #12

Letztendlich geben die Spiele auch nur das wieder, was in der Realität passiert.
Überwiegend basieren die sogenannten Killerspiele auf Kriegsszenarien.
Mir wäre kein (populäres) Killerspiel bekannt, bei dem es um einen Amoklauf gehen würde.

Es stellt sich also die Frage, warum einerseits ein Jugendlicher mit 18 den Dienst an der Waffe ableisten muss (also das echte Töten erlernen soll), andererseits dem gleichen 18 jährige das Töten von Pixeln am Monitor verboten werden soll.
Davon abgesehen: Sämtliche Spiele in dieser Richtung sind FSK18. Somit obliegt es, wie im übrigen bei Filmen auch, den Eltern zu verhindern das Kinder und Jugendliche unter 18 Zugang zu den Spielen haben.

12.06.2009
10:23
Killerspiele: Internetsperren und Elternstrafen
von p_s_a | #11

Bei welcher Staatsanwaltschaft haben denn die Kinderschützer Strafanzeige gegen die gestellt, die seitenlange Listen von den Speicherorten kinderpornografischer Medien besitzen, aber keine Löschung oder Strafverfolgung einleiten.

EInige engagierte Laien haben innerhalb von 24 Stunden 60 Seiten sperren lassen ganz ohne behördliche Unterstützung.

http://www.heise.de/newsticker/Webseiten-mit-Kinderpornografie-lassen-sich-schnell-aus-dem-Internet-entfernen--/meldung/139427

12.06.2009
09:44
Killerspiele: Internetsperren und Elternstrafen
von FirleFranz | #10

Früher war das Fernsehen an allem Schuld, heute ist es halt das Internet. Erbärmlich.

12.06.2009
08:55
Killerspiele: Internetsperren und Elternstrafen
von Holger Heinrich | #9

In der gleichen Minute, in der die genannten Internetsperren hinsichtlich kinderpornographischer Inhalte oder der Spiele (ausdrücklich NICHT Killer-Spiele!), durchgewunken werden, kommen sämtliche Interessengruppen und Lobbyisten an und wollen Verbote für alles und jeden nachfordern. Hier darf einfach kein Zentimeter zurückgewichen werden. Wer auch nur eine einzige Seite auf diesem Wege sperrt, öffnet einer obsessiven Sperrwut Tür und Tor! Schäuble hat bisher eindrucksvoll bewiesen, dass er mit rechtsstaatlichen Freiheiten auf Kriegsfuß steht, ich verwette meinen A... darauf, dass der schon nen 500-Seiten-Katalog mit den nächsten Unliebsamen im Schreibtisch liegen hat!
Kinderpornographie als Arbeitstitel für die Zensurdiskussion verfängt sich leicht, Killerspiele werden hinterhergeschoben, um die Berufsbetroffenen nach Amokläufen zu überzeugen, aber eigentlich geht es um weitere Möglichkeiten, um die rückhaltlose Anti-Freiheits-Politik seit 9/11 fortzusetzen!
Der Durchschnittsbürger ist aber leider so satt im Kopf, dass der keinen Treffer mehr mitbekommt, und alles stumm und ohne Nachdenken über sich ergehen lässt. Wahnsinn.

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