Jugendliche wegen Diebstahls virtueller Güter verurteilt
23.10.2008 | 18:30 Uhr 2008-10-23T18:30:00+0200In den Niederlanden wurden zwei Jugendliche (14 und 15 Jahre) wegen Diebstahls virtueller Güter verurteilt. Es war das erste Mal, dass es zu solch einem Urteil kam. Die beiden Täter zwangen das Opfer gewaltsam, die von ihm in einem Onlinespiel errungenen Güter auf ihr Konto zu übertragen.
In Leeuwarden, einer Stadt in den Niederlanden, fand eine traurige Premiere statt. Wie die Zeitung "De Volkskrant" berichtet, wurden zwei Jugendliche (14 und 15 Jahre) vom Bezirksgericht zu jeweils 160 und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie zu einer Jugendstrafe von vier Wochen bzw. zwei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die beiden Jungen hatten am 6. September vergangenen Jahres einen 13-Jährigen gewaltsam dazu gezwungen, ein Amulett und eine Maske, die das Opfer im Onlinespiel "Runescape" errungen hatte, auf ihr Onlinekonto zu übertragen. Die Täter zwangen das Opfer, mit ihm nach Hause zu gehen. Dort schlugen sie dann auf den Jungen ein und bedrohten ihn mit einem Messer.
Virtuelle Güter können einen Wert haben
Vor Gericht hatten die Anwälte der beiden Täter argumentiert, dass die gestohlenen Gegenstände nicht real existieren. Die Staatsanwaltschaft sah die "virtuellen Gegenstände" als reale Güter an. Wenn die Waren einen Wert für die Besitzer haben und diese entwendet werden, sei dies Diebstahl. Virtuelle Elemente stehen als Waren immer mehr im Vordergrund - besonders bei Onlinespielen. Das Gericht räumte dies ein und verurteilte daher die Angeklagten.
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20:39
...und die Zeitung heißt Volkskrant, -krant ist niederländisch angepasst für courant und nicht etwa.für Krankheit.
10:30
#3
Sehe ich auch so: Körperverletzung, Nötigung und Raub.
Im Übrigen ist auch geistiges Eigentum Eigentum. Warum dann nicht auch virtuelles Eigentum?
10:12
Die Diebstähle waren vielleicht virtuell,die Prügel aber real. Deswegen ist das Urteil auch absolut richtig....
10:55
@Marcel1977: d´accord
Zitat: Die Täter zwangen das Opfer, mit ihm nach Hause zu gehen. Dort schlugen sie dann auf den Jungen ein und bedrohten ihn mit einem Messer. Hoffentlich wurde den Schwachhirnen deutlich klar gemacht, was für Straftaten sie an dem Jungen selbst verursacht haben!!! ****** auf virtuellen Diebstahl!!! Hier geht´s ja wohl ganz klar um Körperverletzung, Raub und Nötigung.
09:55
Oh, die Niederländischen Gerichte urteilen ja genauso schwachsinnig wie unsere.
Wenn die Waren einen Wert für die Besitzer haben und diese entwendet werden, sei dies Diebstahl
Na, dann ist es ja egal das der Junge mit Gewalt gezwungen wurde die Sachen rauszurücken. Räuberische Erpressung würde das ein normal denkender Mensch wohl nennen.
20:37
Alter Hut.
gähn.
Es gab schon Banküberfälle auf virtuelle Banken!