USK: E3-Spiele mit möglichen Problemen
23.06.2010 | 10:00 Uhr 2010-06-23T10:00:00+0200
Während der E3 in Los Angeles zeigten die Entwickler und Publisher ihre Top-Titel. Bei einigen davon könnte sich die USK jedoch querstellen, wenn es um eine Altersfreigabe geht. Wir haben einige Titel herausgesucht, die es in ihrer Ursprungsform wohl nicht nach Deutschland schaffen werden.
Auch wenn die Alterskontrolle der USK manchmal eine klare Linie vermissen lässt und unterschiedliche Ergebnisse vielleicht sogar erwünscht sind, gibt es dennoch immer wieder Spiele, die nicht in Deutschland zugelassen werden. Auch auf der diesjährigen E3 wurden ein paar Titel vorgestellt, die in ihrer ursprünglichen Version nur schwer oder mit Einschränkungen in Deutschland veröffentlicht werden dürften. Da viele Entwickler sich jedoch den Aufwand und das Geld für eine inhaltliche Änderung oder gar Umprogrammierung sparen wollen, werden diese Spiele hierzulande manchmal gar nicht erst veröffentlicht.
Wir haben uns diese Titel einmal genau angesehen und sind uns ziemlich sicher, dass es bei folgenden Spielen kein grünes Licht von der USK geben wird.
„Gears of War 3“: Aus alter Tradition heraus werden die Gears-of-War-Teile erst gar nicht in Deutschland vertrieben und später von der BPjM indiziert. So geschehen mit den ersten beiden Teilen. Da sich „Gears of War 3“ bei den kritischen Stellen nicht von seinen Vorgängern unterscheidet, stehen die Chancen für eine Veröffentlichung in Deutschland auch diesmal schlecht.
Für Ärger sorgte vor allem der sogenannte „Cog Lancer“. Das Sturmgewehr hat eine Kettensäge auf dem Lauf, mit der man die monströsen Gegner zerteilen kann. Als spaßige Gewaltverherrlichung kann der Titel alleine deshalb schon keinen Fuß in die Tür der USK bekommen.
„Dead Space“ zelebrierte den Tod zwar auch auf eine ähnliche Art, doch nachdem das Spiel zweimal vorher in der Originalversion abgelehnt wurde, sah die USK nach dem dritten Anlauf in dem Horrorspiel doch keine Gefahr mehr und vergab die Freigabe ab 18 Jahren. Besonders die Szenen, in den Protagonist Isaac von den Monstern im Spiel getötet wird, wurden derart aufwendig inszeniert, dass man sich in der Branche schon fragte, weshalb es bei Spielen wie „Dead Space“ erlaubt und bei anderen abgelehnt wurde.
Trotz oder gerade wegen dieser Vorgeschichte könnte „Dead Space 2“ bei der USK einen schweren Stand haben. Es zerplatzen Köpfe von Monstern, denen man eine kindliche Gestalt nachsagen könnte, und auch sonst geht es im Spiel nicht gerade seicht zu. Wenn EA nicht wie im ersten Teil mehrere Anläufe versucht, dann könnte es für die Fortsetzung einige Änderungen geben.
„Fallout: New Vegas“ wird sich wohl, ähnlich wie sein Vorgänger, der USK fügen müssen. Was damals schon als überflüssig angesehen wurde, wird in der Originalversion natürlich auch weiterhin enthalten sein: platzende oder abtrennbare Körperteile. Die ungeschnittene europäische Fassung wurde in Deutschland deshalb sogar indiziert. Damit „New Vegas“ auch in Deutschland problemlos durch die USK-Prüfung kommt, müssen diese Inhalte wahrscheinlich erneut entfernt werden. Zudem werden die real existierenden Drogen wie Morphin wohl auch wieder durch Fantasienamen ersetzt.
Spiele wie „Medal of Honor“, „Call of Duty: Black Ops“, „F.E.A.R. 3“ oder „Ghost Recon: Future Soldier“ werden sich aufgrund der Historie wohl auch einigen inhaltlichen Änderungen unterziehen müssen, bevor sie auf den deutschen Markt kommen dürfen. Bei Kriegs-Shootern drückt man zugunsten der Authentizität eher mal ein Auge zu.
Für Erstaunen sorgte zudem „Metal Gear Solid: Rising“: Mit einem ähnlichen Kampfsystem wie „Afro Samurai“, das aufgrund seiner blutigen Schwertkämpfe nicht in Deutschland veröffentlicht wurde, schneidet sich auch Protagonist Raiden durch alles hindurch. Im neuen E3-Trailer schnippelt er Gegner wie Melonen in beliebig große Stückchen. Wenn dies so auch im fertigen Spiel möglich ist, wird der Titel bei der USK wohl keine Chance auf eine Altersfreigabe haben.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle wird also auch in den nächsten Monaten viel zu tun haben. Man darf gespannt sein, was durchgewinkt wird und was nicht.
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