Onlinespieler bestohlen
Bochumer Polizei fahndet nach „Phönixschuhen“
05.02.2009 | 12:10 Uhr 2009-02-05T12:10:00+0100Bochum. Die Bochumer Polizei bearbeitet momentan einen Fall, den die Beamten nicht jeden Tag auf den Tisch bekommn. Ein 45-jähriger Bochumer ist nach eigener Aussage im Onlinespiel "Metin2" bestohlen worden und hat das zur Anzeige gebracht.
Virtuelle Güter sind mittlerweile fast schon genauso wertvoll oder noch wertvoller als manch realer Gegenstand. Manch ein Spieler kauft mit realem Geld virtuelle Gegenstände, um so im Spiel besser zu werden. Das Geschäft ist gut und der Kunde in den meisten Fällen zufrieden. Umso ärgerlicher ist es, wenn diese Gegenstände im Spiel gestohlen werden.
So erging es kürzlich einem Spieler aus Bochum. Der 45-Jährige hatte sich über zwei Jahre mit einer Investition von rund 1000 Euro einen schlagkräftigen Charakter in "Metin2" zusammengekauft. Ausrüstungsgegenstände wie ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und der Betrag von 7 Mio. Yang (die Währung in "Metin2") wurden dem Spieler auf unerklärliche Weise gestohlen.
Der Bestohlene brachte daraufhin die Tat zur Anzeige. Nach Angaben der Bochumer Polizei wurde die Anzeige „auf den Weg gebracht und nun im Cyberspace ermittelt“. Wie es zum Verlust der Gegenstände gekommen ist, wurde bisher allerdings noch nicht vollständig geklärt.
Rechtslage in Deutschland noch ungeklärt
Die BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) sieht es hingegen etwas schwieriger, den Dieb zu überführen - besonders da der Diebstahl virtueller Güter in Deutschland noch komplett unbehandelt ist. Die Rechtslage ist in dieser Hinsicht noch nicht komplett geklärt. Der Fall würde vor dem Gesetz auch keinen direkten Diebstahl darstellen, da Diebstahl nur Güter betrifft, die man greifen könne.
In den Niederlanden entschied sich das Gericht in einem ähnlichen Fall jedoch genau anders. Die Staatsanwaltschaft sah die "virtuellen Gegenstände" als reale Güter an. Wenn die Waren einen Wert für die Besitzer haben und diese entwendet werden, sei dies Diebstahl. Virtuelle Elemente stehen als Waren immer mehr im Vordergrund - besonders bei Onlinespielen. Das Gericht räumte dies ein und verurteilte daher im Oktober des vergangenen Jahres die Angeklagten, die einen 13-Jährigen gewaltsam dazu zwangen, ein Amulett und eine Maske, die das Opfer im Onlinespiel "Runescape" errungen hatte, auf ihr Onlinekonto zu übertragen.
09:51
Das ist alles eine Frage des persönlichen Rechtsverständnisses.
Auch wenn man sich persönlich bestohlen fühlt, ist es im juristischen Sinne kein Diebstahl.
Zu Bill Gates z.B.
Wer glaubt er hätte sich sein Windos OS gekauft und besitze es nun, ist im Irrtum.
Man hat lediglich eine Lizenz erworben, ein Nutzungsrecht.
Wer es nutzt, ohne für die Lizenz zu zahlen, stiehlt es nicht, sondern verletzt die Urheberrechte.
Das gleiche ist es, wenn Musik heruntergeladen wird, kein Diebstahl, nicht mal eine Straftat.
Der Urheber kann aber sehr wohl zivilrechtlich dagegen vorgehen.
In diesem Fall ist zu klären, wie es dem Täter gelingen konnte an die Phönixschuhe zu kommen.
Das entwenden der Phönixschuhe alleine ist wohl keine Straftat.
Möglicherweise aber der Weg mit dem er sich Zugriff auf den Account verschaffen konnte.
Ich bezweifle allerdings, dass es hier zu einer Anklage kommen wird..
08:54
der nette herr ohne großhirn will uns einfach alle verarschen....
07:28
Die Polizei beschäftigt sich doch nicht wirklich damit?????
Wenn der Mann sein Geld für so einen Unsinn aus dem Fester schmeisst, dann kann er den Verlust von ein Paar Phönixschuhen (ich lach mich schlapp) ja wohl verschmerzen.
Muhaaa dem armen Mann sind seine Phönixschuhe weggekommen, wir schrecklich.
Letzte Woche ist ein Kinder verschwunden...ein alter Mensch ist nach 3 Monaten tot in seiner Wohnung gefunden worden......aber dem Mann sind seine virtuellen Schuhe gestolen worden.....
04:55
@WOWforever
Genau das habe ich beim Lesen des Artikels auch gedacht.
02:11
Ich hätte gern mal die Gesichter der Polizei gesehen die die Anzeige entgegen genommen haben .....ich hätte mir eingemacht vor Lachen.
Wofür manche ihr Geld ausgeben ist mir unbegreiflich.
00:11
Kann es sein, dass einem Spieler, der sich für 1000(!) Euro einen schlagkräftigen Charakter in Metin2 zusammenkauft, vorher schon einiges gestohlen wurde, evtl das Großhirn?
22:46
Uralter Bericht - der Bochumer ist zwischen dem ersten und den dritten Absatz um 4 Jahre gealtert. Das war nix, Frau Lange
21:48
da es sich um eine geistige Sache handelt wird sich ein deutsches Gericht sehr sehr schwer tun...
20:34
An alle nerds und besten Dank an Dr. Seltsam, es ist halt alles eine Frage des Blickwinkels :
The Net is a waste of time, and thats exactly whats right about it.
William Gibson (1948 - )
19:52
Wie Werbung doch die Menschen beeinflusst ;-)
Zum Thema: Deutschland = Steinzeit stimme ich absolut zu. Ich meine, wenn man für etwas Geld bezahlt und das ein richtiger Handel ist, hab ich etwas erworben das man nicht einfach so klauen darf. Man redet hier ja schließlich über eine Investition von 1000 Euro...