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Wie man Reisemängel richtig geltend macht

15.08.2012 | 11:45 Uhr
Wie man Reisemängel richtig geltend macht
Nicht jedes Hotelzimmer ist so sauber. Bei Mängeln können Reisende Entschädigung erhalten.Foto: Thinkstock

Berlin.  Dreckige Hotelzimmer, ungenießbares Essen, unfreundliches Personal können aus dem langersehnten Urlaub eine Qual machen. Doch die Reisemängel kann man geltend machen und Entschädigung erhalten. Wir erklären Ihnen, worauf Sie dabei achten müssen.

Dreckige Zimmer, schlechtes Essen oder unfreundliches Personal - das sind die häufigsten Beschwerden deutscher Urlauber. Ein Recht auf ein Lächeln gibt es nicht - bei vielen Mängeln aber haben Reisende durchaus Anrecht auf Änderung oder sogar Entschädigung.

Meldung

Mängel müssen sofort bei der Reiseleitung vor Ort oder beim Veranstalter schriftlich reklamiert werden, sonst verliert der Urlauber seine Ansprüche. Der Reiseleiter muss dann innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel beseitigen (zum Beispiel das schmutzige Zimmer putzen lassen) oder für Ersatz sorgen (etwa ein anderes Zimmer beschaffen). Der Reisende muss aber nur einen gleich- oder höherwertigen Ersatz akzeptieren. Wird ein erheblicher Mangel nicht behoben, kann kostenlos gekündigt werden. Wer dennoch bleibt, kann später einen Teil des Preises zurückverlangen.

Beweissicherung

In jedem Fall sollten Urlauber Beweise sichern, also Fotos oder Videos machen und die Heimatanschrift von Zeugen notieren. Am besten ist ein Mängelprotokoll, für das es bei Pauschalreisen vorgedruckte Formulare gibt. Der Reiseleiter soll dies zumindest mit der Bemerkung "zur Kenntnis genommen" abzeichnen. Ist er dazu nicht bereit, sollten Mitreisende die Mängel bezeugen. Auch bei Telefonaten mit dem Reiseleiter oder Veranstalter sollte ein unabhängiger Zeuge - also nicht nur der Partner - dabei sein.

Angekündigte Mängel

Nicht reklamieren kann, wer vom Veranstalter bereits vor Reisebeginn auf Mängel hingewiesen wurde und trotzdem startet. Verbraucher sollten vor der Buchung genau auf die Angaben im Katalog achten. Ist dort etwa allabendliche Musik auf der Terrasse angekündigt, dürfte eine Reklamation wegen Lärmbelästigung kaum erfolgreich sein. In einfachen Unterkünften, vor allem in südlichen Ländern, müssen Reisende mit vereinzelt auftretenden Ameisen, Kakerlaken und anderen Insekten rechnen.

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    Seite 2: Die Frist beachten

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